Tichys Einblick
EU-TAXONOMIE FÜR NACHHALTIGKEIT

Brüssels grüner Dirigismus bedroht die deutsche Wirtschaft – und niemand rührt sich

Mit einem standardisierten System zur Klassifizierung von Investitionen will die EU-Kommission den Umbau der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit vorantreiben. Den Unternehmen werden damit nicht nur Ziele vorgegeben, sondern es wird auch vorgeschrieben, wie sie diese erreichen sollen

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Es klingt so umständlich, wie es ist: Der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament haben kürzlich einen im Jahr 2018 erstmals vorgelegten Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer Verordnung über „die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen“ (COM 2018 353) angenommen. Im Rat hat nur Schweden gegen die Annahme gestimmt, Österreich, Polen, Ungarn und Bulgarien enthielten sich.

In der Verordnung ist festgehalten, wie Unternehmen der Finanzwirtschaft wie der Realwirtschaft zukünftig ihre Investitionen nach Kriterien ökologischer Nachhaltigkeit zu klassifizieren und zu veröffentlichen haben. Sie firmiert deswegen in der Öffentlichkeit unter dem Titel „EU-Taxonomie“, die laut dem Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg „eine verbindliche Definition für ökologisch nachhaltige Aktivitäten und Investitionen vorgibt“.

Bei dieser Taxonomie handelt es sich um eine jener immer zahlreicher werdenden Verordnungen der EU-Kommission, die aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unmittelbare Gesetzesgeltung in den Mitgliedsländern erlangen. Sie haben selbst dann Vorrang vor jeglichem nationalen Recht und vor nationalen Verfassungen, wenn einzelne Länder sie ablehnen.
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dieter Grimm hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass damit die Kommission die in den EU-Verträgen formulierte Aufgabe der wirtschaftlichen Integration selbst in die Hand nehmen und weitgehend unabhängig von den Parlamenten der Mitgliedsländer vorantreiben kann.

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Wie alle EU-Verordnungen fliegt daher auch die EU-Taxonomie bislang fast völlig unterhalb des Radars der öffentlichen Wahrnehmung. Gemäß ihrer Zielsetzung wird sie das Wirtschaftsleben in den Mitgliedsländern allerdings erheblich beeinflussen und im Sinne des Green Deal der EU-Kommission radikal verändern. So heißt es in der Begründung für den Vorschlag aus dem Jahr 2018, er lege „den Grundstein für einen EU-Rahmen, der die Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social, Governance, kurz ESG) in den Mittelpunkt des Finanzsystems stellt, um den Übergang der EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren, widerstandsfähigeren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen“.
Bei Anlageentscheidungen müssen ESG-Faktoren von den Investoren in Zukunft zwingend berücksichtigt werden, um in Anbetracht von Treibhausgasemissionen, Ressourcenverknappung und Arbeitsbedingungen Investitionen nachhaltiger zu gestalten. Um dies sicherstellen zu können, hat die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit einer Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) ein standardisiertes Klassifikationssystem entwickelt.
Finanzprodukte „politisch“ bewerten

Mit seiner Hilfe sollen künftig sowohl alle Unternehmen der Finanz- als auch größere Unternehmen der Realwirtschaft ihre Finanzprodukte und Anleihen bewerten und öffentlich darstellen. Diese „Taxonomie“ ist mehrdimensional aufgebaut und besteht aus sechs Ziel- und vier Bewertungsdimensionen.

Als Zieldimensionen nachhaltiger Investitionen sind festgelegt:

• Klimaschutz,
• Anpassung an den Klimawandel
• nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
• Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling,
• Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
• Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Als ökologisch nachhaltig werden nur solche Investitionen qualifiziert, die sämtliche vier folgende Bedingungen erfüllen:

• Sie müssen wesentlich zu mindestens einem der sechs Umweltziele beitragen.
• Sie dürfen keines dieser Ziele erheb­lich beeinträchtigen.
• Sie müssen die technischen Evaluie­rungskriterien erfüllen, die für jedes Umweltziel festlegen, was „wesent­licher Beitrag“ und was „erhebliche Beeinträchtigung“ bedeuten.
• Sie müssen mit einem Mindestschutz für Arbeitnehmer vereinbar sein.

