Tichys Einblick
Staatsanwaltschaft Neuruppin

Letzte Generation: Verfahren wegen krimineller Vereinigung wird konkreter

Extremisten der Letzten Generation könnten bald dafür angeklagt werden, eine kriminelle Vereinigung zu bilden. Die Klima-Extremisten sollen nun Stellung zur geplanten Anklage beziehen. Sie schreien förmlich nach Hilfe.

IMAGO

Die Letzte Generation schreit quasi nach Hilfe: Sie ruft die „Zivilgesellschaft“ zu einer Stellungnahme auf. Denn ein staatsrechtliches Verfahren gegen die Extremisten nimmt konkrete Züge an und das könnte sich für die Organisation als Problem entwickeln: Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat ein „Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gegen fünf Klima-Extremisten am Laufen, wie die Letzte Generation in einer Pressemitteilung schreibt. Nachdem die Staatsanwaltschaft nach Aussagen der Letzten Generation mehrmals die Zeiträume, in denen es zu einer Anklage kommen sollte, verstreichen ließ, scheint es nun ernst zu werden für die fünf: Sie sollen bis zum 28. März zur geplanten Anklage Stellung beziehen, dann werde diese ans Gericht weitergereicht und an die „Betroffenen“ geschickt.

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Bei den fünf Extremisten, die diese Post von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, handelt es sich um Mirjam Herrmann, Henning Jeschke, Lukas Popp und Jakob Beyer aus der „Letzten Generation vor den Kipppunkten“ sowie Edmund Schultz, der mit seinen 60 Jahren eher zu der vorletzten Generation vor den Kipppunkten gehört. Sie haben sich in den vergangenen zwei Jahren bei verschiedenen extremistischen Aktionen in Brandenburg beteiligt: Herrmann hat zum Beispiel Kartoffelbrei auf ein Monet-Gemälde in Potsdam geworfen. Popp, Beyer und Schultz nahmen an Aktionen teil, bei denen sie Rohöl-Pipelines abdrehten. Außerdem klebten sich die Extremisten auf Straßen und hielten den Flugverkehr auf. Sie störten und gefährdeten somit den Alltag der Zivilgesellschaft.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin bezieht sich mit ihrer geplanten Anklage allerdings nicht auf diese Aktionen. Sondern beschuldigt die Extremisten, eine kriminelle Vereinigung zu bilden. Dass die fünf Vertreter der Letzten Generation aus diesem Grund angeklagt werden könnten und nicht wegen ihrer „konkreten Proteste“, scheinen sie nicht gut zu finden: Es sei ein „gemeinschaftliches Handeln“ und ein „Zusammentun inmitten der Klimakatastrophe“, rechtfertigt sich die Letzte Generation in ihrer Pressemitteilung.

Diese Pressemitteilung erweckt den Eindruck, dass die Letzte Generation sie nicht etwa verschickt hat, um medial zu verbreiten, dass ihre Vertreter wahrscheinlich bald wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt werden. Sondern um Teile der „Zivilgesellschaft und somit perspektivisch ebenfalls Betroffene“ aufzurufen, Stellung zur geplanten Anklage zu nehmen. Es wirkt fast so, als würde die Letzte Generation um Hilfe betteln: Das Bündnis „Mensch gegen Öl“ hat ein Formular erstellt, das diese „perspektivisch ebenfalls Betroffenen“ ausfüllen sollen. Die Stellungnahmen würden dann „direkt“ an die Staatsanwaltschaft Neuruppin geschickt und müssten, als Teil der Akte, von Staatsanwaltschaft und Gericht gelesen werden, sagen die Klima-Extremisten. Ob sie wohl auch die Stellungnahmen derjenigen verschicken, die die Anklage als richtig erachten?

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