Der Berg kreißte und gebar – einen Kompromiss. Am 01. Februar wurde von den Finanzministern der Bundesländer und dem Bundesfinanzminister ein neues Eckpunktepapier zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Grundzüge des Modells sind die Grundstückswerte, das Alter der Gebäude sowie Nettokaltmieten (Durchschnittsmieten). Bundesfinanzminister Scholz sprach von einer „sozial gerechten Lösung“.
Laut Bundesfinanzministerium „soll die Grundsteuer im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine rechtssichere Basis gestellt werden und für die Gemeinden als wichtige Einnahmequelle dauerhaft gesichert bleiben. Zudem sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht wesentlich stärker belastet werden“.
Dies bleibt jedoch fraglich. Der Präsident des Bunds der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel, ist sich sicher, dass mit dem politischen Ziel, das Wohnen in Deutschland günstiger zu machen, der Grundsteuerkompromiss nichts zu tun habe. Studenten, junge Familien und Rentner würden in Ballungsräumen besonders darunter leiden.
Zudem ist strittig, ob die im Eckpunktepapier festgelegten Bemessungsgrundlagen verfassungsgemäß sind, da wohl einige Bewertungs-Eigenschaften von Liegenschaften neu festgesetzt werden müssen. Dazu kommt: Damit ihr Steueraufkommen nicht sinkt, müssen die Gemeinden ihre Hebesätze entsprechend anheben. Ob die Gemeinden, in denen die Steuermessbeträge steigen, ihre Hebesätze absenken, dürfte fraglich sein.
Bisher verliefen die Konfliktlinien darüber, ob der Wert der Immobilie in die Besteuerung eingehen soll oder nur mittels der Fläche berechnet wird. Anhaltspunkt für die Bemessung von Grund und Boden sind die Bodenrichtwerte, auf die wiederum die Kommunen Einfluss haben.
Doch ein Bürokratiemonster?
Bei den Bodenrichtwerten gibt es sogar innerhalb von Gemeinden große Unterschiede. So müssen sich alsbald wohl Gutachterausschüsse mit den Bodenrichtswerten und Ortsdurchschnittswerten auseinandersetzen.
Die Kuh ist also noch nicht vom Eis. Allein schon die Ermittlung von Bodenrichtwerten und „Durchschnittsmieten“ bieten einige Möglichkeiten, wie eine Stadt oder Gemeinde zu ihren Gunsten ermitteln kann. Sollte es zudem zu Mängeln bei den Datenerhebungen kommen ist es nicht weit bis zu einer Klage.
Um Verwerfungen durch die Neuregelung zwischen dem Aufkommen in einzelnen Bundesländern zu verhindern, ist sogar angedacht, den Länderfinanz-Ausgleich anzupassen.