Tichys Einblick
Neues Bundespolizeigesetz

Grenzkontrollen: Beamte sollen Quittungen an Migranten ausstellen

Bei der Novelle des Bundespolizeigesetzes hat Nancy Faeser versagt. Die Fraktionen mussten es richten. Doch eine Regelung atmet den Geist der Amtsstube, der damit an deutsche Grenzen verfrachtet wird. Bundespolizisten sprechen von Generalverdacht und komplettem Misstrauen. Statt mehr Kontrolle kommt mehr Bürokratie.

IMAGO / Eibner Europa

Die Privilegierung von illegal Einreisenden geht weiter, und damit die Entrechtung der Bürger dieses Staates. Denn nicht den besseren Schutz der Bürger hat sich die Ampelkoalition nun mit ihrem neuen Bundespolizeigesetz auf die Fahnen geschrieben, sondern die Vervollkommnung des Schutzes für illegale Migranten vor „racial profiling“ an den deutschen Grenzen. Statt mehr und vereinfachter Kontrollen an deutschen Grenzen müssen die Bundespolizisten nun mit dem Quittungsblock wedeln. Künftig sollen Bundespolizisten Quittungen ausstellen, wenn sie an der Grenze oder im Zug Menschen kontrollieren. Der hoheitliche Grenzschutz wird zur Service-Leistung umfunktioniert.

Doch das Positive zuerst: Die Bundespolizei darf auch weiterhin aufgrund ihrer Lagebilder an den Grenzen, in Zügen und an Bahnhöfen kontrollieren. Genauer gesagt, werden die Kontrollen „aufgrund von Lageerkenntnissen“ oder auch „grenzpolizeilichen Erfahrungen in Verbindung mit aktuellen Erkenntnissen oder Prognosen“ geplant. Und das soll auch weiterhin möglich sein.

Die Bundespolizei wird sich aber in Zukunft mehr in Acht nehmen müssen, dabei nicht an den Falschen zu geraten. Denn der könnte sich mit der Kontrollquittung in der Hand, welche die Beamten ihm nach dem Willen der Ampel künftig ausstellen sollen, gegen „racial profiling“ wehren – auch auf dem Klageweg. Daneben sollen durch die Quittungen angeblich Mehrfachkontrollen vermieden werden, aber das dürfte nur ein Scherz am Rande dieses Gesetzeswerks sein. Die Beamten müssen die kontrollierten Menschen sogar über ihr Recht auf eine Quittung belehren. Das Schriftstück sei „unverzüglich“ auszustellen, und darin sollen die Maßnahme selbst und ihr Grund angegeben werden. Der Bundespolizei-Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, betrachtet die Quittungsregelung als „entbehrlich“.

Das Misstrauen nach innen wird allgemein

Vor allem die Grünen hatten sich bisher gegen die vom Innenministerium vorgelegte Gesetzesneufassung gewehrt. Das Faeser-Haus legte aber keine Neufassung vor, obwohl es an der Ministerin gewesen wäre, das in Abstimmung mit anderen Ministerien zu tun. Ging es dabei nur um diesen einen Punkt „racial profiling“? Es macht den Anschein. Die Koalition hat Zeit verloren an ein Gespinst aus dem grünen Medien-Orbit, das immer mal wieder hervorgezogen wurde, etwa wenn die Bundespolizei an der polnischen Grenze gefordert war, als illegale Migranten über Weißrussland in die EU eingeschleust wurden.

Der nun vorliegende Kompromiss entspringt der Innenpolitiker-Riege der Ampel im Bundestag. Faeser freut es angeblich trotzdem, obwohl sie in der Sache untätig blieb, dass man damit „einen entscheidenden Schritt weitergekommen sei“. Immerhin will sie mit der Gesetzesnovelle auch die Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten einführen und der Bundespolizei erweiterte Befugnisse zu Gefahrenabwehr geben, etwa das Abhören und Überwachen von Telephongesprächen und anderen Wegen der Telekommunikation. Das Misstrauen wird damit allgemein, richtet sich aber immer nur nach innen, auf Bürger und Polizisten, nicht auf die, die gemäß geltender Politik illegal in dieses Land einreisen dürfen.

Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft und Vize-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Heiko Teggatz sagte gegenüber Bild: „Ein Präventivgesetz, welches Gefahren für die in Deutschland lebenden Menschen abwehren soll, verkommt zu einem gesetzlich manifestierten Generalverdacht gegen diejenigen, die uns alle schützen sollen. Also unsere Bundespolizisten.“ Die Ampelregierung habe trotz der neuen Migrationskrise rein gar nichts („Null Komma nichts“) für die innere Sicherheit der Bürger übrig.

Die Lagebilder verändern sich dadurch nicht

Die Kontrolle von Menschen „anhand gruppenbezogener Merkmale“ wird durch das neue Gesetz erneut verboten. Sie war es aber schon bisher, solange kein „sachlicher, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigter Grund“ vorliegt. Teggatz findet den Vorwurf, der zuletzt ab und dann durch einzelne Medien geisterte, „schon deshalb absurd, weil die Bundespolizei ihre Kontrollen an der Grenze nach aktuellen Lagebildern durchführt und nicht wahllos aufgrund der Hautfarbe“. Und die „grauhaarige Oma aus Schweden“ passe „nun mal nicht in das aktuelle Lagebild“, junge Nordafrikaner und Orientalen aber eben schon.

Ein anonym bleibender Bundespolizist sieht sich dem „kompletten Misstrauen“ der politischen Führung ausgesetzt. Dass man durch solche Regelungen also den Grenzschutz verbessert, scheint äußerlich fraglich. Im Gegenteil, die Kontrolle der Aufenthaltsberechtigungen möglicher Immigranten wird weiter erschwert, die Arbeit der Bundespolizisten wird komplizierter gemacht und mit unabsehbaren rechtlichen Implikationen belastet.

Laut dem Polizeigewerkschaftler Manuel Ostermann ist die Neuregelung nicht nur ein „bürokratisches Hemmnis“, sondern auch ein Kostenfaktor. Datenschutzrechtliche Fragen stellten sich zudem. Den Vorwurf des „racial profiling“ bezeichnet er als pauschalierend (gegenüber den Bundespolizisten), ja er kann noch nicht einmal erkennen, wie man dem Vorwurf durch eine solche Zunahme der Bürokratie begegnen könne. Ostermann hätte sich ein „gutes Bundespolizeigesetz“ gewünscht. Diese Chance sieht er als vertan an.

Der Innenpolitiker der Union Christoph de Vries (CDU) sagt in Bild: „Wir brauchen keine Quittungen für Kontrollen, sondern mehr Kontrollen durch die Bundespolizei, um die ständig steigende Zahl illegaler Grenzübertritte zu reduzieren.“

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