Mehrere Spitzen-Politiker der Grünen haben eine größere Distanz zum Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) gefordert. „Es fehlt beim Zentralrat an den Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft“, so Volker Beck, Lehrbeaufgtragter am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien der Ruhr-Universität Bochum, gegenüber dem „Bonner General-Anzeiger“. Außerdem gefährde ein Teil der Mitgliedschaft die Grundprinzipien der Verfassung.
Reul: ZMD ist kein Beobachtungsobjekt
Der Anlass für die Kritik am ZMD ist eine Kleine Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen in Nordrhein-Westfalen an die dortige Landesregierung über Mitgliedschaften und Mitgliederorganisationen im Zentralrat der Muslime, da dieser insbesondere in Nordrhein-Westfalen mehr Einfluss auf den islamischen Religionsunterricht an Schulen nehmen will.
In seiner Antwort, die der Tagespost vorliegt, erklärt Nordrhein-Westfalens CDU-Innenminister Herbert Reul, dass der Landesregierung keine aktuelle Liste über den vollständigen Mitgliederbestand des Zentralrats vorliege. Daher könne man auch keine belastbaren Auskünfte zu Ein- und Austritten erteilen. Gleichzeitig räumt Reul ein, dass die „Deutsche Muslimische Gemeinschaft“ (DMG) in Nordrhein-Westfalen aufgrund ihrer Verbindung zur Muslimbruderschaft durch den Verfassungsschutz beobachtet werde. Die DMG lässt ihre Mitgliedschaft im Zentralrat derzeit allerdings ruhen. Der ZMD selbst sei kein Beobachtungsobjekt, so Reul.
Welche Rolle spielt der „Gelehrtenrat“?
Auf die Frage der Grünen, welche Kenntnisse die Landesregierung über die Tätigkeit des Gelehrtenrates des ZMD und seinen Einfluss auf den Landesverband NRW habe, heißt es in der Antwort: „Der Landesregierung ist aufgrund der ihr vorliegenden Satzung des Zentralrates der Muslime in Deutschland e.V. die Existenz eines Gelehrtenrates bekannt. Weitere Informationen über den Gelehrtenrat liegen ihr nicht vor.“
Sigrid Beer, religionspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, sieht in der Antwort einen Beleg dafür, dass es die theologischen Ansprechpartner nur theoretisch gebe. „Es wird deutlich, dass der ZMD ein organisatorischer Zusammenschluss ist und keine Religionsgemeinschaft im Sinne des Verfassungsrechts.“ Und auch Grünen-Politiker Beck sieht die theologische Identität des Zentralrates nicht gegeben.
Dieser Beitrag ist zuerst bei Die Tagespost erschienen.