Es vergeht kein Tag, an dem man nicht etwas von einer Vergewaltigung in der Zeitung liest, insbesondere Fälle, bei denen Zuwanderer Täter waren. Um die Bevölkerung aber nicht allzu sehr zu beunruhigen, gibt es glücklicherweise Faktenchecks, die nachweisen, dass alles gar nicht so schlimm ist. Einer davon erschien kürzlich bei Focus Online.
Dort werden verschiedene Behauptungen gecheckt. So wird widerlegt, dass es immer mehr Vergewaltigungen gibt, ich zitiere: Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für 2018 sind die Zahlen bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall im Vergleich zum Vorjahr um etwa 18,2 Prozent zurückgegangen – von 11.282 auf 9.234 Straftaten. Zudem gab es etwa 6.300 sexuelle Übergriffe und Nötigungen (die nicht unter die Rubrik „besonders schwer“ zählen) sowie 13.700 sexuelle Belästigungen. Nun sind 9.234 besonders schwere Fälle im Schnitt immerhin 25 pro Tag (!), wieso dies beruhigend sein soll, erschließt sich mir nicht. Wir werden außerdem hier zeigen, dass diese Aussage nicht korrekt ist und die Fälle von 2017 auf 2018 stark gestiegen sind und auf wesentlich höherem Niveau sind als in den Jahren davor.
Wir werden uns im folgenden auf die von Focus beschriebenen Tatbestände beschränken, also (1) Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall, (2) sexuelle Übergriffe und Nötigungen (die nicht unter die Rubrik „besonders schwer“ zählen), sowie (3) sexuelle Belästigungen.
Alle von uns verwendeten Zahlen finden sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik, in der Bevölkerungsstatistik und in der Asylstatistik. Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung als Straftat werden in den Paragraphen 177 und 178 des Strafgesetzbuches behandelt. Paragraph 178 beschreibt Fälle mit Todesfolge, die sehr selten sind. So gab es in den 6 Jahren von 2011 bis 2016 insgesamt nur 2 Fälle. 2017 gab es dagegen 11 Fälle und 2018 gab es 9 Fälle. Wegen der geringen Anzahl der Fälle, werden wir uns auf Paragraph 177 beschränken. Paragraph 177 unterscheidet verschiedene Kategorien je nach Schwere der Fälle. So werden in den Absätzen 1, 2, 4 und 5 Fälle beschrieben, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden, Absatz 3 beschreibt den Versuch. Absatz 6 beschreibt besonders schwere Fälle, die mit mindestens zwei Jahren bestraft werden, Absatz 7 mit mindestens 3 Jahren, Absatz 8 mit mindestens 5 Jahren und Absatz 9 beschreibt minder schwere Fälle der Absätze 1, 2, 4, 5, 7, und 8 mit reduzierter Freiheitsstrafe.
Um die Anzahl der besonders schweren Fälle und der zugehörigen Tatverdächtigen herauszufinden, sowohl für 2018 als auch für frühere Jahre, müssen wir die Werte für Paragraph 177, Absatz 6, 7, und 8 in der PKS identifizieren (Alle Fälle sind in Tabelle 01 der PKS detailliert aufgelistet). Erschwert wird dies dadurch, dass Paragraph 177 geändert wurde und vor 2017 andere Absätze galten.
Die besonders schweren Fälle sind also über die Jahre hinweg in der PKS nahezu vergleichbar. In den Jahren bis 2016 sowie im Jahr 2018 sind diese direkt in der PKS aufgelistet (jeweils unter Schlüssel 111000), 2018 sind allerdings auch besonders schwere Fälle von sexuellen Übergriffen enthalten, die aber auch separat aufgelistet werden (Schlüssel 111810 und 111830). Im Jahr 2017 jedoch enthält Schlüssel
111000 auch Straftaten, die unter Paragraph 177 Absatz 1-4 fallen, also keine besonders schweren Fälle sind. Für das Jahr 2017 gibt es daher in der PKS keine klare und eindeutige Trennung zwischen besonders schweren Fällen und minder schweren Fällen. Die PKS sagt dazu: „Schlüssel 111000: Aufgrund von Änderungen im Sexualstrafrecht ist ein Vergleich der Jahre 2017 und 2018 untereinander sowie mit den Vorjahren nicht möglich“.
