Tichys Einblick
Wegen Kassenlage der Kommunen

Grundsteuer: Bundesweiter Trend zu immer höheren Hebesätzen

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. In jeder achten Gemeinde in Deutschland stieg die Grundsteuer 2022 an. Ab 2025 kommt die Grundsteuerreform. Dann wird es noch teurer. Bei der Grunderwerbsteuer verteidigen die Länder ihre ansehnlichen Milliarden-Einnahmen.

IMAGO / Emmanuele Contini

„Stärkster Grundsteuer-Anstieg seit sechs Jahren“, berichtet die Tagesschau. Ab 2025 gilt die Grundsteuerreform – dann könnte es noch teurer werden. „Im vergangenen Jahr haben viele deutsche Kommunen die Grundsteuer erhöht. In jeder achten Gemeinde in Deutschland stieg die Grundsteuer 2022 an – das hat eine von der Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) veröffentlichte Studie ergeben. Der Anstieg im letzten Jahr ist damit der stärkste seit 2016. Senkungen hingegen gab es nur in einem sehr geringen Anteil der Kommunen.“

Und die Stuttgarter Nachrichten schreiben: Vergleichsweise viele Städte und Gemeinden im Südwesten haben vergangenes Jahr die Grundsteuer erhöht. 2022 stieg der Hebesatz zur Grundsteuer B in 16,3 Prozent der Kommunen im Land. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hervor. Größer war der Anteil nur in Nordrhein-Westfalen (26,0), im Saarland (19,2) und in Rheinland-Pfalz (17,4). Deutschlandweit waren es 12,5 Prozent.

Bundesweit verzeichnete die Analyse einen Trend zu immer höheren Hebesätzen, so die Stuttgarter Nachrichten. Als einen der Gründe nannte EY-Branchenexperte Heinrich Fleischer die Kassenlage vieler Kommunen: So wie die Bürgerinnen und Bürger litten auch sie unter Kostensteigerungen, die sie weitergeben würden. Anders als bei den Gewerbesteuer-Hebesätzen, mit denen viele Kommunen um die Neuansiedlung von Unternehmen werben würden, sei bei der Grundsteuer kein Standortwettbewerb zu beobachten.

Heißt im Klartext: Das Gewerbe kann sich andere, günstigere Standorte suchen, wenn es um die Gewerbesteuer-Hebesätze geht, die Eigenheimbesitzer müssen dran glauben. Wobei es nicht nur ganz allgemein um „Kostensteigerungen“ gehen dürfte, die die Kommunen belasten – schließlich sind die Unterbringungskosten, Versorgung und Integration für Ukraine-Flüchtlinge und die wachsende Zahl illegaler Migration neben den Bundesländern auch von den Kommunen zu stemmen, Stichwort „Kassenlage“. Für 2023 hatte der Bund den Kommunen 2,75 Milliarden Euro versprochen, damit sie Migranten ausreichend versorgen und unterbringen können. Angekommen ist davon aber noch nichts.

Doch zurück zur Grundsteuer. „Die aktuelle Entwicklung sei eine Hiobsbotschaft und berge ein hohes Maß an Ungewissheit angesichts der aktuellen Grundsteuer-Reform: Im Zuge der Neubewertung und den erwartbar steigenden Grundsteuerwerten drohten sowohl Immobilienbesitzern als auch Mietern höhere Kosten, – wenn nicht gleichzeitig die Hebesätze sinken würden. Die Sorge vor steigenden Abgaben sei nachvollziehbar, erklärte Fleischer von Ernst & Young.“

Fakt ist, die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von den Eigentümern bezahlt – und auf Mieter umgelegt. Der Vermieter darf die Grundsteuer in voller Höhe auf die Mieter umlegen, vorausgesetzt im Mietvertrag ist im Punkt Nebenkosten auch der Passus Grundsteuer enthalten.

Zwar gibt es waschkörbeweise Einsprüche gegen eingegangene Grundsteuerbescheide, bis Ende Mai waren es 714.000, und eine erste Klage in NRW, doch schon von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung 2018 gefordert, da die bisherige Bemessungsgrundlage verfassungswidrig ist. Klar ist, im Zuge der Neubewertung drohen Immobilienbesitzern, und damit Mietern, deutlich höhere Grundsteuern.

Grunderwerbsteuer: Bundesländer sperren sich

Indessen wird auch die Diskussion über die Grunderwerbsteuer virulent. Offenbar sind Bundesbauministerin Geywitz und Finanzminister Lindner für eine Absenkung. Ende Mai dieses Jahres appellierte Lindner an die Bundesländer, für weniger Steuerlast beim Immobilienkauf zu sorgen. „Wenn es nach mir geht, sollte die Grunderwerbsteuer in den Ländern auf null gesenkt werden“, so Lindner gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Den dafür notwendigen rechtlichen Spielraum wollte er den Ländern bereits im vergangenen Jahr schaffen, leider sei das Angebot noch nicht angenommen worden.

Wenn es nach ihm gehe, sollte die Grunderwerbsteuer in den Ländern auf null gesenkt werden, so Lindner gegenüber dpa. Doch die angedachte Reform hat kaum Aussicht auf Erfolg, denn die Bundesländer sperren sich. Die Länder verteidigen ihre ansehnlichen Milliarden-Einnahmen. Rund 17 Milliarden Euro jährlich nehmen die Länder über die Grunderwerbsteuer ein.

Die Bild schreibt zu Lindners und Geywitz’ Plänen: Ablenkungsmanöver der Ampel. Keine höheren Kosten – das war der große Grundsteuer-Schwur des heutigen Kanzlers Scholz. Klingt schön, wenn die Ampel jetzt die Grunderwerbsteuer senken will. Den rund 24 Millionen Einfamilienheim-Besitzern hilft das aber leider gar nicht. Viele der zuständigen Länder wollen davon eh nichts wissen.

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