Tichys Einblick
Lockdown first

Kubicki: „Nicht Corona hält uns im Lockdown, sondern diese Bundesregierung“

Kubicki legt auch mit seiner jüngsten Meinungäußerung offen: Die Merkel-Regierung urteilt und handelt nicht sachbezogen, sondern folgt einem unausgesprochenen Motto: Lockdown first.

Wolfgang Kubicki

IMAGO / Political-Moments

„Nicht Corona hält uns im Lockdown, sondern diese Bundesregierung, weil sie seit Monaten zu unfähig ist, ausreichend Masken, ausreichend Schnelltests und ausreichend Impfstoff zur Verfügung zu stellen“, sagte Wolfgang Kubicki laut RND.

Wenn die Bundesregierung der Meinung sei, dass FFP2-Masken vor einer Infektion ausreichend schützen, sollten sie das auch in Geschäften des Einzelhandels tun, hat der Vizepräsident des Bundestags laut Medienberichten gestern der dpa gesagt: „Deshalb gibt es keine logische Begründung mehr dafür, große Teile des Einzelhandels immer noch weiter im Lockdown zu belassen.“ Und: „Die Schließung ist bei Gebrauch der Masken weder geeignet noch erforderlich, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.“ Die Reduzierung von Kontakten verliere ihren Sinn, so der Rechtsanwalt und Strafverteidiger im Vizepräsidenten, wenn Ansteckungen wg. Masken gar nicht möglich wären.

Kubicki hatte vor zwei Wochen gesagt, die 35er statt der 50er Inzidenz stelle einen Rechtsbruch dar. Seine Kollegen in der FDP-Fraktion verlangten eine Erklärung dieser Beurteilung. Der Tagesspiegel brachte Kubickis Kurzvortrag im Wortlaut:

„Je höher die Inzidenz, desto intensiver darf in Grundrechte eingegriffen werden, je niedriger die Inzidenz, desto geringer darf in Grundrechte eingegriffen werden. Hierauf hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in seiner Entscheidung zur Aufhebung der Ausgangsbeschränkung in Baden-Württemberg ausdrücklich hingewiesen. Um es plastisch auszudrücken: Maßnahmen, die bei einer Inzidenz über 200 zulässig wären, wären bei einer Inzidenz von zehn absolut rechtswidrig.

Schon von daher ist es denklogisch ausgeschlossen, Maßnahmen, die bei einer Inzidenz von 50 aufgehoben werden müssten, bis zu einer Inzidenz von 35 in Kraft zu lassen. Unterhalb einer Inzidenz von 35, die über einen längeren Zeitraum besteht, wären alle grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz aufzuheben. Wir haben gesetzlich zwei Eskalationsstufen, 35 und 50. Das bedeutet, dass du nicht bis 35 warten darfst, sondern schrittweise vorgehen musst. Deshalb ja auch der Stufenplan.“

Wie auch immer wer die Sache juristisch betrachtet, eines legt Kubicki auch mit seiner jüngsten Meinungäußerung offen: Die Merkel-Regierung urteilt und handelt nicht sachbezogen, sondern nach einem unausgesprochenen Motto: Lockdown first.

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