Tichys Einblick
Impfen ab 60 Jahren

Lauterbach empfiehlt: Die Ständige Impfkommission folgt

Karl Lauterbach hatte der „Ständigen Impfkommission“ öffentlich empfohlen, ihre Corona-Empfehlung zu erweitern. Nun hat sie ihre Empfehlung erweitert. Der Gesundheitsminister zeigt sich (fast) zufrieden mit den Beratern.

IMAGO / Jürgen Heinrich

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat empfohlen, dass Menschen über 60 Jahren ihre „zweite Auffrischimpfung“ gegen Corona erhalten – besser bekannt als vierte Impfung. Bisher galt diese Empfehlung nur für Menschen über 70 Jahren. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Kommission zuvor öffentlich unter Druck gesetzt, ihre Empfehlung zu erweitern. Sollte Lauterbach zusammen mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) Maßnahmen durchdrücken, die vermeintlich der Gesundheitsvorsorge dienen und Ungeimpfte sowie nicht ausreichend Geimpfte unter Druck setzen, gilt die Empfehlung als Legitimierung – falls zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht Klagen auf Grundrechte niederschlagen will.

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Es sei das „primäre Ziel, besonders gefährdete Personen noch besser vor schweren Covid-19-Erkrankungen und Covid-19-bedingten Todesfällen zu schützen“, sagt das „Robert Koch-Institut“. Was das sekundäre Ziel sei, sagt das RKI nicht. Die Stiko rät zu den Produkten von Biontech oder Moderna. Von letzterem musste das Haus Lauterbach allein im ersten Halbjahr rund 4 Millionen nicht genutzte, abgelaufene Dosen wegwerfen. Offiziell. Die tatsächliche Anzahl könnte weitaus höher liegen, wie aus der Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger (CSU) hervorgeht.

Auch die Firma Novavax kann sich freuen. Die Stiko empfiehlt deren Produkt jetzt auch schon für Kinder ab zwölf Jahren – für die ersten beiden Impfungen. Bisher hätte man mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Zweimal gespritzt soll die Ware von Novavax den Kindern eine Grundimmunisierung sichern. Zudem empfiehlt die Stiko in bestimmten Fällen Kindern ab zwölf Jahren zusätzlich zur Impfung nun das Antikörper-Präparat Evusheld. Es besteht aus zwei Sars-CoV-2-neutralisierenden Antikörpern.

Lauterbachs und Buschmanns Entwurf für das Infektionsschutzgesetz sieht eine Maskenpflicht für Innenräume vor, die unter Umständen sogar draußen gilt. Befreit wird von dieser Pflicht, wessen letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Dieser Anreiz, sich alle drei Monate impfen zu lassen, soll kein Anreiz sein, sich alle drei Monate impfen zu lassen. Sagt Lauterbach. Die Befreiung nach vierteljährlichen Impfungen solle sogar davon abhalten, sich vierteljährlich impfen zu lassen. Sagt Lauterbach. Die Stiko hilft dem Minister nun in dem Punkt: Zwischen zwei Impfungen sollen mindestens sechs Monate liegen. Der Zeitraum könne aber unter Angaben von Gründen auf vier Monate reduziert werden. Das hätte den Effekt, dass die dritteljährlich Geimpften zwischendrin nur für vier Wochen die Maske tragen müssten.

Lauterbach hatte die Kommission aufgefordert, die Empfehlung zu erweitern. Nun hat die Kommission ihre Empfehlung erweitert. Der Minister lobte seine Berater dafür öffentlich. Nur schneller hätte es gehen können – nach dem Geschmack des Manns aus Leverkusen.

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