Tichys Einblick
Durchgeimpft... und dann?

Isolation, Kontrolle, Lähmung: Einschränkungen für viele Pflegeheime gelten weiter

Inzwischen ist die überwiegende Mehrheit der Heimbewohner geimpft. Aber Erleichterungen für das soziale Leben der meist alten Menschen lassen vielerorts noch auf sich warten. Patienten- und Angehörigenvertreter ebenso wie der Deutsche Ethikrat kritisieren die zögerliche Öffnung der Heime.

IMAGO / biky

Auch die hohen Impfquoten in deutschen Pflegeheimen haben bisher nicht zu einer spürbaren Erleichterung für die Bewohner und ihre Besucher geführt. Bundesweit wohnen rund 900.000 Menschen in Pflegeheimen und sind darauf angewiesen, dass ihnen von Politik und Heimleitungen ein menschenwürdiges Leben zugestanden wird. Inzwischen sind 95 Prozent von ihnen einmal, über 70 Prozent sogar zweimal geimpft.

In der Folge sind auch die Fallzahlen in Pflegeeinrichtungen seit dem Jahresanfang stark gefallen, wie das RKI in seinem wöchentlichen Bericht feststellt (vgl. die Graphik auf S. 7). Aber auch weiterhin werden Bewohner und ihre Besucher durch zahlreiche Regeln gegängelt, die immer weniger Sinn ergeben. Zudem wird den Betroffenen in vielen Heimen mitgeteilt, dass sich an ihrer Lage auf absehbare Zeit nichts ändern werde. Das sind die Ergebnisse einer Osterumfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes, der sich als Interessenvertretung für von Pflege betroffenen Menschen und ihre Angehörigen versteht. Der BIVA-Pflegeschutzbund, die Stiftung Patientenschutz und der Deutsche Ethikrat fordern nun die vollständige Wiederherstellung des Regelbetriebs wie vor der Pandemie.

Zwei Drittel der Bewohner können immer noch nicht täglich besucht werden. Oder überhaupt nicht – ein Zustand, den sieben Prozent der Heimbewohner ertragen müssen. Das sind offenbar extreme Fälle von Desinteresse und Vernachlässigung, die leider zu häufig auch von den Angehörigen mitgetragen werden. Die Pandemie legt hier nur Zustände offen, die schon seit langem bestehen.

Von Pflege Betroffene brauchen direkte Kontakte

Oft sind die Besuchszeiten so stark eingeschränkt, dass durch feste Arbeitszeiten gebundene Besucher sie kaum in Anspruch nehmen können. Nur ein Fünftel der Besucher gab an, dass sie ihre Verwandten so lange sehen können, wie sie wollen. Außerdem dürfen häufig nur eine oder höchstens zwei Personen zu Besuch kommen – im Gegensatz etwa zu der liberalen Neuregelung in Nordrhein-Westfalen, die an die normalen Regeln für alle Haushalte anknüpft.

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Der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes, Dr. Manfred Stegger, kritisiert, dass immer noch mehr als die Hälfte der Besuchszeiten auf maximal eine Stunde begrenzt sind: »Eine entspannte Besuchsatmosphäre kann so nicht entstehen.« Doch Besuche auf dem Zimmer, die hier die Lage entspannen würden, werden in einem Drittel der Fälle noch immer nicht ermöglicht: Stattdessen müssen die Besucher ein spezielles Besuchszimmer oder einen Ort im Außenbereich nutzen, was zumal bei dementiell Erkrankten aufgrund der beeinträchtigten Orientierung problematisch ist. Bei 20 Prozent der Umfrageteilnehmer blieben Mitarbeiter des Heims auch während des Besuchs im Raum – also keine Privatheit, sondern »Kontrolle von erwachsenen Menschen, die im Vollbesitz ihrer Bürgerrechte sind«, so Stegger. Nach wie vor sind 80 Prozent der Besucher auf Termine angewiesen, die es häufig nur in begrenzter Zahl gibt.

Gegenüber TE fordert Stegger nun endlich eine Orientierung an den Bedürfnissen der Bewohner, nicht an einem starren Regelwerk. Gerade dementiell erkrankte Menschen (das sind je nach Statistik zwischen 50 und 68 Prozent der Heimbewohner) könnten sich kaum damit abfinden, dass ihr Verwandter nur noch mit Maske oder hinter einer Plexiglasscheibe zu ihnen kommen kann. Zugleich seien Besuche aber für die seelische Gesundheit der Bewohner von grundlegender Bedeutung: »Ein Pflegeheim markiert die letzte Etappe im Leben. Direkte Kontakte mit Angehörigen und Freunden sind wichtige emotionale Höhepunkte in einem ansonsten durch Verluste und Einschränkungen geprägten Dasein. Wer den Menschen in Heimen diese Kontakte ohne nachvollziehbaren Grund wegnimmt, zerstört ihren Lebenswillen und überlässt sie der Depression und Hoffnungslosigkeit.«

Rigide Maßnahmen werden als Öffnung präsentiert

Diese Feststellungen teilt auch Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz. Die Beschränkungen stellen laut Brysch eine »Freiheitsberaubung« dar. Es geht um verfassungsmäßig verbriefte Rechte. Niemand in Deutschland würde akzeptieren, einen privaten Besuch zwingend vorher anzumelden und auf eine halbe Stunde zu begrenzen, sagte Brysch der dpa (laut Presseberichten) kurz vor Ostern. Für Brysch sind das immer noch »rigide Maßnahmen«, die teils als Öffnung präsentiert würden.

