Schon im dritten Quartal 2025 könnte das neue „Gesundes-Herz-Gesetz“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Kraft treten. Das berichtet die BamS unter Berufung auf Ministeriumskreise. Die Häuser Scholz, Habeck und Lindner sollen dem Entwurf zugestimmt haben.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Herz-Checks für Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. Außerdem sollen im Kindes- und Jugendalter zwei Untersuchungen etabliert werden, um zum Beispiel auf Fettstoffwechsel-Störungen zu untersuchen. Auch Medikamente zur Rauchentwöhnung und zum Senken des Cholesterinspiegels sollen öfter verschrieben werden können.
Finanziert werden die Leistungen des neuen Gesetzes von den Krankenkassen. Durchgeführt werden die Herz-Checks auch in Apotheken. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland die Todesursache Nummer eins. Jährlich sterben hierzulande mehr als 350.000 Personen daran.
„Systematische Betreuung“ nennt Lauterbach, was der mündige Bürger als systematische Entmündigung einordnet. Nach dem „Gute-KiTa-Gesetz“ der Ampel nun ein „Gesundes-Herz-Gesetz? Von der Wiege bis zur Bahre soll den woken Untertanen alles vorgeschrieben werden.
Wann kommt das „Gute-Autobahn-Brücken-Gesetz“? Wann das Gute-Bumm-Bumm-Gesetz? Wann das „Super-Steuer-Einnahmen-Gesetz“? Wann das „Wind-und-Sonnenschein-Gesetz“? Und wann das „Richtige-Stimmabgabe-Gesetz“?