Tichys Einblick
Der FDP-Genosse

Marco Buschmann lässt verbotenerweise staatliches Medium herausbringen

Der Staat fungiert als Medienunternehmer. Obwohl ihm das die Verfassung verbietet. Diese rechtliche Panne passiert ausgerechnet dem Justizminister: Marco Buschmann, einem Liberalen – zumindest nominell.

IMAGO/Funke Foto Services

DDR-Bürger machten sich einen Spaß daraus, zu zählen, wie oft Erich Honecker in einer Ausgabe des Neuen Deutschlands vorkam. Am 36. Newsletter der Seite „Libra – das Rechtsbriefing“ hätten sie ihre Freude gehabt. 46-mal kam darin Marco Buschmann vor, wie die FAZ berichtet. Erich Honecker würde seinen Vigu-Hut vor dem Liberalen ziehen: 46-mal Marco Buschmann, FDP-Genosse und Bundesminister der Justiz. Als Minister sollte Buschmann wissen, dass der Staat nicht als Medienherausgeber auftreten darf – als Liberaler sollte er sich das wünschen.

Doch genau das ist unter Marco Buschmann passiert: „Libra [verstößt] gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse.“ So heißt es in einer 32 Seiten umfassenden Analyse des Verfassungsrechtlers Christoph Möllers, über welche die Nachrichtenagentur DPA berichtete. In der Konsequenz hieße das: Das Onlinemagazin ist verfassungswidrig. Laut DPA hat es den Newsletter bereits eingestellt, die Internetseite war am Freitagvormittag noch am Netz.

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Herausgeber Libras ist das Unternehmen Juris, das wiederum mehrheitlich dem Staat gehört. Laut DPA fungieren als Herausgeber auch vier Professoren – sie haben den Verfassungsbruch ebenfalls nicht bemerkt. Die Form des Rechtsbriefings genüge dem Gutachter Möllers nach nicht, um diesen Bruch zu vermeiden. Denn es weise zu viele Merkmale auf, die für ein Presseprodukt typisch seien. Etwa, indem es sich Textformen bediene wie Kommentare, Reportagen oder Interviews. Auch bilde es nicht nur Information, sondern auch Diskussion ab: „Es geht in den Beiträgen durchweg um rechtspolitische und das bedeutet auch um politische Gegenstände, nicht selten um die Beurteilung hoheitlichen Handelns vor einem rechtspolitischen oder rechtlichen Maßstab“, urteilt Möllers. Die private Form des Unternehmens Juris genüge nicht, um Staatsferne herzustellen.

Es hat bereits mehrere Versuche gegeben, das staatliche Medienverbot aufzuhebeln. Der berühmteste ist das ZDF. Das wurde seinerzeit von Bundeskanzler Konrad Adenauer als zentrales Staatsmedium angelegt. Doch in Folge von Verfassungsbeschwerden, musste er die Hoheit an die Länder abgeben und die öffentlich-rechtliche Form als Ersatzkonstruktion wählen. In Rheinland-Pfalz hatte die Landesregierung Malu Dreyers (SPD) ein Journalisten-Portal angekündigt, das sich auch an den Endverbraucher richten sollte. Dies korrigierte aber Dreyers Sprecherin nach Gegenwind. Die vom SWR stammende Kommunikationsexpertin beklagte, falsch verstanden worden zu sein.

Libra selbst kommt im liberalen Gelb daher. Die Themenauswahl beeindruckt, wie ein Blick auf die Schlagzeilen zeigt: „Von echter Gleichstellung weit entfernt“, „Maaßen soll raus: Das Parteiausschlussverfahren“ oder „Rechtspsychologie erleichtert Me-Too-Investigationen“. Das sind zwar sicher keine liberale Themen, vielleicht aber FDP-Themen und ganz sicher Themen von Marco „Honi“ Buschmann.

Dem Justizminister ist es wichtig, im woke-linken Millieu gemocht zu werden, und er lebt damit, wenn der FDP nach Wahlen wieder die bürgerlichen Stimmen zu fünf Prozent fehlen. In diesem Sinne verfasst Marco Buschmann auch Gesetze. Im Stil ähnelt er dabei den Studieninterpretationen Karl Lauterbachs: Pi mal Daumen, wird schon stimmen oder keiner merken. So brachte Buschmann ein Gesetz auf den Weg, das die Denunziation im öffentlichen Dienst erleichtert; stellte das Leugnen von Kriegsverbrechen unter Strafe, ohne zu definieren, was alles als Kriegsverbrechen gewertet wird; oder bereitete ein Gesetz vor, das denjenigen empfindlich bestraft, der jemanden falsch anspricht, der sein Geschlecht neu definiert hat. Ein quasi-staatliches Medium, das 46-mal in einer Ausgabe über Buschmann berichtet, rundet dieses Bild entsprechend ab.

Vielleicht sollte Buschmann noch mehr bei Lauterbach lernen: Er muss einfach eine Werbekampagne inszenieren. Zum Beispiel: „Einsatz für staatsfreie Medien“. Dafür zweigt er dann 100 Millionen Euro an Steuergeld ab und verteilt die an Medien, die ihm wohlgesonnen sind. Das ist in der Bundesrepublik nicht nur erlaubt, sondern mittlerweile gängig.

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