Im Rückblick findet es der BIVA-Vorsitzende Stegger skandalös, dass die Hygienevorschriften vom Personal teilweise deutlich laxer gehandhabt wurden, als man es von den Besuchern verlangte – ganz so, als hätten die Pfleger nicht täglich mit der Außenwelt Kontakt. Dienst ohne Masken könnte da noch zu den leichteren Vergehen gezählt haben. Im neuen Jahr müssten hohe Impfquoten und die Möglichkeit häufiger Tests auch hier Abhilfe schaffen – das aber umfassend, für Pfleger und Besucher gleichermaßen.

Die Landesregierungen fordert Stegger auf, den Heimen die vollständige Öffnung zu ermöglichen. Er verlangt damit keine Privilegien für die Heimbewohner, sondern einfach eine Rückkehr zu dem Leben, das allen anderen derzeit offensteht: »Die Heimbewohner hatten ja extreme Einschränkungen, mehr als jeder normale Mensch in Deutschland.« So konnten die Bewohner zum Teil ihre Zimmer nicht verlassen und durften auch im Zimmer – das heißt, in ihrer Wohnung – keine Besuche empfangen. Dabei würde gerade das inzwischen die geringste Ansteckungsgefahr bedeuten. Mit der erfolgten Impfung fällt auch jede Begründung für solche Einschränkungen weg. Dem stimmt Sigrid Graumann vom Deutschen Ethikrat zu und will auch ungeimpfte Bewohner wieder ins Gemeinschaftsleben integrieren. Sie müssten und könnten anderweitig, durch Schnelltests und geeignete Schutzkleidung geschützt werden.

Überall zögerliche Lockerungen – bis auf NRW

Am weitesten geht derzeit wohl Nordrhein-Westfalen, was Lockerungen im Pflegebetrieb angeht. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann setzte schon Mitte März konstruktive Änderungen um. Seitdem können Bewohner, Beschäftigte und Angehörige gemeinsam an Heimveranstaltungen teilnehmen. Außerdem kann jeder Bewohner nun fünf Besucher empfangen, wobei Kinder nicht mitzählen. Familienbesuche wurden so wieder möglich – keine Einzelhaft mehr für die betagten Bewohner, die Ansprache und Zuwendung für ihr seelisches und körperliches Wohlbefinden wie die Luft zum Atmen brauchen.

In Berliner Pflegeheimen gab es ebenfalls Lockerungen, die mehr soziales Leben ermöglichen, auch wenn dabei die Abstands- und Hygieneregeln unvermindert zu gelten scheinen. Eigentlich ist das merkwürdig: Wozu diente dann das zweimalige Impfen, wenn die Rückkehr ins Leben auch danach nur mit angezogener Handbremse erfolgen darf? Laut der Berliner Gesundheitsverwaltung konnte man inzwischen allen Pflegeheimbewohner in der Hauptstadt ein Impfangebot machen. Das müsste doch eigentlich reichen, um danach auf deutlich mehr Offenheit zu setzen. In Brandenburg gibt es keine Maskenpflicht mehr für Besuche im Zimmer eines Bewohners, sobald 75 Prozent der Bewohner und Beschäftigten geimpft sind.

Doch manche Bundesländer, darunter Baden-Württemberg und Niedersachsen, sehen keinen Grund für ein Abweichen von ihren bisherigen Regelungen, die entweder sehr rigide oder sehr unbestimmt sind. Und es ist ja nicht so, dass Niedersachsen, das eine vergleichsweise allgemeine Corona- Verordnung hat, gerade der Hotspot der Republik wäre. Doch ähnlich wie in der großen Politik ist es für die Verantwortlichen schlicht bequemer, auf Nichtveränderung und weitgehende Lähmung zu setzen.

BaWü: Die Speisesaal-Frage geht wohl ans Verfassungsgericht

Andernorts verlangt man – vielleicht auf pietistischer Grundlage? – absolute Sicherheit. In Freiburg und Mannheim entschieden zwei Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, dass der Speisesaal eines Pflegeheims nicht für Geimpfte und Genesene geöffnet werden darf, da nicht wissenschaftlich bewiesen sei, dass eine Übertragung des Coronavirus durch Geimpfte auch wirklich auszuschließen ist. Ein weiterer Fall von richterlicher Langeweile und – ja, auch – Anmaßung. Die Judikative übernimmt den Gesundheitsschutz und setzt die Vermeidung des Infektionsrisikos absolut.

Die Frage ist nicht müßig: Wo waren die entsprechenden Gerichtsurteile während der letzten großen Grippewelle? Der klagende »Mühlenhof« aus dem südbadischen Steinen bringt die Sache jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. Der Klägeranwalt hält das Restrisiko für hinnehmbar. Vielleicht wird sich beizeiten auch die Gastronomie und Hotelleriewirtschaft für dieses Urteil interessieren.

Und worum geht es dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung? Andreas Westerfellhaus (CDU) bremst vor allem und findet folglich die Haltung der NRW-Führung problematisch. Dass andere Landesregierungen sich vielleicht zu wenig für einen modernen Infektionsschutz interessieren, scheint Westerfellhaus weniger zu stören. Sein höchster Wert ist Einheitlichkeit, auch wenn sie auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner stattfindet: »Es darf nicht sein, dass meine Selbstbestimmung, meine Lebensqualität davon abhängt, in welchem Bundesland ich wohne.« Genau. Und sie darf, zumal was die inzwischen geimpften Pflegeheimbewohner angeht, nicht davon abhängen, wie sehr sich die Bundes- und Landespolitik in ihren Inzidenz-Elfenbeintürmen verkriecht.

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