Am 8. Oktober 2023 finden die nächsten Landtagswahlen in Bayern und Hessen statt. Das ist falsch! Richtig ist: Vom 28. August bis 8. Oktober.
Am letzten Wahltag, dem 8. Oktober, sind Wahlpropaganda, Unterschriftensammlung und Veröffentlichung von Wählerbefragungen verboten.
Was ist mit den Wahltagen vom 28. August bis 7. Oktober 2023? Möglicherweise werden an diesen Tagen mehr Bürger wählen als am 8. Oktober.
Hier der Tipp unseres Wahlexperten:
Gehen Sie als Wahlberechtigter mit Briefwahl-Absicht erst am letzten Wahltag mit ihren Wahlunterlagen zum zuständigen Wahllokal und stimmen dort (mit Personalausweis legitimiert) ab.
Warum? Auf dem langen Weg (örtlich und zeitlich) kann sonst mit Ihrer Briefwahlstimme allzu leicht so manches Unstimmige passieren.
Dazu der wichtige Hinweis:
Die Anzahl der zurückgewiesenen Wahlbriefe (die nicht als ungültig gezählt werden können und dürfen), erscheint in keiner Statistik, sondern sie verschwinden lautlos in der großen Zahl der Nichtwähler.