Tichys Einblick
Trotz Beobachtung durch Verfassungsschutz

Islamisten und Linksextremisten in Hamburg gemeinnützig

In Hamburg sind mindestens zwei vom Verfassungsschutz beobachtete Vereine aufgrund einer angeblichen "Gemeinnützigkeit" steuerlich begünstigt.

imago images / CHROMORANGE

Der Hamburger Senat unterstützt extremistische Vereine mit Geld. Dies geschieht zum einen über direkte Zuwendungen durch den Senat Hamburg. Zum anderen wird extremistischen Vereinigungen eine Steuerfreistellung durch Anerkennung der Gemeinnützigkeit ermöglicht. Doch diese Gemeinnützigkeit darf nur Vereinigungen anerkannt werden, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke wahrnehmen. Extremistischen Gruppen darf diese Gemeinnützigkeit ausdrücklich aberkannt werden. Eben dies zu tun, unterlässt der Senat, wie aus einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht. Im Gegenteil: Die Freistellungsbescheide dieser Gruppen werden sogar regelmäßig erneuert.

In der Antwort auf die Anfrage (Drucksache 22/1757) schreibt der Senat: „Der Senat weist daher den Vorwurf entschieden zurück, wonach die Hamburger Finanzbehörde wider besseren Wissens in Fällen verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Gemeinnützigkeit anerkannt bzw. nicht aberkannt haben soll.“

Eine jede Freistellung nicht-gemeinnütziger Vereine in Hamburg wäre also auf Unwissen des Senats zurückzuführen? Das scheint unwahrscheinlich. Denn eine Einstufung als „extremistisch“ (nicht jedoch als Verdachtsfall) im Landesverfassungsschutzbericht, der jedes Jahr herausgegeben wird, gilt gemeinhin als ausreichend, um einer Organisation ihre steuerliche Freistellung zu entziehen. Das gilt auch für die erweiterte Fassung, die als Verschlusssache vertraulich eingestuft wird und dem Senat beziehungsweise den relevanten Senatoren vorgelegt wird.

Es gilt also: Wer im Verfassungsschutzbericht als extremistisch geführt wird, dem kann die Gemeinnützigkeit aberkannt werden – und niemand kann behaupten, nicht von dieser extremistischen Einstellung einer Gruppe zu wissen.

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Doch der Anfrage zufolge sind sieben im Extremismusbericht aufgeführte Gruppen als gemeinnützig eingestuft. Dabei beruft sie sich auf „eigene Recherchen und öffentlich zugängliche Quellen“ und verweist auf schriftliche Auskünfte verschiedener Gruppen über den Status ihrer Gemeinnützigkeit. Davon sind zwei islamistisch, vier linksextrem und einer wird dem Bereich „Sicherheits-gefährdende und extremistische Bestrebungen“ eingeordnet. Unter anderem soll das Islamische Zentrum Hamburg als gemeinnützig eingestuft sein. Das Islamische Zentrum wird vom Verfassungsschutz als „Instrument der iranischen Staatsführung“ eingeschätz und verbreitet „islamistisches Gedankengut“. Diese Vorwürfe will der Senat mit Hinweis auf das Steuergeheimniss weder bestätigen noch verneinen.

In zwei Fällen linksextremistischer Vereine konnte TE die Gemeinnützigkeit bestätigen.

Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten Land Hamburg e.V.“ (VVN-BdA) ist in der Tat gemeinnützig. Der VVN-BdA ist tief im Linksextremismus verstrickt. Bis 1990 wurde der Verein von der DDR finanziert. Der VVN-BdA tritt in den meisten Landesverfassungsschutzberichten nicht mehr explizit in Erscheinung, außer im bayrischen in dem es heißt: „Die VVN-BdA, ist die bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus. Anlassbezogen arbeitet sie auch mit offen linksextremistischen Kräften zusammen. In der VVN-BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt. Diese Form des Antifaschismus dient nicht nur dem Kampf gegen den Rechtsextremismus. Vielmehr werden alle nicht marxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.“ Der Hamburger Verfassungsschutzbericht von 2019 führt die VVN-BdA zwar nicht mehr auf, aus einer vorherigen Anfrage der AfD an den Senat (Drucksache 22/385) geht allerdings hervor, dass der VVN-BdA unter Beobachtung steht. Weiterhin stuft der Senat die VVN-BdA Hamburg seit 1993 als linksextremistisch ein (Drucksache 22/1757, Seite 27 folgende). Es ist also auch keine neue Entwicklung, dass der Hamburger Landesverband des VVN-BdA extremistisch ist und daher nicht als gemeinnützig gelten sollte.

