Die Bundesregierung will die umstrittene Buchautorin und Journalistin Ferda Ataman zur neuen Beauftragten des Bundes für Antidiskriminierung wählen lassen. Nachdem die Stelle aufgrund institutioneller Komplikationen seit 2018 vakant geblieben ist, will das Kabinett Scholz sie nun mit der Publizistin neu besetzen. Laut Familienministerin Lisa Paus (B90/Die Grünen) könne die designierte Abteilungsleiterin „all denjenigen eine starke Stimme verleihen, die in Deutschland Diskriminierung erfahren„.
Diversität und Wokeismus als Staatsprinzip
Im Fokus von Atamans Schriften steht vor allem die Forderung nach mehr Diversität. Im Rahmen des sogenannten „Diversity-Kartells“ war zuletzt über die Autorin zu lesen, sie wolle Unternehmen und Firmen vielfältiger gestalten. Im Jahr 2008 gehörte sie zu den Gründungsmitgliedern der Nichtregierungsorganisation „Neue deutsche Medienmacher*innen“, die vor allem Menschen mit Mitgrationshintergrund eine lautere Stimme verleihen wolle.
Ataman gilt als kontroverse Figur in der Medienszene. Unter anderem hatte sie vor einigen Jahren Horst Seehofers Verwendung des Begriffs „Heimat“ mit der Blut-und-Boden-Ideologie der Nationalsozialisten gleichgesetzt. Als Konsequenz sagte der damalige Innenminister erstmals in der deutschen Geschichte seine Teilnahme am Integrationsgipfel ab. Außerdem forderte Ataman die Abschaffung des Wortes „Migrationshintergrund“, da ihr zufolge die damit gemeinten Menschen ohnehin „längst in der Mehrheit“ seien.
In ihren Texten verwendet Ataman bereits despektierliche Begriffe wie „Kartoffeln“ oder „Almanis“ zur Bezeichnung der nicht eingewanderten Deutschen.
Dass ihre teils radikalen Aussagen anecken könnten, scheint Ataman auch bewusst zu sein: Auf ihrem Twitter-Account löschte die Autorin zahlreiche Tweets, die wohl selbst ihr im Lichte der Ernennung problematisch erschienen. Tatsächlich sind sämtliche Einträge der Zeit vor dem 12. Juni dieses Jahres gelöscht.
Bundestag wählt erstmals Beauftragte für Antidiskriminierung
Da die Bundesfamilienministerin das Amt des Antidiskriminierungsbeauftragten infolge einer Reihe von Konkurrentenklagen nicht länger eigenständig auf Empfehlung des Bundeskabinetts ernennen konnte, ist es seit 2018 vakant. Durch eine Neuregelung soll die Amtsleiterin nun erstmalig in einer Abstimmung durch den Bundestag gewählt werden.
Ebenfalls solle die Neuregelung die Unabhängigkeit der Beauftragten stärken und ihre Rolle in der Bundesverwaltung besser klären. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll vor allem Öffentlichkeitsarbeit leisten und Forschung betreiben, um Diskriminierung in Deutschland effektiv zu bekämpfen.