Einen überraschenden Ausgang nahm der Fall der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner. Sie war Mittwoch mittag zu einer Vernehmung zur Polizeidirektion Heidelberg vorgeladen. Es ging um die Vorwürfe, »öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben«. Deswegen ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizei Heidelberg. Bahner hatte dazu aufgerufen, Demonstrationen gegen die Corona-Verordnungen anzumelden.
Zu dieser Vernehmung hatten sich vor dem Dienstgebäude der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in der Römerstraße zu einer Solidaritätsbekundung rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingefunden, wie das Polizeipräsidium Mannheim berichtete: »Tags zuvor hatte ein Anmelder per Internet zunächst zu einer Versammlung um 12.30 Uhr aufgerufen, die er auf Intervention der Stadt Heidelberg mit Hinweis auf die Corona-Bestimmungen jedoch wieder zurückzog. Mit ihrer Anwesenheit bekundeten sie ihre Solidarität mit der Juristin, die an diesen Tag zu ihrer Vernehmung in einem Strafverfahren polizeilich vorgeladen war.«
Sie skandierten Rufe wie »Wir sind das Volk«, wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete. Nachdem Bahner von ihrer Anhörung aus der Polizeidirektion herauskam, trat sie vor die Wartenden und erklärte, dass sie sich bei der Polizei entschuldigt habe. Ihre Verletzungen an Kopf und Knie würden von einem Fahrradsturz stammen, den sie »besoffen« verursacht habe. Die Polizeibeamten hätten damit nichts zu tun.
Aus ganz Deutschland waren Menschen nach Heidelberg gekommen, die auch gegen die Verordnungen protestierten. Für Verwunderung sorgte nach dem rnz-Bericht der »ironische Tonfall« Bahners.
Eine Teilnehmerin hatte bei dem Protest zusätzlich für eine Demonstration am kommenden Samstag geworben. Auch gegen sie wurden Ermittlungen eingeleitet. Der Vorwurf: Sie habe öffentlich zur Begehung von Straftaten aufgerufen.
Das Polizeipräsidium Mannheim betont jedoch ausdrücklich, dass »die polizeilichen Maßnahmen am Sonntagabend« nicht im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des Verdachts einer rechtswidrigen Handlung stehen.
Bahner war am Dienstag wieder von der ärztlichen Direktorin entlassen worden.
Bekanntheit erreichte sie, als sie mit Hilfe einer Eilentscheidung über das Bundesverfassungsgericht die Corona-Verordnungen unter Hinweis auf die Grundrechte zu kippen versuchte. Das Gericht ging nicht inhaltlich auf die Argumente Bahners ein, sondern wies sie aus formalen Gründen ab.
Über das Ergebnis der Vernehmung in Sachen Strafverfahren ist noch nichts bekannt.