Erst kürzlich hat der Bundestagspräsident die Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien CDU, SPD, Grüne, Linke und CSU für 2015 veröffentlicht. Ausführliche Erläuterungen hierzu, insbesondere zu den Vermögen der Bundestagsparteien einschließlich ihrer Stiftungen, siehe hier. Nunmehr sind auch die Rechenschaftsberichte der nicht im Bundestag vertretenen Parteien für 2015 veröffentlicht worden. Von besonderem Interesse sind insoweit naturgemäß die Berichte von AfD und FDP als den beiden nicht im Bundestag vertretenen Parteien mit den größten Chancen auf einen Bundestagseinzug nach der Wahl im September 2017.
Nur geringe Vermögen bei AfD und FDP, FDP sogar in Teilen überschuldet, Allzeit-Hoch bei den anderen Parteien
Im Vergleich zu den Vermögen der Bundestagsparteien sind die der beiden Parteien AfD und FDP eher spärlich. Die AfD verfügte per 31.12.2015 über ein Reinvermögen (also nach Abzug der Verbindlichkeiten und Rückstellungen) von 10,0 Millionen Euro, die FDP von 6,8 Millionen Euro. Die Geldbestände der AfD beliefen sich auf 10,2 Millionen, die der FDP auf 11,5 Millionen Euro.
Trotz eines Reinvermögens von 6,8 Millionen Euro für die Gesamtpartei FDP sind der FDP-Bundesverband und einzelne Gebietsverbände (vor allem der Landesverband NRW) bilanziell überschuldet, weisen also negative Reinvermögen aus. Nach Ansicht der FDP besteht aber keine Überschuldungssituation, die zur Insolvenzantragstellung verpflichten würde, da die Fortbestehensprognose positiv ist. Damit könnte die FDP angesichts der guten Wahlergebnisse bei den Landtagswahlen in 2017 und den relativ guten Prognosen für die Bundestagswahl 2017 richtig liegen.
Die Bundestagsparteien haben solche Probleme nicht. Sie verfügten zum 31.12.2015 zusammen über ein Reinvermögen von 460 Millionen Euro und über Geldbestände von 315 Millionen Euro – ein Allzeit-Hoch bei den Parteivermögen.
Nachfolgend eine Übersicht der Reinvermögen und der Geldbestände der Bundestagsparteien sowie von AfD und FDP zum 31.12.2015:
Das wirkliche Vermögen der Parteien ist Hunderte Millionen Euro höher
Allerdings beschreiben diese Zahlen nur einen Teil der jeweiligen Parteienvermögen. Das wirkliche Vermögen der Parteien ist Hunderte Millionen größer. Grundstücke und Unternehmensbeteiligungen werden nämlich nicht mit ihren aktuellen Verkehrswerten, sondern mit ihren bilanziellen Werten angegeben, die oftmals weit niedriger sind.
Allein das Unternehmensvermögen der SPD, das im Rechenschaftsbericht 2015 mit nur 10 Millionen Euro verzeichnet ist, wurde zuletzt im Rechenschaftsbericht 2013 mit 404 Millionen Euro bewertet. Diese ergänzende Bewertung, die dem Verkehrswert nahekommen soll, muss aber nur alle fünf Jahre vorgenommen werden. Das SPD-Vermögen ist also mindestens 400 Millionen Euro höher, als im Rechenschaftsbericht 2015 genannt.
AfD als einzige Partei ohne Grund- und Unternehmensvermögen
Nur bei der AfD lässt sich sagen, dass das im Rechenschaftsbericht angegebene Vermögen auch dem tatsächlichen Wert entspricht. Denn die AfD besitzt als einzige Partei weder Grundstücke noch Unternehmensbeteiligungen. Selbst die FDP besitzt auf der Basis der Bilanzwerte Grund- und Unternehmensvermögen von fast 13 Millionen Euro.
Nachfolgend eine Übersicht über die in den Rechenschaftsberichten angegebenen Werte für das Grund- und Unternehmensvermögen zum 31.12.2015:
Union und SPD profitieren überproportional von staatlicher Parteienfinanzierung
Bei den Gesamteinnahmen lag die AfD 2015 mit 14,8 Millionen Euro weit abgeschlagen hinter allen anderen Parteien. Die FDP hatte mit 25,8 Millionen Euro ca. 75 % mehr an Einnahmen als die AfD und erreichte zumindest annähernd das Niveau der Linken. Zusammen hatten AfD und FDP ungefähr so viele Einnahmen wie die Grünen mit ihren 40 Millionen Euro.