Aufgrund der zweiten Bedingung ist unter anderem zu erwarten, dass Investitionen in Atomkraft nicht als nachhaltig qualifiziert werden können, da Atomkraftwerke aufgrund der lang­fristigen Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle die Umsetzung einiger der Um­weltziele erheblich zu beeinträchtigen drohen.

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Für solche Fälle sieht die EU­-Taxo­nomie eine weitere Klasse nachhaltiger Aktivitäten vor, die sie als „Übergangs­aktivitäten“ bezeichnet. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Techno­logien, für die es bislang noch keine technisch und wirtschaftlich machbare kohlenstoffarme Alternative gibt. Des Weiteren kennt die EU­Taxonomie noch „ermöglichende Aktivitäten“, die, wie etwa die Herstellung von Windrädern, keinen unmittelbaren, dafür aber einen mittelbaren Beitrag zur Realisierung der sechs Umweltziele leisten sollen.

Zur praktischen Anwendung kommen soll die Verordnung in den Mitglieds­ländern erst, wenn die EU­-Kommission auf der Grundlage delegierter Rechtsak­te detaillierte technische Evaluierungs­kriterien erlassen hat, die derzeit noch von der TEG erarbeitet werden. Mit ih­rer Hilfe sollen die Anwender der Taxo­nomie aus der Finanzwirtschaft und der Realwirtschaft bei jedem Investment, mit dem sie unter dem Hinweis auf Nachhaltigkeit in den Wettbewerb mit anderen Anlagemöglichkeiten gehen wollen, bewerten, inwieweit dieses In­vestment wesentlich zu einem der sechs Umweltziele beiträgt oder eines davon erheblich beeinträchtigt.

Die spezifischen Regelungen zu den beiden klimabezogenen Umweltzielen (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) sollen bis 31. Dezember 2020 von der EU­-Kommission ange­nommen und ab dem 31. Dezember 2021 von den Mitgliedsländern umgesetzt werden, die spezifischen Regelungen zu den vier verbleibenden Umweltzielen jeweils ein Jahr später. Den betroffenen Unternehmen bleibt somit jeweils ein Jahr Zeit, sich mit dem ebenso umfang­ reichen wie komplexen Klassifikations­ und Evaluierungssystem der TEG ver­traut zu machen.

„Greenwashing“ vermeiden

Unter anderem begründet die EU­-Kom­mission dieses höchst aufwendig und bürokratisch angelegte Vorgehen mit dem Hinweis, die zusehends um sich greifende Praxis des sogenannten „Greenwashing“ wirtschaftlicher Ak­tivitäten unterbinden zu wollen, bei denen mit dem Thema Nachhaltigkeit „auf unlautere Weise“ für einzelne In­vestments geworben werde.

Dies ist aber ein offenkundig vorge­schobenes Argument, wenn man die rund 70-seitige Verordnung mit der Darstellung ihrer Beweggründe und Ziele liest. Aus ihr geht zweifelsfrei hervor, dass die EU-Kommission die Unternehmen der Finanzwirtschaft dafür instrumentalisieren will, die Unternehmen der Realwirtschaft in Richtung der von ihr definierten Klima- und Umweltziele zu lenken.

