Jüngst hatte ein Gericht in Weimar die Maskenpflicht an zwei Schulen per einstweiliger Verfügung aufgehoben. Auf 200 Seiten hatte der Richter dargelegt, dass sich aus den Hygieneregeln eine Kindeswohlgefährdung ergebe. Der Beschluss verbietet Schulleitungen, Schutzmasken, Mindestabstände und Corona-Tests vorzuschreiben. Das rot-rot-grüne Bildungsministerium in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt geht inzwischen gegen den Beschluss vor – mit eifriger Schützenhilfe aus Verbänden und Medien. Der Richter habe seine Amtsbefugnisse überschritten, argumentiert die Staatsregierung und meldete „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ an.
Gegen den Richter sind nun bereits drei Anzeigen wegen Rechtsbeugung eingegangen. Laut Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen wird nun geprüft, ob die Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen, heißt es im Spiegel, der bereits ordentlich gegen den Richter trommelt. Ein Vorwurf aus der Thüringischen Allgemeinen: Die Kläger sollen gezielt in Telegramgruppen nach Kindern deren Nachnamen mit bestimmten Buchstaben gesucht haben, damit deren Klagen dann jenem Richter zufallen. Dazu zitiert der Spiegel dann noch die „neue Richtervereinigung“, die wohl als vermeintlich juristische Autorität den Fall passend als „unhaltbar“ kommentiert. Dass dieser Verband ein dezidiert politisierter Richterbund ist und proklamiert, dass die Ausübung des Amtes als Richter oder Staatsanwalt immer eine „gesellschaftspolitische Relevanz“ habe und daher politisch sei – das muss der Spiegel-Leser offenbar nicht erfahren.
Nach infrage stellenden Bemerkungen zum Bundeslockdown, der pauschal etliche Grundrechte aushebelt, sucht man indes vergeblich. Seit wann ist es eigentlich die Aufgabe der Regierung die Gerichte zu kontrollieren – war es nicht im Rechtsstaat andersherum gedacht?