Wir betrachten für 2017 daher nur Unterschlüssel von 111000, die sich explizit auf Paragraph 177 Absatz 6 (besonders schwere Fälle) beziehen, also die Schlüssel 111100, 111200, 111300 und 111400. 2018 gab es wie beim Focus korrekt erwähnt 9324 besonders schwere Fälle (davon 8.182 Vergewaltigungen, 553 sexuelle Nötigungen durch Gruppen, 580 sexuelle Übergriffe durch Gruppen, sowie 9 Todesfälle), für 2017 konnten wir in der PKS allerdings nur 7.484 besonders schwere Fälle identifizieren (Summe der Schlüssel 111100, 111200, 111300, 111400). Die vom Focus für das Jahr 2017 angegebene Zahl von 11.282 enthält auch 3.787 Fälle nach Paragraph 177, Absatz 1-4 (Schlüssel 111600) wo völlig unklar ist, ob eventuell einige davon, und wenn ja wie viele, unter die besonders schweren Fälle fallen. Wir betrachten diese daher alle als minderschwere Fälle. Insgesamt gab es 2017 laut PKS damit 6.765 minderschwere Fälle (Schlüssel 111600 und 112000). 2018 waren es 6.291 minderschwere Fälle. Ob diese schwammige Einteilung der Fälle im Jahr 2017 bewusst gewählt wurde und mit welcher Absicht können wir hier nicht kommentieren. Allerdings ist anzunehmen, dass die Zuteilung von Fällen zu PKS Kategorien damals vermutlich auch für Polizeibeamte unklar war.
Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der besonders schweren Fälle seit 2013. Der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger stieg 2016 stark an und ist seither konstant auf hohem Niveau. Dieser Anstieg wird hauptsächlich von Zuwanderern verursacht, wobei die Anzahl deutscher Tatverdächtiger im Jahr 2018 ebenfalls sehr stark angestiegen ist. Es soll noch einmal erwähnt werden, dass die Zahlen für 2018 auch die 580 Fälle der Kategorie von sexuellen Übergriffen durch Gruppen enthalten, die in den Vorjahren nicht enthalten ist. Zur besseren Vergleichbarkeit, listen wir die Werte von 2018 zuerst ohne diese Kategorie auf (markiert mit *) und ebenfalls inklusive dieser Kategorie.
Tabelle 1: Besonders schwere Sexualdelikte: Fälle, Tatverdächtige insgesamt, Deutsche und Nichtdeutsche Tatverdächtige, sowie deren Anteil. Tatverdächtige Zuwanderer und deren Anteil laut Tabelle 61 der PKS. Tatverdächtige Ausländer ohne Zuwanderer und deren Anteil. 2018∗ ohne besonders schwere sexuelle
Übergriffe.
Der Faktencheck bei Focus Online liegt also definitiv falsch, es gibt immer mehr Vergewaltigungen (im Schnitt 22 pro Tag) und immer mehr Sexualdelikte. 2018 gab es so viele Fälle wie noch nie zuvor. Bei der derzeitigen Nachrichtenlage hat man nicht den Eindruck, dass es dieses Jahr weniger sind als im Vorjahr.
Wenden wir uns nun der Frage zu, ob immer mehr Zuwanderer Sexualdelikte begehen. Focus verneint dies. Tabelle 1 deutet bereits an, dass Focus hier falsch liegt. Schauen wir uns aber die PKS diesbezüglich genauer an. Der Aufenthaltsanlass von Tatverdächtigen ist in Tabelle 61 der PKS angegeben, die Staatsangehörigkeit in Tabelle 62. Zuwanderer werden in der PKS definiert als die Vereinigung der Kategorien „unerlaubter Aufenthalt“, „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentsflüchtlinge“, und „Duldung“. Asylbewerber sind laut PKS Personen mit einem anhängigen Asylantrag, also solche die einen Asylantrag gestellt haben, über den aber noch nicht entschieden wurde. Die jeweilige Anzahl Asylbewerber entspricht also zu jedem Zeitpunkt genau der Anzahl der beim BAMF noch zu bearbeitenden Asylanträge und ist damit genau bekannt während die Anzahl Zuwanderer bestenfalls geschätzt werden kann.
Wir haben früher bereits über die exorbitant hohen Anteile von tatverdächtigen Asylbewerbern berichtet, die im Verhältnis zu ihrer Anzahl bis zu 180 mal so viele Gewaltverbrechen begehen wie deutsche Männer. Betrachten wir nun die Zahlen für Sexualdelikte, so sind Asylbewerber sogar noch stärker überproportional vertreten. Tabelle 2 zeigt die jeweiligen Daten zu besonders schweren Fällen, minderschweren Fällen und sexueller Belästigung für die Jahre 2017 und 2018.
