Tichys Einblick
Landgericht Hamburg

Nach Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen muss nur ein Täter in Haft

Ein 15-jähriges Mädchen wurde 2020 in Hamburg von mehreren Männern vergewaltigt. Von insgesamt 11 Angeklagten muss nur einer in Haft. Die Täter sollen während des 18 Monate lang dauernden Prozesses keine Reue gezeigt haben.

Symbolbild

imago Images/Alexander Pohl

Im Prozess um eine Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark hat die vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring am Landgericht Hamburg neun junge Männer zu Haftstrafen verurteilt. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht Angeklagte wurden zur Bewährung oder zur sogenannten Vorbewährung ausgesetzt.

Nur ein 19-Jähriger bekam eine härtere Strafe, und zwar zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung. Ein elfter Angeklagter war bereits am 5. April dieses Jahres freigesprochen worden.

Die Verurteilten vergewaltigten im September 2020 eine damals 15-Jährige. Die Jugendliche hatte nichts anderes getan, als an einem Samstagabend eine Party auf der Festwiese des Stadtparks zu besuchen, ein beliebter Treffpunkt.

Vier der Angeklagten sind nach Angaben des Hamburger Senats Deutsche. Die anderen Männer haben armenische, afghanische, kuwaitische und montenegrinische Staatsangehörigkeiten, bei zwei Beschuldigten sollte die Nationalität vom Gericht geklärt werden. Sechs von ihnen wurden laut Spiegel in Hamburg geboren, die anderen kamen in Polen, Ägypten, Libyen, Kuwait und dem Iran zur Welt.

Während des 18 Monate lang anhaltenden Prozesses soll keiner der Täter Reue gezeigt haben. Die Verurteilten müssen jeweils 60 Stunden Arbeit leisten und ihr Opfer aus dem Ertrag entschädigen.

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