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Diese haben deswegen über ihre Verbände auf die EU-Kommission Druck ausgeübt, damit nicht nur sie, sondern auch die Unternehmen der Realwirtschaft per Verordnung dazu verpflichtet werden, die EU-Taxonomie anzuwenden. Die EU-Kommission hat diesem Druck nachgegeben, indem sie realwirtschaftlichen Unternehmen die Anwendung ihrer Taxonomie für den Fall auferlegt, dass sie sich selbst im Finanzmarkt unter Verweis auf ihre Nachhaltigkeit Geld besorgen wollen. Darüber hinaus müssen alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro ab 2022 in Verbindung mit der EU-Richtlinie zur Berichterstattung von Unternehmen (2013/34/EU) auch offenlegen, zu welchem Anteil ihre Umsätze, Gesamtinvestitionen und Ausgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten in Verbindung stehen, die laut Taxonomie nachhaltig sind.
Indirekte Investitionslenkung

Anders als Verordnungen erlangen solche Richtlinien in den Mitgliedsländern keine unmittelbare Rechtsgeltung, müssen aber von den deren Regierungen in nationales Recht übertragen werden. Das Kalkül und die Hoffnung der EU-Kommission bestehen nun offenkundig darin, dass private wie institutionelle Investoren ihr Kapital zusehends in Bereiche und Investments der Realwirtschaft lenken, die als nachhaltig klassifiziert werden.

So soll sich das nach Renditechancen dürstende Kapital ein neues Betätigungsfeld schaffen und dafür sorgen, dass die Realwirtschaft grüner produziert. Die Finanzwirtschaft könnte damit eine Art Hebelwirkung zur beschleunigten Umgestaltung der Realwirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit entfalten. So die Idee.
Den Treibstoff für diese finanzwirtschaftliche Reaktivierung des schon
seit Jahren ins Stottern geratenen Wachstumsmotors der EU-Wirtschaft liefert unter anderem die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihren Anleihekäufen in Billionenhöhe und der damit einhergehenden Nullzinspolitik, mittlerweile ergänzt um die diversen Kredit- und Schuldenprogramme der EU-Kommission.

Da es sich hierbei allerdings um ein Kalkül mit zahlreichen Unbekannten, hohen Risiken und entsprechend ungewissem Ausgang handelt, halten sich die meisten Unternehmen namentlich der Realwirtschaft mit dem Ausstieg aus ihren bewährten Produkten und Prozessen und dem Umstieg auf nachhaltige Produkte und Prozesse noch deutlich zurück. So lag das monatliche Emissionsvolumen der ESG-Bonds von Unternehmen in der zweiten Jahreshälfte 2019 im Durchschnitt bei weltweit lediglich rund 6,5 Milliarden Euro.

Die von der EU-Kommission verkündete frohe Botschaft nachhaltigen Wirtschaftens hören die Unternehmen wohl und widersprechen ihr zeitgeistgemäß auch nicht öffentlich; vielen Unternehmen und ihren Führungskräften fehlt aber aufgrund praktischer Erfahrung gleichwohl der Glaube an die schöne neue Welt der Nachhaltigkeit, die die Politik ihnen zusammen mit zahlreichen Verbänden und Organisationen verheißt. Der Umstieg auf eine grüne Kreislaufwirtschaft ist deswegen alles andere als ein Selbstläufer, auch wenn er inzwischen an Dynamik gewinnt.

Das gefährdet die Realisierung des Green Deal der EU-Kommission in dem von ihr selbst gesteckten Zeitrahmen. Sie hat sich deswegen zusammen mit Rat und Parlament dazu entschlossen, dessen Umsetzung nicht den Unternehmen selbst zu überlassen, sondern ihn mit einem eigenen Aktionsprogramm politisch zu steuern und voranzutreiben. Die Kommission als ausführendes Organ verfährt hier mit ihren Verordnungen wie manche Vorstände großer, in die Krise geratener globalisierter Konzerne: Sie geben ihren Geschäftsbereichen bestimmte Ziele vor, überlassen diesen aber nicht die Entscheidung, wie sie sie erreichen, sondern schreiben ihnen mit ausgeklügelten Maßnahmenplänen exakt vor, wie sie vorzugehen haben. Die betriebswirtschaftliche Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der dezentralen wirtschaftlichen Akteure wird auf ein Minimum reduziert und im Extremfall gänzlich aufgehoben. Die Regie vor Ort übernehmen dann die von den Vorständen entsandten internen oder externen Berater.

