Mit seiner kurzen Rede vom 25. Oktober 2019 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier viele positiv überrascht – auch Leute, die dem amtierenden Bundespräsidenten sonst recht skeptisch gegenüberstehen. Ja, das Staatsoberhaupt hat sich an die Seite von Bernd Lucke und Thomas de Maizière gestellt, die von linken Antifa-Aktivisten mit Gewalt daran gehindert wurden, eine Vorlesung zu halten (Lucke an der Universität Hamburg) bzw. vor 300 angemeldeten Besuchern aus einem eigenen Buch zu lesen (de Maizière in Göttingen).
Dabei sollte es nicht bleiben. Steinmeier benutzt gerne die Redewendung vom „Zeichen setzen“. „Zeichen setzen“ heißt aber nicht nur, wohlgesetzte oder auch mutige Worte auszusprechen, sondern diesen Worten Taten folgen zu lassen.
Nun verfügt der Bundespräsident zwar nicht über das Hausrecht an der Hamburger Universität, und er kann auch nicht Hunderte von Hamburger Polizisten in die Hamburger Universität beordern.
Aber eines kann er tun: Er kann bei der nächsten Vorlesung von Professor Bernd Lucke – mit oder ohne Ankündigung – im Vorlesungssaal Platz nehmen. Die Hamburger Sicherheitsbehörden wird er gewiss vorher informieren müssen. Vor allem aber sollte er zugleich den Präsidenten der Universität Dieter Lenzen und die Hamburger Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne/Bündnis 90) einladen, ja auffordern, ihn in die Vorlesung zu begleiten. Beide hatten die aggressiven Störmanöver, die zweimal zum Abbruch Lucke’scher Vorlesungen geführt hatten, am 16. Oktober als „diskursive Auseinandersetzung auch über kontroverse gesellschaftliche Sachverhalte und Positionen“ abgetan.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Mit einer solchen Geste, Herr Bundespräsident, stärkten Sie nachdrücklich und nachhaltig die Freiheit von Lehre und Forschung, die mittlerweile nicht nur in Hamburg oder Göttingen gefährdet ist.
Und: Mit einem solchen Besuch, Herr Bundespräsident, ginge Ihre Amtszeit zu Recht in die Geschichtsbücher der Bildungsnation ein.