Das Bundesgesundheitsministerium kassierte vor dem Landgericht Bonn die erste Niederlage in einer ganzen Serie von Prozessen, in denen es insgesamt um über 200 Millionen Euro geht.
Mehr als 80 Unternehmen klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn, weil sie 2020 auf Bestellung Schutzmasken lieferten, aber nicht bezahlt wurden.
In dem Verfahren einer Münchner Firma, die 2020 lieferte, aber kein Geld erhielt, verurteilten die Richter Spahns Ministerium jetzt auf Zahlung der ausstehenden 1,8 Millionen Euro (Az. 1 O 280/20). Ein Urteil in der Klage des Offenburger Unternehmers Joachim Lutz gegen das Ministerium in gleicher Sache steht für den 28. April an. Im Frühjahr dürften weitere Entscheidungen folgen.
In dem konkreten Fall hatte das Landgericht Bonn zugunsten des klagenden Unternehmens geurteilt, weil das Ministerium verschiedene Lieferanten offensichtlich ungleich behandelt habe.
Wie TE berichtete, hatte beispielsweise die gut mit der CDU vernetzte Logistik-Firma Fiege aus Spahns Heimat im Münsterland auffällige Sonderkonditionen erhalten: das Ministerium stellte eine Vorkasse von 40 Millionen Euro zur Verfügung und übernahm das gesamte Risiko im Fall von Qualitätsmängeln.
Die Frage von TE nach dem Grund für die Vorzugsbehandlung ließ Spahn unbeantwortet – wie auch Fragen nach möglichen privaten Beziehungen zu dem Unternehmen beziehungsweise den Gesellschaftern der Firmengruppe.