Tichys Einblick
Linke Gewalt "achtenswert"

Linksextreme Lina E. zu 5 Jahren Haft verurteilt – Gelenke zerschmettern ist „achtenswertes Motiv“

Im Prozess gegen vier Linksextremisten sind die Hauptangeklagte Lina E. sowie drei mitangeklagte Männer zu Haftstrafen verurteilt worden - und Lina E. wurde sofort freigelassen. Der Bundessprecher der Grünen Jugend und Linken-Politiker Straffreiheit gefordert. Demonstranten nach dem Urteil: „Gebt dem Bullen was er braucht, 9mm in den Bauch“.

Kundegebung und Demonstration - FREE Lina Linksextremistin in Kassel am 04.09.2021

IMAGO / Hartenfelser

Es war ein vergleichsweise mildes Urteil für die 28-Jährige Lina B., die als Kopf und Haupttäterin einer kriminellen Vereinigung in unfassbar brutaler Art und Weise Menschen mit Hämmern Gesicht, Kopf und Gelenke zertrümmert und anschließend mit Säure übergossen hat. Sie kam aber nach der Verhandlung vorläufig auf freien Fuß; der Richter erkannte ihr „Heldenstatus“ zu. Aber es reicht immer noch nicht: Eine Journalistin der Leipziger Volkszeitung erklärt, dass bei einer Kundgebung ihrer Anhänger im Lene-Voigt-Park gesungen wurde:  „Gebt dem Bullen was er braucht, 9mm in den Bauch“.

Das milde Urteil von Dresden inklusive Haftverschonung

Das Gericht sprach Lina E. am Mittwoch unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig. Das Strafmaß für Lina E. beträgt fünf Jahre und drei Monate.

Doch dann der Hammer: Trotz des ohnehin milden Urteils schickte der Richter Lina E. nach Hause – Haftverschonung! Die Studentin habe mehr als die Hälfte der Haft bereits abgesessen. Zudem  wäre sie nach Anrechnung der U-Haft (30 Monate) und mit einem möglichen Knast-Rabatt wegen guter Führung (Zwei-Drittel-Strafe) ohnehin schon in einem Jahr frei. Das rechtfertige keinen weiteren Tag im Gefängnis.

Damit reagierte das Gericht offensichtlich auf die Gewaltandrohung grüner und roter Politiker. Denn mit dem Urteil blieb das OLG Dresden teilweise deutlich unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für die Hauptangeklagte acht Jahre Freiheitsstrafe und für die Männer Strafen von bis zu drei Jahren und neun Monaten beantragt hatte. Strafmildernd habe sich u.a. ihre 30 Monate dauernde Zeit in der U-Haft ausgewirkt, in der Lina E. schwer an Rheuma erkrankte. Auch die teils identifizierende Berichterstattung in den Medien habe zu dieser Entscheidung beigetragen, erklärte der Richter.

Durch das milde Urteil wurde dann im zweiten Schritt die sofortige Entlassung in die Freiheit für Lina E. möglich. Sie muss sich nur zweimal in der Woche auf einem Polizeirevier melden – und soll freundlicherweise nach der Haftverschonung wieder im Gefängnis erscheinen. Lina E. kommt nach den Demonstrationsandrohungen grüner und linker Politiker gut davon. Rechtlich ist es ein bis zum Ende des Rechtswegs aufgehobener Haftbefehl. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, muss sie die Reststrafe in der JVA absitzen. Vielleicht. Denn die Rechnung des Richters besagt ja, dass dies nicht der Fall sein wird, da ihr wegen guter Führung ein großer Teil der kleinen Strafe ohnehin erlassen werde. Sie würde sonst angesichts des milden Urteils gewissermaßen zu Unrecht einsitzen, wenn sich das Verfahren weiter hinzieht.

Gelenke mit Hammer zerschlagen: „achtenswerte Motive“

In dem Prozess ging es seit September 2021 um eine Reihe von Überfällen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf angebliche Neonazis begangen zu haben und ihnen mit einem Hammer schwere Verletzungen zugefügt zu haben. Sie wurden mit einem Hammer angegriffen, auf den Kopf geschlagen, die Gelenke gezielt zerschmettert und schwer verletzt, anschließend mit Säure übergossen. Einer der Angegriffenen trägt eine Metallplatte im Gesicht. Die anderen Angeklagten sollen für zwei Jahre und fünf Monate, drei Jahre bzw. drei Jahre und drei Monate in Haft. Aber sie sind auf freiem Fuß und vermutlich schon heute Abend im Leipziger Milieu unterwegs. Der Richter bestätigte der Angeklagten wörtlich „achtenswerte Motive“; nur liege das Gewaltmonopol beim Staat. Die größere Gefahr gehe von rechter Gewalt aus. Mit dieser Begründung liefert der Richter eine Rechtfertigung der linken Gewalt und erkannte ihr „Heldenstatus“ zu.

