Zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft hat das Landgericht Bochum heute Mittag den Mediziner Dr. Heinrich Habig verurteilt. Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken, so fügte Richterin Petra Breywisch-Lepping hinzu. Es gebe keine Gründe, das Verhalten von Dr. Habig zu entschuldigen. Breywisch-Lepping warf ihm stattdessen sogar »rechtsfeindliche Gesinnung« vor. Eine Notwehr, mit der Wahlverteidiger Schmitz die Handlungen von Dr. Habig begründete, sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig.
Der Arzt aus Recklinghausen soll während der Corona-Krise gemeinsam mit seiner Frau 600 falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben. Er soll »Impf«-Bescheinigungen ausgestellt haben, ohne tatsächlich die gentechnischen Spritzen injiziert zu haben. Eine Ärztin soll den Fall gemeldet haben. Daraufhin durchsuchte die Polizei sowohl die Praxis als auch die Wohnung des Ehepaares und beschlagnahmte Patientenakten, Impfstoffe und Computer. Die Arztpraxis blieb danach geschlossen.
Am 14. Mai des vergangenen Jahres holten Polizeibeamte den 67-jährigen Mediziner und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bochum. Der Arzt sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Die Richterin begründet dies mit Fluchtgefahr. Am 1. Mai dieses Jahres sangen Unterstützer vor den Toren der Justizvollzugsanstalt. Heinrich Habig schrieb auf einen Handzettel: Danke an alle, die mich so lautstark vor den Toren der JVA unterstützt haben. Ihr wart diesmal nicht zu überhören.
Seine Frau, die in der Praxis als Sprechstundenhilfe mitarbeitete, darf ihn nur zweimal im Monat unter Aufsicht besuchen. Zusätzlich zur Anwesenheit eines Justizvollzugsbeamten hat die Staatsanwältin Tophoff die Anwesenheit einer Frau angeordnet, die bei den Gesprächen des Ehepaares genauestens mithört.
Der Arzt wurde zunächst von zwei Pflichtverteidigern vertreten, die mit dem Gericht einen Deal vereinbarten, nach dem Habig ein Geständnis ablegen und dafür dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung bekommen sollte. Zwei neue Wahlverteidiger verhinderten diesen Deal. Am vergangenen Dienstag hat Wahlverteidiger Wilfried Schmitz sein Abschlussplädoyer gehalten.
Schmitz plädierte für Freispruch, der Arzt habe aus Nothilfe gehandelt. Er verwies auf ärztliche Ethik und das korrekte Verhalten in Bezug auf seinen hippokratischen Eid, Schaden von seinem Patienten abzuwenden. Er berief sich auf den Notwehr-Paragraphen als Rechtfertigung für das Verhalten von Dr. Habig. Danach ist eine Tat, die durch Notwehr geboten ist, nicht rechtswidrig, und Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen rechtswidrigen Angriff abzuwenden.
Habig habe gewusst, dass die Impfung gefährlich sei. Er habe sich damit an die Berufsordnung der Ärzte gehalten und sein medizinisches Wissen nicht missbraucht, so berichtet Anwalt und Strafverteidiger Christian Moser, der die Verhandlungen als Prozessbeobachter verfolgt, gegenüber der Stiftung Corona-Ausschuss und in seinem Telegram-Kanal. Ein Arzt hat sich ausschließlich nach seinem medizinischen Sachverstand und nicht nach Vorgaben eines Gesetzgebers zu richten, sagt sogar ausdrücklich die Berufsordnung der Ärzte des Landes NRW.
Im Beipackzettel stehe nichts drin, Aufklärung über Nebenwirkungen war für den Arzt nicht möglich. Die aber sei notwendig, damit der Patient in den Eingriff einwilligen kann, wie Rechtsanwalt Moser betont. Diese Einwilligung muss zudem freiwillig sein.
Nach dem Schlusswort des Arztes Dr. Heinrich Habig applaudierten die Zuhörer. Daraufhin erließ die nach Augenzeugen unsichere Richterin Petra Breywisch-Lepping eine laut Zeugen »wahnwitzige sitzungspolizeiliche Anordung«, ließ den Saal absperren und die Namen festhalten.
Es wurden wieder Mahnwachen, vor allem gegen die extrem lange Untersuchungshaft gehalten. Vor dem Landgericht gab es eine Protestversammlung gegen das Urteil.