Die Linken-Politikerin Katina Schubert verlangt in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel, Leerstand zu besetzen dürfe keine Straftat sein, wer sich gegen Wohnungsnot wehre, dürfe nicht kriminalisiert werden. Kriminell ist, wer gegen geltendes Recht handelt. Die „gute Tat“ entkriminalisiert nicht, auch nicht wenn selbsternannte Gut-und-Böse-Richter der Politik Hausbesetzer heilig sprechen.
Schubert scheibt:
«Die Berlinerinnen und Berliner wollen ihre Stadt zurück, sie wollen hier leben und wohnen, ohne Angst vor dem Verlust der Wohnung, vor Vertreibung und Gentrifizierung. Sie wollen, dass die Spekulation mit Wohnungen und vor allem mit Grund und Boden aufhört, sie wollen die „Berliner Mischung“ in den Kiezen erhalten, in der jung und alt, arm und reich, Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte zusammenleben.
Die große Mietendemo im April hat es schon angekündigt: Die Mietpreisexplosion in Berlin wird nicht mehr hingenommen. Die Menschen wehren sich. Es geht nicht darum, dass irgendwie gebaut wird. Es geht darum, mehr bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum zu schaffen.»
„Die Berlinerinnen und Berliner wollen ihre Stadt zurück“? Wer hat Frau Schubert legitimiert, für „die Berlinerinnen und Berliner“ zu sprechen?
Für die Berlinerinnen und Berliner kann der Senat von Berlin sprechen. Sind Änderungen im Mietrecht nötig, gibt es die dafür Zuständige. Recht spricht die Justiz. Hausbesetzer sind keine Hilfsorgane der Justiz, auch nicht, wenn Die Linke, Katinke Schubert und Co. sie dazu ernennen wollen.
Oder soll der Rechtsstaat noch weiter außer Kraft gesetzt werden, nach politischen Verlautbarungen in der Presse so schleichend faktisch?
Demonstration genehmigt in Zukunft die Antifa und Hausbesetzungen das Hausbesetzer-Kollektiv? Räterepublik informell?