Ein Antrag der Bundestagsfraktion der AfD, ihre parteinahe Stiftung staatlich zu fördern, wurde im Bundestag zum wiederholten Male abgelehnt. Damit bekommt die Desiderius-Erasmus-Stiftung erneut kein Steuergeld. Vorgesehen wäre ein Teil der insgesamt knapp 132 Millionen Euro, die der Haushaltsausschuss des Bundestags nun an die übrigen im Parlament vertretenen Parteien verteilt.
Begründet wurde dieses Vorgehen nicht. Einzig ein Sprecher des Innenministeriums meldete sich zu Wort: „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheidet, welche Zuwendungsempfänger in welcher Höhe bei der Verteilung der Globalzuschüsse berücksichtigt werden. Das Bundesinnenministerium setzt diese Entscheidung dann um.“
Ausschuss erhöht Zuwendungen um 29,3 Millionen Euro
Der Antrag der Desiderius-Erasmus-Stiftung wurde als einziger Antrag abgelehnt. Zusagen erhielten SPD, FDP, die Grünen, die FDP, die CDU/CSU und auch die Linke. Im Entwurf der Bundesregierung waren der Friedrich-Ebert-Stiftung, die den Sozialdemokraten nahe steht, knapp 37 Millionen Euro für 2022 zugesprochen, der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung rund 14,5 Millionen Euro, der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung fast 41 Millionen, der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung knapp zwölf Millionen Euro, der den Grünen nahestehenden Heinrich-Böll-Stiftung knapp 14 Millionen Euro und der Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linkspartei) ca. 14 Millionen Euro.
Besonders auffallend liest sich eine Ergänzung von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linkspartei im entsprechenden Haushaltsvermerk. Dort heißt es, dass „Zuschüsse nur politischen Stiftungen gewährt“ werden, „die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“.
Unabhängige Experten kritisieren die Entscheidung
Dieser Passus ist offenbar der Grund, weshalb die Desiderius-Erasmus-Stiftung keine Fördermittel erhält. Ergänzend heißt es: „Angesichts ihrer bisherigen Tätigkeit wird bei folgenden Stiftungen die Verwendung zu verfassungsmäßigen Zwecken angenommen: Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Konrad-Adenauer-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung.“
Der Beschluss des Bundeshaushaltsausschusses dürfte vom Bundesverfassungsgericht auf Rechtmäßigkeit überprüft werden. Die AfD klagt bereits in mehreren Verfahren unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht auf eine staatliche Förderung.