Tabelle 2: Sexualdelikte 2017 und 2018. Fälle, tatverdächtige Zuwanderer und Asylbewerber, sowie deren Anteil. Belastungszahlen (= Tatverdächtige pro 100.000 Personen einer Gruppe) von Asylbewerbern im Vergleich zu Deutschen und Deutschen Männern zwischen 18 und 21 Jahren.
Sowohl die Anzahl der Fälle als auch die Anzahl der Tatverdächtigen geht von 2017 auf 2018 um fast 23% nach oben. Die Anzahl tatverdächtiger Zuwanderer steigt um ca. 20%, bei einem Anteil von ca. 18% an allen Tatverdächtigen. Das heißt Zuwanderer begehen ca. 18% der betrachteten Sexualdelikte, bei einem Bevölkerungsanteil von geschätzten 2%. Bei Asylbewerbern ist das Missverhältnis noch wesentlich schlimmer.
Wir schauen nun noch, welche Nationalitäten besonders stark belastet sind. In den offiziellen Statistiken findet man meist nur die absolute Anzahl Tatverdächtiger nach Staatsangehörigkeit. 2018 gab es die meisten Tatverdächtigen von besonders schweren Sexualdelikten aus folgenden Ländern:
1. Türkei: 399
2. Afghanistan: 334
3. Syrien: 330
4. Irak: 179
5. Rumänien: 135
6. Polen: 120
7. Bulgarien: 94
8. Iran: 89
9. Italien: 86
10. Serbien 74
Während also von türkischen, afghanischen und syrischen Tatverdächtigen im Schnitt ungefähr jeden Tag ein besonders schweres Sexualverbrechen, zumeist eine Vergewaltigung, begangen wird, eignen sich diese Zahlen nicht um Nationalitäten miteinander zu vergleichen. So gibt es ca. sechsmal so viele Türken wie Afghanen in Deutschland. Relativ gesehen sind Afghanen also wesentlich häufiger tatverdächtig. Um einen realistischen Vergleich zu bekommen, berechnen wir, wie schon in vorigen Studien, um wie viel häufiger in der Bundesrepublik lebende Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit tatverdächtig sind als Deutsche. Angenommen bei Deutschen sind 2 von 100 tatverdächtig und bei der anderen Nationalität 20 von 100, dann liegt der Wert bei 10.0. Die Anzahl der am 31.12. eines Jahres in Deutschland lebenden Nichtdeutschen nach Staatsangehörigkeit findet sich im Ausländerzentralregister.
2018. Um Einzelfälle auszuschließen, wurden nur Länder ausgewählt, von denen 2017 und 2018 zusam- mengenommen mindestens 5 Personen Tatverdächtige eines besonders schweren Sexualdelikts waren. Zum Vergleich wurden auch alle 10 Länder der obigen Liste mit aufgenommen.
Wie man sieht, befinden sich unter den Top 10 ausschließlich afrikanische Länder, alle davon mindestens 20 mal so oft tatverdächtig wie Deutsche. Unter den Top 20 sind es immer noch 16 afrikanische Länder, unter den Top 30 insgesamt 21 afrikanische Länder, und unter den Top 40 sind es 25 afrikanische Länder,
13 muslimische Länder und zwei Länder aus der Karibik (sowie die Kategorie „ungeklärt“) . Die meisten dieser Länder haben einen hohen Anteil an Zuwanderern. Auffallend ist, dass fast alle dieser Länder immer schon sehr hohe Werte im Vergleich zu Deutschen hatten, also auch schon vor der Massenzuwanderung seit
2015. Man hätte also schon 2015 wissen können, wen man in Deutschland aufnimmt. Da davon auszugehen ist, dass die meisten der afrikanischen Tatverdächtigen über das Mittelmeer mit Hilfe von „Seenotrettern” nach Deutschland gelangt sind, sollten diese Daten bei der derzeitigen Diskussion um Seenotrettung auch berücksichtigt werden.
Tabelle 3: Wie viel häufiger sind verschiedene Nationalitäten Tatverdächtige eines besonders schweren Sexualdelikts als Deutsche (Faktor = 1,0). Alle Jahre 2013 bis 2018, sowie durchschnittlicher Bevölkerungsanteil 2013 und 2018. Top 40 der Länder mit 5 oder mehr Tatverdächtigen 2017 und 2018.