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Die Taten ereigneten sich in Wurzen, Leipzig-Connewitz sowie im thüringischen Eisenach. Lina E. soll sich den Ermittlern zufolge spätestens im August 2018 der in und um Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung angeschlossen haben. Ausschlaggebend für diese war laut Bundesanwaltschaft eine von allen Mitgliedern geteilte „militante linksextremistische Ideologie“, die eine Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols beinhalte.

Vor diesem Hintergrund soll die auch überregional vernetzte Vereinigung gewaltsame Angriffe gegen Personen durchgeführt haben, die aus ihrer Sicht der „rechten Szene“ angehörten. Die Aktionen wurden meistens intensiv vorbereitet. Sie schlossen nach Einschätzung der Behörden etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein.

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Lina E. soll seit Anbeginn ihrer Mitgliedschaft eine „herausgehobene Stellung“ innerhalb der Vereinigung eingenommen haben. Unter anderem soll sie bei körperlichen Übergriffen das Kommando übernommen, deren Ausführung vorbereitet und ihr Kraftfahrzeug als Fluchtmittel zur Verfügung gestellt haben. Lina E. war am 5. November 2020 festgenommen worden – seitdem saß sie in Untersuchungshaft.

Die übrigen Angeschuldigten befanden sich bisher auf freiem Fuß. Der Prozess im extra gesicherten Hochsicherheitssaal des OLG Dresden hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da es sich um die schwersten Vorwürfe gegen die linksradikale Szene seit Jahren handelte. Das Verfahren basierte vor allem auf Indizien, die Anklage stützte sich zudem auf Aussagen eines Kronzeugen.

Rotgrün fordert Straffreiheit für rohe Gewalt

Aus der linken Szene wurden immer wieder Vorwürfe eines „politisch motivierten Verfahrens“ erhoben, die Bundesanwaltschaft sprach im Prozess wiederum von einem „außergewöhnlichen Maß an krimineller Energie“. Mit Blick auf das Urteil wurden im Vorfeld für die kommende Tagen heftige Proteste erwartet. Unter anderem hatten autonome Gruppen für Samstag zu einer „Tag X“-Demonstration in Leipzig aufgerufen.

Die Sicherheitsbehörden befürchten massive Ausschreitungen. Offensichtlich hat sich das Gericht der Auffassung linksradikaler Gruppen angeschlossen. Der Abgeordnete der Linken, Ferat Kocak, formulierte wie folgt:

„Wer sich gegen Nazis organisiert ist nicht kriminell sondern wird kriminalisiert! Das zeigt erneut, wie wenig Deutschland aus der eigenen Geschichte gelernt hat. Gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus.“

Mit der Freilassung folgt der Richter dieser Auffassung. Wer in Deutschland als „Nazi“ beschimpft wird muss damit rechnen, dass ihm mit dem Hammer das Gesicht eingeschlagen wird wie es Lina E. getan hat – aber diese Tat dann nur zu einer längeren Untersuchungshaft mit sofortiger Freilassung führt. Wie brutal die Gruppe vorging wurde im Verfahren deutlich. So hat die Gruppe ihre Opfer zunächst ausspioniert und kranken hausreif geschlagen haben. Zwei der Überfallenen, deren Gelenke mit Häm mern zertrümmert wurden, trugen irreparable Schäden davon. Zur Vorbereitung auf ihre Aktionen trainierte die Bande Nahkampftechniken. Bei den
Attacken kamen drei Teams zum Einsatz: Späher observierten ihre Zielpersonen, Schläger prügelten, und die Absicherer vertrieben etwaige Zeugen. Am Ende wurde das Opfer mit Chlor übergossen, um DNA Spuren zu verwischen. „Seit dem Ende der terroristischen RAF“, so ein Staats schützer, .gab es keine so gefährliche Vereinigung mehr.“ Lina B. wurde nach einem der Überfälle  auf frischer Tat ertappt. Im Fluchtauto befanden sich die Tatwerkzeuge.

(4. aktualisierte Fassung, 1. Juni, 7.30 Uhr)

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