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Gesamteinnahmen der Parteien 2015 sowie die Einnahmen aus der staatlichen Parteienfinanzierung und aus Mandatsträgerbeiträgen:
CDU/CSU und SPD vereinten 2015 auf sich fast 77 % der Gesamteinnahmen aller hier aufgeführten Parteien, bei der direkten staatlichen Parteienfinanzierung entfielen auf sie 74 %. Das ist deutlich mehr, als ihr Wähleranteil ausmacht.
Die direkte staatliche Parteienfinanzierung war die Hauptfinanzierungsquelle der Parteien. Ihr Anteil lag zwischen 32 % (SPD) und 39 % (Die Linke) der Gesamteinnahmen. Die CSU ist 2015 ein Sonderfall, weil durch den Verkaufserlös der alten Parteizentrale zwecks Baus einer neuen Zentrale der prozentuale Anteil der staatlichen Finanzierung gesunken ist.
Bei den Mandatsträgerbeiträgen schwächelten AfD und FDP naturgemäß. Hierbei handelt es sich um Zahlungen von Abgeordneten, Bürgermeistern und anderen Mandatsträgern, die diese aus ihren vom Staat bezahlten Bezügen an die Partei abführen (müssen). Mehr als 63 Millionen Euro hat diese Form der indirekten Parteienfinanzierung den Steuerzahler im Jahre 2015 gekostet. Das sind immerhin über 41 % der offiziellen direkten staatlichen Parteienfinanzierung. Profitiert haben vornehmlich die im Bundestag vertretenen Parteien aufgrund ihrer größeren Anzahl an Mandaten und Ämtern in Bund, Ländern und Kommunen.
Firmenspenden überproportional an Union und FDP, Kleinspenden an AfD
Überproportional hoch war bei AfD und FDP der Spendenanteil mit 32 % beziehungsweise 28 % der Gesamteinnahmen. Bei den Bundestagsparteien reichte der Spendenanteil von 6 % (SPD) bis 14 % (CDU). Der Grund hierfür liegt in den geringeren Mandatsträgerbeiträgen bei AfD und FDP und den niedrigeren Mitgliedsbeiträgen bei der relativ mitgliederschwachen AfD.
AfD und FDP haben mehr Spenden erhalten als Grüne und Linke, die FDP auch mehr als die CSU. Nimmt man nur die Spenden natürlicher Personen und lässt die Firmenspenden außen vor, lag die AfD mit 4,5 Mio. Euro Spenden sogar vor der CSU mit 3,8 Millionen Euro. Und das obgleich die AfD die wenigsten Großspender (über 10.000 Euro) und die niedrigste Spendensumme aus Großspenden aller Parteien hatte. Die AfD unterstützten also vergleichsweise viele Kleinspender. Selbstredend lagen in absoluten Zahlen die großen Parteien CDU und SPD auch bei den Kleinspenden vorne.
Die nachfolgende Tabelle weist die Spendeneinahmen der Parteien (nebst dem Anteil der Firmenspenden) sowie die Zuwendungen natürlicher Personen über 3.300 Euro aus.
Bei der Herkunft der Spenden unterscheiden sich AfD und FDP deutlich. Bei der AFD stammten weniger als 3 % beziehungsweise knapp 133.000 Euro von juristischen Personen (also Firmen). Bei der FDP waren es 26 % beziehungsweise fast 1,9 Millionen Euro an Spenden juristischer Personen. Der größte FDP-Spender war dem entsprechend die R&W Industriebeteiligungen GmbH mit 250.000 €, deren Hauptanteileigner und Geschäftsführer Walter Wübben ehemals Anteileigner des Klinikbetreibers Damp Holding war. Dahinter kam eine Einzelperson, der Gründer der Helios-Kliniken Lutz Helmig mit einer Spende von 200.000 Euro.
Wobei zu berücksichtigen ist, dass natürlich oftmals nicht die Firmen selbst spenden, sondern die dahinter stehenden Anteilseigner. Wie etwa aktuell 2017 der Unternehmer Rolf Dommermuth (Multi-Milliardär und größter Aktionär von United Internet, zu der unter anderem die 1&1-Unternehmen gehören) mit seiner 500.000-Euro-Spende an die CDU, der zugleich auch Angela Merkels Politik werbewirksam mit der von ihm initiierten Propaganda-Aktion „Wir(tschaft) zusammen“ unterstützt. Näheres zu Dommermuths Spende und Werbeaktion siehe hier.
