Tichys Einblick
Signal „nach oben“ gegen Asylpolitik

Zwangszuweisung von Asylbewerbern: Gemeinde Greiling wehrt sich und bekommt Recht

In Oberbayern wehrt sich eine Gemeinde gegen Zwangszuweisungen von Asylbewerbern, die sogar vom Innenministerium in München abgelehnt werden. Bisher habe man immer „eine Lösung“ gefunden. In Greiling im Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist das nun erst einmal vorbei.

Symbolbild

Die Schlacht der Gemeinden geht weiter. Man muss zugeben: nur einiger weniger Gemeinden. Aber es ist keineswegs festgelegt, dass es nicht mehr werden können. Vielmehr erscheint immer mehr Gemeindevorständen logisch, dass sie sich gegen die anwachsende Zuweisungsflut der Länder wehren müssen. Den Einwohnern dürfte das ohnehin schon länger in größerer Zahl klar geworden sein. Von ihnen geht ein Druck auf die Lokalpolitiker aus, sich nicht mehr alles von Berlin und den Ländern gefallen zu lassen.

So geschah es nun im oberbayerischen Greiling, einer Gemeinde von knapp 1.500 Einwohnern im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, der in den letzten Monaten mit Zwangszuweisungen Schlagzeilen erzeugte. Das Landratsamt hatte zu dieser rigiden Maßnahme gegriffen, nachdem es offenbar zu Unstimmigkeiten mit mehreren Gemeinden gekommen war. Neben Greiling sollten auch die Gemeinden Sachsenkam, Dietramszell, Eurasburg und Münsing zur Unterbringung von Asylbewerbern gezwungen werden. Der Landrat trat hier als Durchsetzer oder „Büttel“ der Landesregierung auf. Der Greilinger Bürgermeister Anton Margreiter sagte im September in einem Beitrag für den Dorfboten: „Ich habe keinen Plan, wie wir die Leute unterbringen sollen.“ Leerstand existiert in der Gemeinde nicht, Baugrundstücke sind rar. Im alten Gemeindehaus entsteht inzwischen eine dringend benötigte Kinderkrippe. Der Gemeinderat entschloss sich zur Klage gegen den Freistaat Bayern.

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Nun gab das Verwaltungsgericht München dem Eilantrag der Gemeinde statt. Die Zuweisung von mehr Asylbewerbern ist damit zumindest ausgesetzt, bis das Gericht im Hauptverfahren entschieden hat. Zur Begründung des Eilbeschlusses heißt es: Die Zwangszuweisung sei ein rechtswidriger Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sei aber eine Aufgabe des Freistaats Bayern. Laut bayerischem Aufnahmegesetz müssen Gemeinden zwar „bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberleistungsberechtigten durch die Landratsämter“ mitwirken. Aber, so vermutet das Gericht, diese Pflicht reiche nicht so weit, dass Landratsämter Migranten durch Zwang zuweisen könnten.

Allerdings: Die Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern, zu der auch Greiling und Sachsenkam gehören, will bis Mitte des Jahres eine Sammelunterkunft für 250 Asylbewerber bereitstellen. Der Widerstand des „gallischen Dorfs“ Greiling wird daher vermutlich nicht episch werden, sondern könnte im Sommer mit der Entlastung von Greiling enden, und danach könnten die Zuweisungen dann wohl in die Sammelunterkunft gehen.

Ein Signal nach oben, dass es so nicht weitergehen kann

Trotzdem ist das Signal, das von Greiling ausgeht, nicht unerheblich. Zu fragen ist: Wie sieht die Gesetzgebung in anderen Bundesländern aus? Könnten auch dort Klagen Erfolg haben oder Sand ins Getriebe streuen, der dann den Druck auf die Handelnden erhöht? Gemeindebürgermeister Margreiter hofft in der Tat darauf, ein Signal „nach oben“ zu senden, dass „die Asylpolitik grundsätzlich zu überdenken“ sei, wie der Münchner Merkur berichtet.

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Der Sprecher des bayerischen Gemeindetages, Wilfried Schober, geht davon aus, dass es nicht bei der einen Klage bleiben wird. Sein Verband vertrete schon seit langer Zeit die zugrundeliegende Rechtsauffassung. Die Worte Schobers lohnen es, ausführlicher zitiert zu werden: „Die Gemeinden helfen aus Solidarität und nach ihren Möglichkeiten bei der Flüchtlingsunterbringung – aber sie sind nicht der verlängerte Arm des Staates. Die Solidarität geht nicht so weit, dass man ihnen Menschen vor die Rathäuser fahren kann. Der Staat ist auf das Miteinander angewiesen.“

Derweil fragt sich der Tölzer Landrat, wie er unter diesen Bedingungen künftig überhaupt noch Asylbewerber unterbringen soll. Denn: „Letztlich werden die Unterkünfte immer in den Gemeinden sein.“ Ja, in den Gemeinden und bei den Menschen, das ist allerdings eine Wahrheit, die man bei jeder Migrationspolitik bedenken sollte.

Doch sogar das verklagte bayerische Innenministerium kommt – gänzlich unerwartet – der klagenden Gemeinde Greiling zur Hilfe. Man sei nicht überrascht, tönt es aus dem Münchner Ministerium, die Flüchtlingsunterbringung sei eine rein staatliche Aufgabe – also eine Aufgabe des Bundes und der Länder. Zwangszuweisungen durch die Landratsämter seien nicht vorgesehen, lediglich zur Mitwirkung könnten Landräte die Gemeinden aufrufen. In den meisten Kommunen funktioniert dieses Handeln auf Zuruf von oben noch gut, so die Staatsregierung. Bisher habe man immer „eine Lösung“ gefunden. Man darf fragen: Wie lange wohl noch?

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