Man könnte schlicht von zivilem Widerstand gegen eine staatliche Regelung sprechen. In Hamburg blüht eine Initiative unter dem Titel „Nein zur Bezahlkarte!“. Seltsam ist das schon. Was in anderen Bundesländern zur sofortigen Abwanderung von Leistungsempfängern führte und in wieder anderen Kommunen – etwa der Landeshauptstadt Hannover – als ultimatives Instrument der sozialen Gerechtigkeit gilt, das verletzt aus der Sicht einiger anscheinend in elementarer Weise die Interessen der Leistungsempfänger.
Hamburger Aktivisten rufen die Asylbewerber mit Karte dazu auf, mit dem staatlich zugestandenen Guthaben Gutscheine zu erwerben, die dann von den Aktivisten aufgekauft werden. So kommen auch die Asylbewerber zu höheren Bargeldsummen als den 50 Euro pro Monat (plus zehn Euro in bar für jedes Kind). Insgesamt werden 185 Euro pro Monat auf die Karte überwiesen und sollen nur in Geschäften und für den eigenen täglichen Bedarf ausgegeben werden.
Inzwischen gehen jeden Monat rund 300 Gutscheine bei der Initiative ein und werden in 15.000 bis 20.000 Euro in Bar umgewandelt. Das entspricht offenbar rund 50 Euro pro Gutschein. 400 „solidarische Shopper*innen“ beteiligen sich an der Hamburger Aktion zugunsten von zugewanderten Asylbewerbern. Angestoßen wurde die Initiative vom Hamburger Flüchtlingsrat, einem jener dubiosen Vereine, die sich für die Ausweitung des Asylrechts einsetzen.
Stadt Hamburg gibt den Aktivisten Unrecht
All das war freilich zu erwarten. Denn einigen (wenigen) in Deutschland kann es nicht zu „solidarisch“ sein, jedenfalls nicht, soweit es um Zuwanderer und Asylbewerber geht. Die Hamburger Sozialbehörde widerspricht. Urteile des Landessozialgerichts hätten die Rechtmäßigkeit der Bezahlkarte festgestellt: „Daher halten wir das Vorgehen der Initiativen nicht für richtig.“ So weit, so schmallippig ist dieser Kommentar. Die „solidarischen Shopper*innen“ wollen ihre Initiative angeblich solange fortführen, bis die Bargeldbegrenzung aufgehoben oder die Karte wieder abgeschafft wird. Nicht klar ist, wie der Staat oder die Stadt Hamburg das Vorgehen der Aktivisten stoppen können.
Doch andere Kommunen zeigten von Anfang an weniger Lust, die Bezahlkarte strikt umzusetzen. Teils wurde sie als Instrument zu mehr sozialer „Gerechtigkeit“ gesehen, wie in Hannover, wo der grüne Oberbürgermeister die SocialCard für alle Stadtbewohner ohne eigenes Bankkonto einführte. Auch in Hamburg gibt es diese sogenannte SocialCard, wenn auch zu etwas anderen Konditionen. Überweisungen, Online-Bestellungen und Abhebungen im Ausland sind damit in Hamburg nicht möglich.
Zahlungsverkehr mit fernen Ländern geht auch ohne Bankkonto
Man geht davon aus, dass Bargeldauszahlungen an die Antragsteller verschiedene unerwünschte Nebenwirkungen haben, etwa Überweisungen ins Heimatland und Zahlungen an unbekannte Empfänger, eventuell auch an die eigenen Schleuser. Das ist den Hamburger Aktivisten erkennbar egal. Sie wünschen sich auch keine Absenkung der Anreize für Asylbewerber, nach Deutschland zu kommen. Klar bleibt aber, dass selbst ein Betrag von 50 Euro in vielen Ländern dieser Welt viel Geld ist. Bekannt ist ebenso, dass es zahlreiche und einfache Wege gibt, Geld auch ohne Bankkonto in weit entfernte Länder zu transferieren. In allen Ländern gibt es dafür Büros, die diese Art Zahlungsverkehr diskret regeln.