Zuwendungen über 3.300 Euro: SPD und Grüne Parteien der Besserverdienenden
Interessant auch ein Vergleich der Zuwendungen natürlicher Personen, soweit sie den Betrag von 3.300 Euro übersteigen. Bis zur Grenze von 3.300 Euro können Eheleute bei der Einkommensteuerveranlagung ihre Zuwendungen an Parteien steuerlich geltend machen. In den Rechenschaftsberichten wird der Betrag solcher Zuwendungen gesondert ausgewiesen. Die Zuwendungen umfassen dabei nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge sowie Mandatsträgerbeiträge. Die AfD hatte insoweit nur verschwindend geringe Zuwendungen, weit vorne lag die SPD; aber auch die Grünen waren im Verhältnis zu Mitgliederzahl und Wählerschaft gut dabei. Man könnte also sagen: SPD und Grüne sind die Parteien der Besserverdienenden, die sich sogar Zuwendungen von mehr als 3.300 € leisten können und Steuervorteile nicht benötigen. Oder es gibt bei ihnen mehr Parteibonzen, die bereit sind, höhere Zuwendungen an die Partei zu leisten als dies zum Beispiel bei der CDU der Fall ist.
Mehr als 50 Millionen Euro jährlich für die Friedrich-Naumann-Stiftung: Rettungsanker für die FDP
Weit wichtiger als die Spenden und andere Zuwendungen an die Parteien selbst sind die staatlichen Zuwendungen an die Parteistiftungen. Mehr als 1 Milliarde Euro in nur zwei Jahren (2014 und 2015) hat der Steuerzahler an die Parteistiftungen zahlen müssen, damit diese ihn politisch indoktrinieren und erziehen können. Allein CDU und SPD haben zusammen fast 600 Millionen Euro erhalten. Näheres siehe hier.
Im Unterschied zur direkten Parteienfinanzierung existieren für Parteistiftungen weder Obergrenzen für die Höhe der Zuwendungen noch konkrete Vorgaben für die Mittelverwendung. Das lädt zum Steuergeldmissbrauch ein.
Auch die FDP hat eine Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung. Bei ihr ist derartig perfider Steuergeldmissbrauch nicht erkennbar. Mehr als 52 Millionen Euro pro Jahr erhielt sie 2014 und 2015 aus öffentlichen Kassen. Doch Steuergeldmissbrauch wird aktuell auch der FDP-Stiftung vorgeworfen. Die Stiftung habe zum Beispiel mit kostspieligen Magazinbeilagen vor den Landtagswahlen 2017 Werbung für die FDP gemacht, was als illegale verdeckte Parteienfinanzierung zu werten ist, die den Parteistiftungen nicht erlaubt ist – wird beispielsweise hier berichtet.
Fazit
Was die Parteivermögen angeht, können sich AfD und FDP nicht mit den Bundestagsparteien messen. Sie verfügten zum 31.12.2015 zusammen nur über etwa 3,5 % des Reinvermögens der Bundestagsparteien. Beim Geldvermögen sieht es ähnlich aus. Auch die Einnahmen von AfD und FDP waren 2015 gegenüber den Bundestagsparteien relativ gering, vor allem die AfD lag weit zurück, die FDP erreichte zumindest annähernd das Niveau der Linken. Die für den Bundestagswahlkampf zur Verfügung stehenden Mittel sind also höchst ungleich zu Gunsten der Bundestagsparteien verteilt.
Im Unterschied zu den Bundestagsparteien verfügt die AfD bislang nur über eines dieser drei – staatlichen – Finanzierungs-Standbeine von nennenswertem Gewicht (nämlich die direkte Parteienfinanzierung). Die FDP schwächelt zwar derzeit bei den Mandatsträgerbeiträgen, verfügt aber im Gegensatz zur AfD zumindest über eine finanzkräftige Parteistiftung mit einem Jahresetat von mehr als 50 Millionen Euro und zahlreichen Mitarbeitern; sie ist der Rettungsanker für die ansonsten recht klamme Partei. Schon aus finanziellen Gründen wird die in Teilen überschuldete FDP einer Regierungsbeteiligung mit etlichen Minister-/Staatssekretärs- und sonstigen Posten und daraus folgenden Mandatsträgerbeiträgen wohl nur schwerlich eine Absage erteilen können, wenn sich nur irgendwie die Möglichkeit zum Mitregieren ergibt.