Tichys Einblick
Rot-Rot-Grün ist dem Ideal des betreuten Menschen wieder ein Stück näher

Karlsruhe kippt Betreuungsgeld

© Flickr / B'90/Die Grünen

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. Einstimmig erklärten die acht Richter es für verfassungswidrig. Klarer geht es nicht. SPD, Grüne und Die Linke sind völlig aus dem Häuschen. Schadenfreude ist eben doch die schönste Freude. Was dabei vergessen wird: Beim ersten Anlauf für einen staatlichen Zuschuss für Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine staatliche Kita schicken, war die SPD noch dabei – in der Großen Koalition von 2005 bis 2009.

Manche jubeln, als hätte das oberste Gericht festgestellt, Mütter und Väter, die ihre Kinder nicht in die Hände von staatlich zertifizierten Erzieherinnen geben, handelten verfassungswidrig. Häusliche Kleinkindbetreuung sozusagen als Verfassungsbruch. So ist es natürlich nicht. Der Erste Senat befand, das Betreuungsgeld sei Ländersache. Deshalb hätte der Bund es nicht einführen dürfen. Nicht das Betreuungsgeld ist also verboten, sondern dass der Bund es eingeführt hat.

Der rot-rot-grüne Jubel über das Urteil offenbart mehr als Schadenfreude über diese Schlappe der CDU und insbesondere der CSU. Es offenbart vor allem die rot-rot-grüne Ideologie: Von der Wiege bis zur Bahre soll der Staat den Menschen führen, umsorgen, versorgen. Der vor Wahlen so gern beschworene „mündige Bürger“ soll nach dem Willen von Rot-Rot-Grün zum staatlich betreuten Menschen werden.

Für die Union hat das Ganze einen Vorteil: Es war das SPD-regierte Hamburg, das das Betreuungsgeld mit seinem Gang nach Karlsruhe zu Fall gebracht hat. Die SPD darf nun den Betreuungsgeld-Empfängern in Baden-Württemberg (knapp 90.000) und Rheinland-Pfalz (rund 23.000) mit Blick auf die Landtagswahlen 2016 erklären, warum es für sie von Vorteil ist, dass sie die 150 Euro pro Monat und Kind künftig nicht mehr bekommen. Sie alle werden aus Dankbarkeit für die SPD stimmen. Wetten dass …?

 

aktueller Buch-Hinweis:

Die verkaufte Mutter

Kein Betreuungsgeld? Es ist ein weiterer Schlag gegen eine Generation von Frauen in der Falle, getrieben von einer Gesetzgebung, die die Wahlfreiheit pro forma propagiert und faktisch hintertreibt. Mütter mit ihren Kindern gibt es nur noch in den Bereichen, in denen die wirtschaftsoptimierende Dynamik sich noch nicht entfalten konnte – in den noch nicht kolonialisierten Ausländervierteln. Ansonsten funktioniert das Zusammenspiel von Wirtschaftsverbänden, die Frauen als möglichst billige Arbeitskräfte suchen, von Gewerkschaften, die Mitglieder unter Kita-Erzieherinnen finden, aber nicht unter Müttern, von den Großparteien und jetzt auch dem Bundesverfassungsgericht.   Sie sind getrieben vom Ehrgeiz, ihr Familienbild gesellschaftlich durchzudrücken – und singen das Loblied des doppelten Karriere-Paares, bei dem Kinder zu einer staatlich betreuten Rest-Größe werden.

„Jetzt wird uns die Würde genommen“, schreibt Christine, 52, drei Kinder: „So behaupten doch Studien heute, dass Kinder sich ‚besser‘ entwickeln, wenn sie NICHT von den Müttern betreut werden, sondern in Kitas ihre ‚Sozialkompetenzen‘ ausbilden können“. Die Entwertung der Mütterlichkeit, ihre Abstempelung als faul, kinderfeindlich und unfähig zur Erziehung ist sicherlich eine der erschütterndsten Entwicklung der letzten Jahre. Aber ist das Leben hinter der Aldi-Kasse erstrebenswerter als das Leben mit Kindern? Die Weichen sind gestellt. Die totale Berufsarbeit wird zur Norm, die Mütterlichkeit diffamiert und rechtlich bestraft.
21 Frauen haben dazu in einem aktuellen Buch ihre Erfahrungen beschrieben.

 

Die verkaufte Mutter – 21 Erfahrungsberichte zur Freiheit der modernen Frau

Herausgeber: Sabine Mänken, Bettina Hellebrand, Gabriele Abel Quell Edition ISBN 978-3-9815402-5-3, Preis: 14,90 Euro. zu bestellen hier im Shop.

 

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