Die Personalausgaben im Bundeshaushalt explodieren. Allein in zehn Jahren sind sie um rund 50 Prozent gestiegen: von rund 30 auf 45 Milliarden. In diese Sachlage fällt heute eine weitere Meldung: Trotz des wachsenden Apparats brauchen immer mehr Ministerien Hilfe von außen. Kostenpunkt: zusätzliche 30 Millionen Euro. Das geht aus einer Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner hervor. Die Kosten beziehen sich auf die Zeit zwischen dem 8. Dezember 2021 und dem 4. April 2024.
Das sollte verwundern bei der dichten Personaldecke. Doch die Nachricht hat einen Beigeschmack. Die Rechtsberatung von außen findet oft deswegen statt, weil die internen Juristen als „Bedenkenträger“ gelten. Juristen von außen sehen das als mangelnde Flexibilität und Unwillen zur Veränderungsbereitschaft. Es könnte aber auch lediglich ein Hinweis darauf sein, dass die neue politische Führung den alten Hasen im Ministerium misstraut, weil sie gute Gründe haben, Gesetzesvorhaben zuerst kritisch zu betrachten.
Auffällig dabei: Am häufigsten braucht das Bundeswirtschaftsministerium Hilfe von außen. Allein die Hälfte der Kosten, nämlich rund 16,5 Millionen Euro, gehen auf das Konto von Robert Habeck. Ob dies nur am Heizungsgesetz, oder auch an Verquickungen mit willigen NGO-Helfern zusammenhängt, bleibt offen. Auffällig ist es angesichts der rechtlich fraglichen Manöver allemal. Dass hausinterne Kritik abgebügelt wird zugunsten ideologischer Ziele, ist nicht neu. Da wäre das Gutachten der grünen NGO von außen nur logisch.
Mit großem Abstand folgten das Bundesverkehrsministerium mit rund 5,4 Millionen und das Bundesgesundheitsministerium mit rund 3 Millionen Euro. Unter der Vorgängerregierung waren im Verkehrsministerium ähnliche Summen angefallen wie im Bundeswirtschaftsministerium von Habeck: 16,9 Millionen Euro. Damals war Andreas Scheuer Bundesverkehrsminister.
Externe Beraterverträge hatten besonders unter der Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen für eine Debatte gesorgt. Zu den Kostenpunkten gehören Gutachten und Analysen, für juristische Prüfungen sowie Beratungen.
Das Innenministerium erklärte, dass „dass es trotz des Vorhandenseins von eigenem juristischem Sachverstand Anwendungsfälle geben kann, in denen die Einholung externer rechtlicher Expertise für eine angemessene Aufgabenerfüllung erforderlich und gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben wirtschaftlich ist“. Die Ministerien beschäftigten über 10.000 eigene Juristen. Anfragensteller Brandner fand es „bemerkenswert, dass viele Millionen Euro Steuergeld benötigt werden, um die juristische Beratung der Bundesregierung sicherzustellen“.