Tichys Einblick
Ende des Lockdowns

Kubicki fordert Aufhebung aller grundrechtsbeschränkenden Corona-Maßnahmen

Der FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat die Corona-Politik der Bundesregierung erneut scharf kritisiert. Er fordert die Aufhebung nahezu aller Maßnahmen.

imago Images/photothek

Der Vize-Vorsitzende der FDP Wolfgang Kubicki forderte in einem Interview mit dem TV-Sender Welt, dass die Bundesregierung alle mit der Corona-Lage begründeten Einschränkungen der Grundrechte unmittelbar aufheben solle. Kubicki begründet seine Forderung mit der Inzidenz, die im Bund unter 20 und in manchen Kreisen sogar bei Null liegt. Damit entfällt für ihn jegliche Rechtfertigung für das Aufrechterhalten grundrechtseinschränkender Maßnahmen.

Wolfgang Kubicki im TE-Interview
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Kubicki argumentiert damit, dass das Infektionsschutzgesetz die Grenze bei einer 35er Inzidenz festlegt, ab dessen Unterschreiten alle Maßnahmen von verfassungswegen auszusetzen sind. Zudem sei bereits die zweiwöchige Übergangszeit zur Beobachtung des Inzidenzverhaltens verstrichen. So könne zwar noch über die Beibehaltung der Maskenpflicht in einer Übergangsphase diskutiert werden, alle anderen Maßnahmen seien jedoch aufzuheben – auch, da es eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Wiederkehr zum Normalzustand gebe, und diese Pflicht habe die Regierung im Bund wie in den Ländern zu erfüllen. So betont Kubicki, dass jegliche freiheitsbeschränkende Maßnahme eine klare Rechtsgrundlage brauche, die eigentlich durch das Infektionsschutzgesetz definiert wird.

Im Bezug auf Bodo Ramelow, der jüngst forderte, die Maßnahmen im nächsten Herbst aufzuheben sagt er: „Zu sagen, ‚wir warten bis zum Herbst‘, finde ich ziemlich ambitioniert von Regierungen, die eigentlich auf die Verfassung vereidigt sind.“

Zusätzlich betonte Kubicki, dass eigentlich alles wieder möglich sein müsste, und er im Falle zögerlicher Öffnungsschritte gerichtliche Niederlagen für die Regierenden erwarte, da „wir immer noch in einem Rechtsstaat leben“, und alle staatlichen Maßnahmen „an Recht und Gesetz gebunden sind“.

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