Es ist ein heftiger Schlag für die Klimaextremisten der „Letzten Generation“ und ähnliche Gruppen: Das Landgericht Berlin springt nicht auf den moralischen Zug auf. Stattdessen bestätigte das Gericht die Strafbarkeit der Störaktionen. Die häufig von Klimaextremisten vorgebrachte Meinung, sie könnten sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2021 berufen, teilte der Richter nicht.
Das Landgericht berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach Straßenblockaden grundsätzlich als Nötigung zu werten seien. In der ersten Berufungsverhandlung sagte Richter Ralf Vogl: „Sie haben Gewalt angewendet, um anderen ihre Sicht aufzunötigen.“ Das Demonstrations- und Versammlungsrecht rechtfertige keinen Eingriff in die Rechte Dritter, um politische Ziele durchzusetzen. Ziele wie der Klimaschutz spielten keine Rolle, denn nicht die Verhinderung des Klimawandels, sondern die Lahmlegung des Verkehrs sei Ziel der Gruppe gewesen.
„Die Aktion diente gezielt der Lahmlegung des Berufsverkehrs … Der Angeklagte handelte als Mittäter … Er hat Gewalt angewendet – in Form von psychischem Druck auf Dritte“, führte der Richter im Urteil nach Angaben der BZ aus. Auch die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss: „Über die hehren Ziele sind wir uns einig. Aber so geht’s nicht. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.“ Noch einmal Vogl: „Sie stehen nicht über dem Gesetz – keiner tut das.“
Der Medizinstudent Johann O. hatte am 4. Februar 2022 zusammen mit weiteren Personen die Autobahn auf der Höhe der Beusselstraße blockiert. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn deswegen zu einer Strafe von 600 Euro verurteilt. O. ging deswegen vor das Landgericht in Berufung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dem Klimaextremisten steht die Revision vor dem Kammergericht offen. O. kündigte jedoch bereits an, direkt vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.