Einen solchen zentral gesteuerten wirtschaftlichen Dirigismus kennt man auf volkswirtschaftlicher Ebene vor allem aus den kommunistisch regierten Planwirtschaften des ehemaligen Ostblocks sowie aus dem staatskapitalistisch gewendeten China von heute. Der Aufstieg Chinas zur nach den USA zweitgrößten Wirtschaftsmacht der Welt mit entsprechend gewachsenem politischem Einfluss dient zahlreichen europäischen Politikern inzwischen als eines ihrer Hauptargumente für eine möglichst weitreichende wirtschaftliche und politische Integration der EU. Sie soll nach deren Vorstellung zu einer einheitlichen wirtschaftlichen Großmacht werden, um als dritter Global Player den USA und China auch politisch Paroli bieten zu können.

Mit ESG zur „ever closer union“?

Mittlerweile zeichnet sich ab, dass die Umwelt- und Klimapolitik zusehends als Hebel genutzt wird, um mittels solcher Verordnungen wie der EU-Taxonomie diesen ebenso steilen wie holprigen Weg hin zu einer „ever closer union“ zu beschreiten. So müssen die Mitgliedsländer und ihre Unternehmen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zusehends an den politischen Zielen der EU-Kommission ausrichten. Die Anwendung der Taxonomie-Kriterien soll vordergründig zwar nur einer besseren Transparenz für die Investoren dienen und ist nach derzeitiger Lesart nur dann verbindlich, wenn ein Unternehmen unter dem Label Nachhaltigkeit Finanzprodukte oder Anleihen verkaufen will; wer über dieses Label aber nicht verfügen kann oder will, soll gemäß der Kommission zusehends Gefahr laufen, vom Kapitalmarkt abgeschnitten zu werden.

Auf diese Weise will die Kommission mithilfe des Finanzmarkts den Druck auf die Unternehmen erhöhen, ihre bisherigen Geschäftsmodelle zu ändern oder ihre Geschäfte komplett aufzugeben. Die Kriterien für das Label „Nachhaltigkeit“ bestimmt die Kommission – und legt damit für die EU-Mitgliedsländer und deren Unternehmen auch weitgehend fest, auf welche Weise sie Umwelt und das Klima zu schützen haben.

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Daher rührt wohl die Ablehnung, mit der bislang die Verbände der betroffenen deutschen Unternehmen auf diesen Vorstoß in Richtung eines verschärften supranationalen wirtschaftspolitischen Dirigismus reagieren. So begrüßt etwa der unter dem Namen Die Deutsche Kreditwirtschaft tätige Zusammenschluss der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände in einer Stellungnahme zum Thema „Sustainable Finance“ vom November 2019 zwar ausdrücklich „den Wandel zu einer klimaverträglichen, ressourcenschonenden und nachhaltigeren Wirtschaft“, fordert aber zugleich, dass die Anwendung einer entsprechenden Taxonomie für die Unternehmen nicht nur klar und schlank, sondern auch freiwillig bleiben müsse.
Gewarnt wird außerdem vor einer in der Verordnung mit in Aussicht gestellten „braunen“ EU-Taxonomie, mit deren Hilfe Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen als nicht nachhaltig disqualifiziert werden könnten. Eine Gefahr, vor der auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt. Die Unternehmen der Kreditwirtschaft wie der Versicherungswirtschaft hoffen zwar zusammen mit der EU-Kommission auf einen Wachstumsschub, der von einer „Transformation zu einem nachhaltigeren Wirtschaftssystem“ ausgelöst werden könnte, befürchten aber gleichzeitig, dass es bei den derzeit geplanten Nachhaltigkeitsdirektiven aus Brüssel möglicherweise nicht bleiben wird.
Diese Befürchtung könnte sich nur allzu schnell bewahrheiten, sollten
die Umwelt- und Klimaziele der Kommission nicht plangemäß erreicht werden und sie deswegen auf dem Weg dorthin versuchen, die Mitgliedsländer und ihre Unternehmen noch rigider an die Leine zu legen. Der Gleichklang mit dem zentralistischen Vorgehen kriselnder Konzerne wäre dann vollständig.
Betroffene bleiben skeptisch

