Tichys Einblick
Neuer Generalbundesanwalt

Parteisoldat oder echter Aufklärer – Jens Rommel muss sich entscheiden

Generalbundesanwalt Jens Rommel ist seit dieser Woche im Amt. Zum Antritt haben Linksterroristen dem FDP-Mann einen Auftrag ins Eingangskörbchen gelegt – das ohnehin gut gefüllt ist.

IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Inhaltlich hat die FDP in der Ampel wenig erreicht. Sie ist derart Erfüllungsgehilfe rot-grüner Politik, dass der Partei die liberalen Stammwähler weglaufen und sie 2025 einen Rauswurf aus dem Bundestag fürchten muss. Folglich ist die Personalpolitik umso wichtiger für die FDP. Etwa bei der Wahl des neuen Generalbundesanwalts. Zu dem hat Justizminister Marco Buschman nun Parteifreund Jens Rommel gemacht. Das FDP-Mitglied war von 2015 bis 2020 Leiter einer Stelle zur Ermittlung nationalsozialistischer Verbrechen, danach war er am Bundesgerichtshof vor allem für Verkehrsdelikte zuständig.

Als Generalbundesanwalt ist er nun für die Ermittlung von Verbrechen verantwortlich, die gegen die demokratische Rechtsordnung gerichtet sind. Also im wesentlichen Terror. Religiös motivierter Terror. Rechtsextremer Terror. Und Jens Rommel ist auch für die Abwehr linksextremen Terrors zuständig. Auch wenn er das scheinbar noch nicht weiß. Denn pünktlich zu seinem Amtsantritt bekannte sich die linksextreme „Vulkangruppe“ dazu, einen Brandanschlag auf die Brandenburger Stromversorgung verübt zu haben, von dem unter anderem die Tesla-Fabrik betroffen war und der einen Schaden im hohen Millionenbereich verursachte. Doch obwohl die Terroristen sich zu einem Anschlag auf die Ordnung in Deutschland bekannt haben, hat Rommel die Ermittlungen nicht an sich gezogen und duckt sich seine Pressestelle vor Anfragen weg – da ist Jens Rommel ganz der Mann Marco Buschmanns.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland feiert Buschmanns Mann als „politisch denkenden Kopf“. In Baden-Württemberg hat er unter dem Minister Ulrich Goll gedient – auch FDP. Danach war er dann Verkehrsexperte und Ermittler gegen nationalsozialistische Verbrecher. Als Parteimitglied und Experte für den „Kampf gegen Rechts“ kommt er also Buschmann wie gelegen. Blöd für die beiden, dass Rommel zum Amtsantritt aber erstmal eine Schweigewoche zum Thema Linksterrorismus einlegen muss, weil die Realität dazu neigt, andere Themen zu diktieren, als der Ampel lieb ist.

Geerbt hat Rommel von seinem Vorgänger Peter Frank die Verfahren zu dem mutmaßlichen Putschisten Heinrich XIII Prinz Reuß. Die Anklage gegen 27 Tatverdächtige hat die Bundesanwaltschaft bereits erhoben. Doch obwohl dieses Verfahren eigentlich gut in die Erzählung der Ampel passt, wonach die Gefahr in Deutschland von Rechtsextremen ausgeht, ist es erstaunlich ruhig um die Frage, wie gefährlich Reuß‘ Truppe wirklich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung war. Die Vulkangruppe hingegen hat tatsächlich diese Woche laut eigener Angaben einen Anschlag verübt, nachdem sie sich in den vergangenen Jahren bereits zu mehreren anderen Anschlägen bekannt hatte. Von Reuß‘ Truppe sind bisher nur Äußerungen im Netz und der legale Besitz von Waffen bekannt. Dieser Prozess werde die Bundesanwaltschaft noch sehr beschäftigen, sagte Rommel bei seinem Amtsantritt.

Und dann hat Rommel noch eine Baustelle offen, die seinem Förderer Marco Buschmann eigentlich wichtig sein sollte. Vor über 500 Tagen hat der Justizminister fotogen in der Bild angekündigt, er wolle die Saboteure der Ostsee-Pipeline „Nord Stream“ jagen. Doch nach anderthalb Jahren hat die Bundesanwaltschaft nicht mehr zu bieten als die abgenudelte PR-Formel, sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern zu wollen.

Eigentlich hätte Rommel viel zu tun. Doch angesichts seiner Vita, der politischen Ausrichtung seines Förderers und der Schweigestrategie seiner Pressestelle scheint die Ampel Rommel von den Verkehrsdelikten in die Bundesanwaltschaft befördert zu haben, um einen weiteren treuen Weggefährten im „Kampf gegen Rechts“ zu haben.


Aktualisierung 14:00 Uhr: Inzwischen teilte der Bundesgerichtshof auf TE-Nachfrage mit, dass Generalbundesanwalt Jens Rommel die Ermittlungen in der Sache übernommen hat. In der Antwort an TE heißt es: „Es besteht der Anfangsverdacht unter anderem der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der verfassungs­feindlichen Sabotage sowie der gemein­schaftlichen Brandstiftung (§ 129a Abs. 2 Nr. 2, § 88 Abs. 1 Nr. 3, § 306 Abs. 1 Nr. 2).“

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