Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen hat in einem neuen Rundschreiben eine neue Empfehlung zu „Personalpronomen und Anrede in Signaturen“ abgegeben. Die „existierenden Sprachregelungen“ berücksichtigten nicht die „Realität insbesondere intergeschlechtlicher und nicht-binärer Personen“. Transgeschlechtliche Menschen erlebten häufig, dass nicht die richtige Anrede für sie verwendet würde.
Das Rundschreiben öffnet zugleich die Möglichkeit, dass neben den geläufigen Pronomen auch „Neopronomen“ erlaubt seien. Diese sollten helfen, die binären Einschränkungen („er“ oder „sie“) zu umgehen. Um nicht durcheinanderzukommen, hat die Verwaltung gleich einige Beispiele angehängt: sie/ihr, Anrede: Sehr geehrte Frau Musterperson; er/ihm, Anrede: Sehr geehrter Herr Musterperson; kein Pronomen, Anrede: Guten Tag Manu Musterperson. Auch in den Beispielen haben Max und Erika Mustermann ausgedient.
Ihre Empfehlung begründet die Finanzbehörde mit dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Arbeitgeber müssten damit „konkrete, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten“ treffen. Erhebungen, wie viele trans- oder intergeschlechtliche Mitarbeiter theoretisch von einer Diskriminierung durch falsche Anrede betroffen wären, führt das Papier nicht auf. In der Behörde arbeiten rund 580 Bedienstete.