Widerstand gegen die EU-Taxonomie kommt aber nicht nur aus der Finanzwirtschaft. Der Bundesverband der Deutschen Industrie zeigt sich noch reservierter und schreibt in einer Stellungnahme zum Zwischenbericht eines von der Bundesregierung inzwischen eingerichteten Sustainable-Finance- Beirats: „Die Schaffung eines Klassifizierungssystems für alle Finanzinstrumente lehnen wir entschieden ab. Oberstes Ziel der Transformation sollte der Versuch sein, alle Unternehmen mitzunehmen und ihnen die Chance auf eine Anpassung ihres Geschäftsmodells zu geben. Wir sehen in der Einführung eines Klassifizierungssystems für alle Finanzprodukte hierbei kein geeignetes Instrument zur Gestaltung dieses Übergangs, sondern ein eher ineffektives Instrument mit verhältnismäßig hohem bürokratischem Aufwand.“

In gleicher Weise wendet sich der Verband der Chemischen Industrie (VCI) gegen „die Gefahren von Regulierung und Bürokratisierung“, die den Unternehmen der Realwirtschaft mit der Verpflichtung droht, künftig die Kriterien der EU-Taxonomie in ihre nichtfinanzielle Berichterstalltung aufzunehmen. Gefordert wird vom VCI deswegen in erster Linie eine Stärkung von Marktmechanismen zur Förderung nachhaltiger Investitionen, zu denen „regulatorische Vorgaben lediglich flankierend eingesetzt werden“.

Die Schaffung eines EU-weit einheitlichen regulatorischen Rahmens für Nachhaltigkeit wird befürwortet, nicht jedoch der Eingriff in die selbstständige Produkt- und Prozessgestaltung der Unternehmen. Das entspricht allerdings nicht der Vorgehensweise, die die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan für Sustainable Finance und damit auch ihrer Taxonomie-Verordnung verfolgt.
Aus ihrer Sicht haben die Mechanismen freier Märkte seit dem Beginn der Industrialisierung die Umwelt- und Klimaprobleme maßgeblich mit verursacht und sind deswegen nicht dazu geeignet, die Transformation in Richtung Nachhaltigkeit schnell genug voranzutreiben. Die EU-Kommission greift daher vermehrt zum Instrument der politischen Feinsteuerung, was sie im Fall der Taxonomie als ein Vorgehen von „hoher Granularität“ bezeichnet.

Sie ersetzt so den Markt und die unternehmerische Gestaltungsfreiheit durch einen zusehends rigideren grünen Dirigismus. Der wirtschaftliche Innovationsprozess soll nicht mehr von den Unternehmen selbst, sondern von einer wachsenden und immer einflussreicheren Heerschar an Finanz- und Wirtschaftstechnokraten in Gang gesetzt und vorangetrieben werden. Was in Gestalt von freiem Unternehmertum und Wettbewerb die europäische Wirtschaft neben den USA einst zum weltweiten Vorreiter des industriellen Fortschritts und allgemeinen Wohlstands gemacht hat, droht den Ambitionen, in Europa eine grüne Planwirtschaft zu errichten, geopfert zu werden.

Die Bundesregierung scheint dies nicht weiter zu stören. So hat sie nicht nur im Rat der EU-Taxonomie zugestimmt, sondern sich bislang trotz der Einwände der betroffenen Unternehmensverbände in der Hoffnung, keine schlafenden Hunde zu wecken, jeglicher öffentlicher Stellungnahme zu der Verordnung der Kommission enthalten

Wo bleibt der Aufschrei, dass im fernen Brüssel eine Verordnung beschlossen wurde, die gravierende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben wird, ohne dass irgendwelche Anstalten gemacht werden, dies öffentlich zu thematisieren oder gar zu problematisieren?

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