Die Wiederholung der Berliner Wahlen im Herbst 2021 ist immer noch kein abgeschlossenes Kapitel. Kaum hatte Berlin selbst klargemacht, dass eine Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl im Frühjahr sehr wahrscheinlich ist, versuchte man im Bundestag entgegenzusteuern: nämlich, indem man nur die Zweitstimmen in 300 der 2256 Wahlbezirke nachwählen wolle. Das – zu Recht – hat zu neuerlichen Verstimmungen geführt.
„Glauben Sie, dass die über 120 Abgeordneten, die ihr Mandat verlieren könnten, für eine Wahlwiederholung in Lichtenberg stimmen werden? Ich nicht“, erklärte Luthe gegenüber TE. Der Bundestag sei daher „sicher nicht das richtige Gremium, um über meine Anfechtung der Bundestagswahl zu entscheiden“. Luthe werde im Zweifelsfall das Bundesverfassungsgericht anrufen. Er kündigte an, in einer Sondersendung auf TV Berlin, die am 6. Oktober um 20:15 ausgestrahlt wird, mehr zu seinem Vorgehen zu erläutern.
Explizit nannte der Business Insider die Abgeordneten Ottilie Klein, Johannes Stüwe, den parlamentarischen AfD-Geschäftsführer Götz Frömming, Lars Lindemann, Pascal Meiser und die frühere Berliner Grünen-Chefin Nina Stahr als bekannte Fälle von Abgeordneten, die bei einer Wahlwiederholung aus dem Bundestag ausscheiden könnten. Bei niedriger Wahlbeteiligung könnten auch der Grüne Andreas Audretsch und der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU, Jürgen Hardt, ihre Posten verlieren.
In der FAZ hat indes Peter Müller, Richter am Bundesverfassungsgericht, die Wahl und den Umgang mit der Wahlwiederholung erheblich kritisiert. Eine Situation wie in Berlin „hätte man sich vor einigen Jahrzehnten in einem diktatorischen Entwicklungsland vorstellen können, aber nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland“.
Warum in Berlin neu gewählt werden muss
In Berlin entscheidet das Landesverfassungsgericht über Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus und Bezirksvertretungen. Wir dokumentieren anbei die Wahlanfechtungsklage von Marcel Luthe, ebenso wie die Argumente der Antragsführer und, was die einzelnen Parteien einwenden:
Neuer Schriftsatz VerfG Terminsverlegung – Schriftsatz VerfG Beteiligter am Verfahren – Innensenator – Landeswahlleiter – Lindemann – Die PARTEI – AfD
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