Tichys Einblick
gegen "menschenfeindliche Straftaten"

Neuer Plan des Queer-Beauftragten: Das Strafgesetz soll umgekrempelt werden

Die Ampel plant, „anti-queere“ „Hasstaten“ künftig als eigene rechtliche Kategorie zu definieren. Wohin das führen könnte, zeigt das Beispiel Norwegen.

Queer-Beauftragter Sven Lehmann (Grüne) im Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2022

IMAGO / Future Image

Der gesetzgeberische Aktivismus der Ampel auf dem Gebiet der Gesellschaftspolitik geht weiter: Nach dem „Selbstbestimmungsgesetz“, das es schon Minderjährigen erlaubt, ihr Geschlecht per „Sprechakt“ zu ändern, plant die Bundesregierung offenbar die Neudefinition von bestimmten Straftaten.

„Hasstaten gegen LSBTIQ* sind menschenfeindliche Straftaten!“, twitterte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne): „Und als solche sollen sie künftig auch im Strafgesetzbuch benannt und geahndet werden. Die Bundesregierung hat heute diesen wichtigen Gesetzentwurf beschlossen. Wir treten anti-queerer Gewalt entschlossen entgegen!“

Das Kürzel „LSBTIQ*“ steht für lesbische, schwule, bisexuelle Personen, Transgender, Intersexuelle und Queere, das Sternchen für weitere, noch zu benennende Gruppen. Tatsächlich handelt es sich bei ihnen, wie Lehmann feststellt, um Menschen. Allerdings richten sich viele Straftaten – vom Diebstahl bis zur Körperverletzung – gegen Menschen. Gegen wen sonst? Bisher sah es die Rechtssystematik, von wenigen gut begründeten Ausnahmen abgesehen, nicht vor, Straftaten nach der Personengruppe zu bewerten, der das Opfer angehört. Und bis jetzt kennt das Gesetzbuch auch den Begriff „Hasstaten“ nicht.

Dazu kommt ein weiteres Problem: Was im konkreten Fall „antiqueere Gewalt“ darstellt, dürfte schwer zu fassen sein. Denn Lehmanns Dienststelle selbst antwortete kürzlich auf Anfrage, sie könne den Begriff „queer“ nicht definieren.

In welche Richtung der Gesetzgebungseifer gehen könnte, deutet sich beim Blick auf Norwegen an: Dort droht der Künstlerin Tonje Sjevjon Gefängnis. Ihr Vergehen: Sie sagte öffentlich, Männer könnten, auch wenn sie sich als Frau definieren, „keine Lesben sein“. Normalbürger halten die Auffassung Sjevjons vermutlich für einen Satz nach dem Muster: Eins und eins ergibt zwei. In dem skandinavischen Land gilt die Meinung, Männer könnten sich nicht in Lesben verwandeln, allerdings als „Hasskriminalität“.

An diesem Vorbild will sich der deutsche Staatssekretär Lehmann offenbar orientieren.



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