Es sind Bilder, die für die gegenwärtige Bundesrepublik stehen. Rund 30 vermummte Polizisten durchsuchen ein Einfamilienhaus im brandenburgischen Falkensee. Keine Terrorzelle, sondern der Hauptsitz des Magazins Compact ist das Ziel. In drei weiteren Bundesländern werden Gebäude durchsucht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser kommentiert den Vorgang: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“
Das mag sich in den Ohren derjenigen, die mit dem Vorwurf des Rechtsextremismus alles aushebeln wollen, konsequent anhören. Im Fall Donald Trump hat sich erst jüngst gezeigt, dass man offen vom möglichen Mord an Politikern schwärmen darf, so er nur die falsche Meinung hat.
Doch mit ihrer Aktion hat Faeser einen offenen Grundgesetzbruch begangen. Man kann nicht auf den Verfassungsschutz pochen und dabei Artikel 5 ausblenden. Das Argument des Antisemitismus, das Faeser so oft bemüht, kommt im Kontext von Islamisten und Grauen Wölfen nicht zur Sprache.
Die Bundesinnenministerin wird sich demnach die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen müssen. Die ist nicht gegeben. Denn bereits vorher war die Auflage von Compact aufgrund von Gängelungen massiv zurückgegangen. Social-Media-Accounts wurden gesperrt, das Magazin vielfach wegen seiner „gesichert rechtsextremen“ Gesinnung aus den Läden verbannt. Der Zenit der Reichweitenstärke war also längst überschritten.
„Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden“, erklärte Faeser weiter.
Dass der Rechtsstaat auch die Meinungs- und Pressefreiheit zu schützen hat, lässt die Bundesinnenministerin bewusst weg. Nicht auszuschließen, dass wie im Fall der NPD der Exekutive ihr Gebaren noch auf die Füße fällt. Es wäre nicht der erste Bärendienst, den Faeser der „Demokratie“ geleistet hätte.