Die Staatsanwaltschaft von Neuruppin hatte nach Aktionen der Gruppe „Letzte Generation“ gegen die PCK-Raffinerie in Schwedt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt und dabei auch Durchsuchungsaktionen veranlasst. Dabei wurden Wohnungen und Räume in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen durchsucht. Dagegen hatten Betroffene Beschwerde eingelegt.
Die Staatsschutzkammer des Potsdamer Landgerichtes folgte einem Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin, nach dem der Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung gegeben sei. Gegenüber der märkischen Oderzeitung bestätigte der Sprecher der Neuruppiner Staatsanwaltschaft den Beschluss; die Klimaextremisten müssten nun mit einer Verfolgung gemäß Paragraf 129 rechnen.
Der besagt, dass die Bildung einer kriminellen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. Es müsse eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen, um diesen Tatbestand zu erfüllen. Auch Unterstützern solcher Vereinigungen drohen Geld oder Freiheitsstrafen.