„Witwenrenten“ erhalten die Eheleute, die nicht selbst in die Kasse eingezahlt haben, wenn der Partner gestorben ist. Mit ihr verlängert der Staat die Unterhaltspflicht, die der Verstorbene zu Lebzeiten hatte. Doch 43 Prozent der Menschen, die 2021 eine solche Witwenrente erhalten haben, mussten einen Teil davon wieder zurückgeben – als Ausgleich für andere Einnahmen, etwa durch andere Renten.
Auch im Altersschnitt verschieben sich die Verhältnisse. Zwar gibt es noch deutlich mehr Frauen als Männer, die als Hinterbliebene das Geld beziehen: Auf 278.000 neue Witwenrentnerinnen kamen im Jahr 2021 nur 82.000 Witwerrentner. Im Jahr 2005 betrug das Verhältnis allerdings noch 248.000 zu 53.000 Rentner.
Die Welt hatte über den Migrationsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2021 berichtet. Demnach hätten von 500.000 Menschen, die aus Afrika oder Asien eingewandert sind, nur einige Zehntausend einen Aufenthaltstitel erhalten, um zu arbeiten. Dafür sei die Zahl der Asylanträge stark gestiegen. Das übt Druck auf die Sozialkassen aus: Die Krankenversicherung klagt über ein Milliardendefizit und auch nach der Rentenkasse grapscht die Politik wieder.
Im Sinne der Bundesregierung hat die Expertin Monika Schnitzer den Zeh in den Pool gehalten. Die „Wirtschaftsweise“ forderte in der Süddeutschen Zeitung, hohe Renten zu kürzen: „Wer üppige Rentenansprüche erarbeitet hat, bekäme dann etwas weniger.“ Gegen eine solche „willkürliche“ Streichung von Ansprüchen spricht sich die AfD aus. Ihre fachpolitische Sprecherin Ulrike Schielke-Ziesing sagt: „Auch wenn die Verzweiflung auf der Suche nach neuen Einnahmequellen für die Rentenkasse noch so groß ist: Allein die Idee, Arbeitnehmer willkürlich um ihre erworbenen Rentenansprüche zu prellen, ist abenteuerlich. Und wer entscheidet in Zukunft, was ‚üppig‘ ist?“