Dem Bundesverband der VVN-BdA wurde 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt.  Nach Angaben des Hamburger Landesverbands auf der eigenen Website besteht diese für den Landesverband nach wie vor.

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Auch die „Freundinnen und Freunde des Centro Sociale e.V.“ (FFCS), sind als gemeinnützig eingestuft – jedenfalls wenn man den Angaben auf der Website des Vereins glauben schenkt. Aus der Drucksache 22/385 geht jedoch hervor, dass der Senat FFCS seit 2008 als linksextremistisch einstuft und dass die Gruppe durch den Verfassungsschutz beobachtet wird.

Der Hamburger Senat rechtfertigt sich damit, dass zur Zeit drei Fälle zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit am Laufen seien – mindestens drei extremistischen Vereinen wurde also in der Vergangenheit die Gemeinnützigkeit anerkannt. In Anbetracht der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht schon 2009 entschied, dass extremistischen Gruppen die Gemeinnützigkeit nicht anerkannt werden darf, hat man sich in der Steuerverwaltung ziemlich viel Zeit gelassen mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit. Die Frage, ob es stimmt, dass die besagten Vereine als gemeinnützig eingestuft sind, wollte der Senat mit Berufung auf Steuergeheimnisse nicht aufklären.

Doch der Hamburger Senat leistet auch Direktzahlungen an als extremistisch eingestufte Vereine. So erhielt der VVN-BdA zwischen 2004 und 2015 mehr als 54.000 Euro für „Beratung und Unterstützung gem. Entschädigungsgesetzgebung d. Bundes und der Länder sowie d. Landes Hamburg, sowie Leistungen von Härtefonds und Stiftungen für NS-Verfolgte“. Falls dies Geld tatsächlich den Verfolgten des NS-Regimes zugutekommt, sind diese Zahlungen sicherlich gerechtfertigt – gerade wenn sie an eine bekannt extremistische Vereinigung gehen, sollten sie jedoch genauestens geprüft werden.

Außerdem erhielt der VVN-BdA von der Stadt Hamburg über Jahre hinweg mehr als 50.000 Euro für Gedenkfeiern zum Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und weitere 5.000 Euro für die Umsetzung verschiedener Projekte.

Der Verein „Junges Hamburg e.V.“ wird ebenfalls seit 2016 als extremistisch eingestuft. Versucht man zu spenden, kann keine Spendenquittung ausgestellt werden – eine steuerliche Freistellung des Vereins besteht wohl nicht. Bis 2017 flossen an das Junge Hamburg Fördergelder für allgemeine Jugendarbeit und wurden vermutlich mit Hinblick auf die extremistische Einstufung dann eingestellt. Doch wie aus der Anfrage weiter hervorgeht, erhielt der Verein 6.766 Euro Corona-Soforthilfe, davon 4.266 Euro aus Bundesmitteln und 2.500 Euro aus Hamburger Landesmitteln. Soforthilfe gibt es also auch für Extremisten.

Es ist schon lange eine Strategie der extremistischen Linken, über Vereine Steuer- und Fördergelder abzuzweigen und damit den Kampf gegen den Staat zu finanzieren. Oder wie es ein Sprecher auf der Strategiekonferenz der Partei Die Linke am 3. Mai die Aufgaben einer Linken definierte: „Staatsknete im Parlament abgreifen, Informationen aus dem Staatsapparat abgreifen, der Bewegung das Zuspielen, den Außerparlamentarischen Bewegungen das zuspielen.“ Grünen-Abgeordnete und Ex-Bundesminiserin Renate Künast sagte: „Ich bin es ehrlich gesagt Leid, wie wir seid Jahrzehnten kämpfen, darum, dass NGOs und Antifa-Gruppen […] immer um ihr Geld ringen“.

Nun in Hamburg müssen sie alles andere als um ihr Geld kämpfen, denn der Senat gibt es ihnen freiwillig. Der Einwand, dass Verfahren zum Entzug der Gemeinnützigkeit liefen, erscheint eher als Vorwand: Keiner der betreffenden Vereine wird erst seit diesem Jahr als extremistisch eingestuft. Ihre dem Grundgesetz feindlich gesinnte Einstellung ist schon seit vielen Jahren bekannt – und trotzdem wurde nichts unternommen.

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