Die Bundesregierung plant eine weitere Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes – obwohl schon jahreszeitlich bedingt alle Zahlen auf Entwarnung hindeuten und weitere Einschränkungen der Grundrechte nicht mehr gerechtfertigt sind – nicht einmal für besonders Staatsgläubige und Panikgetriebene. Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, lag zuletzt in allen sechzehn Bundesländern sowie in den allermeisten der 401 Landkreisen und kreisfreien Städten unter 50. Damit hat sich die Lage deutlich entspannt.
Trotzdem will nach unterschiedlichen Berichten die Koalition die Pandemie-Notlage wegen angeblicher nationaler Tragweite verlängern. Diese dient als rechtliche Grundlage für Corona-Regelungen etwa zu Impfungen und Testkosten dient. Der Bundestag hatte die „epidemische Lage“ erstmals am 25. März 2020 festgestellt und sie im November bestätigt. Nun solle die festgestellte epidemische Notlage nationaler Tragweite, die sonst Ende Juni auslaufen würde, erneut verlängert werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Koalitionskreisen. Wann diese Verlängerung genau greifen soll, sei noch offen.
Jetzt kommt es auf den Bundestag an, ob dort endlich Abgeordnete auch von CDU, CSU und SPD den Mut haben, der Kanzlerin entgegenzutreten oder ob sie weiter Ja-Sager bleiben.
Wolfgang Kubicki gibt schon mal den Ton vor. Er ist die Einmann-Partei innerhalb der FDP, diese Nische bewirtschaftet er seit Ende der sozialliberalen Jahre der FDP 1982 unangefochten als Unique Selling Position (USP). In letzter Zeit häufen sich seine der Lindner-Partei fremden Äußerungen.
Auf Facebook und Twitter ist zu lesen, Kubicki „wollte von der Bundesregierung wissen, ab welchem Anteil von Immunisierten in der Bevölkerung sie die rechtliche und ethische Grundlage für die Maßnahmenpolitik als entfallen ansieht.“ Die ausweichende Antwort, so der Kritiker, „lässt leider nur den erschütternden Schluss zu, dass man in der Bundesregierung offensichtlich keine Exit-Strategie aus dem Maßnahmenregime hat.“
Er sei immer vom „Konsens zwischen allen verantwortungsbewussten politischen Kräften in diesem Land“ ausgegangen, „dass die Maßnahmen keine Rechtfertigung mehr haben, wenn die gesundheitlichen Risiken minimiert sind und das Gesundheitssystem dauerhaft und nachhaltig entlastet ist.“ Doch dieser Konsens werde „offensichtlich aufgekündigt“. Dabei habe der Deutsche Ethikrat Anfang Februar erklärt, dass die „entscheidende ethische wie rechtliche Legitimationsbasis der staatlichen Freiheitsbeschränkungen“ mit fortschreitender Durchimpfung entfällt.
Auf die Zahl der Neuinfektionen käme es dann nicht mehr an. Es wäre die Pflicht der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen, die die Maßnahmenpolitik der Länder per Gesetz an die Inzidenzwerte von 35 und 50 gekoppelt hat, „das zu korrigieren und den Weg aus der Maßnahmenpolitik freizumachen und auf ein abgewogenes Pandemiemanagement umzustellen.“ Dänemark habe es vorgemacht. Deutschland sollte bald folgen.
Pflichtvergessen sei, „wie die Bundesregierung mit dem verfassungsrechtlich garantierten parlamentarischen Fragerecht von Abgeordneten des Deutschen Bundestages umgeht. Die Bundesregierung kann gegebenenfalls mit triftiger Begründung Antworten verweigern oder eingrenzen, aber sie kann nicht einfach nach Gutdünken über den inhaltlichen Kern von Fragen hinweggehen, wie es leider unter dieser Bundesregierung gehäuft zu beobachten ist. So wird das Auskunfts- und Informationsrecht zur Makulatur und eine effektive Kontrolle der Regierung erschwert.“ Er sei nicht bereit, das länger hinzunehmen.
Wir werden sehen, wie das nicht länger Hinnehmen ausschaut.