Paukenschlag für die europäische Migrationspolitik: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Zurückweisungen von Migranten an Binnengrenzen der EU für rechtswidrig erklärt. Szenen wie in Ventimiglia am französisch-italienischen Grenzübergang sollen damit der Vergangenheit angehören. Ein illegal eingereister Migrant soll erst rückgeführt werden, „sobald sich ein Drittstaatsangehöriger im Anschluss an seine illegale Einreise auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“ aufhält. Zur Begründung hieß es, dass einem Migranten eine gewisse Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt werden müsse. Die bisherigen Zurückweisungen seien nicht mit europäischem Recht vereinbar.
Erst diese Woche hatte der bayerische Ministerpräsident eine Verstärkung der Kontrolle zu Österreich gefordert. Weil viele Migranten aufgrund der Hindernisse an der südlichen deutschen Grenze über den Osten auswichen, hatten auch der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) und dessen brandenburgischer Amtskollege Michael Stübgen (CDU) Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu aufgefordert, die Grenze nach Polen und Tschechien zu kontrollieren. Solcherlei Pläne sind damit bereits im Ansatz gescheitert.
Der Entwurf vom 4. September befindet sich nach Informationen dieser Zeitung noch nicht in einer Ressortabstimmung. In dem Dokument heißt es, die Regierung „möchte einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestalten, der einem modernen Einwanderungsland“ gerecht werde. Dazu sollten Menschen „schneller in die Gesellschaft integriert“ werden.
Der Entwurf sieht vor, dass künftig bei subsidiär Schutzberechtigten der Familiennachzug dem von anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt werden soll – so wie es bis 2016 war. Auch die aktuell geltende Begrenzung der Personenanzahl soll entfallen. Auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen soll es deutliche Erleichterungen bezüglich der Einreise von Verwandten geben.
In dem Entwurf heißt es, dass „erstmals der Geschwisternachzug, das heißt die gemeinsame Einreise von Eltern mit Kindern zum bereits in Deutschland lebenden unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten, geregelt und damit wesentlich erleichtert werden“ soll. Damit hätten dann auch Geschwister ein erleichtertes Nachzugsrecht – zuvor konnte dieser Nachzug in der Regel nur bei in Deutschland bereits erfolgter Schutzzuerkennung eines Elternteils erfolgen. Konkret wird in dem Gesetzesentwurf vorgeschlagen, dass der Geschwisternachzug „künftig gleichzeitig mit dem Elternnachzug zum unbegleiteten Minderiährigen erfolgen“ soll.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nun Berichte zurückgewiesen, wonach eine Erleichterung des Familiennachzugs für Flüchtlinge geplant sei. „Nein, ich habe nicht vor im Moment den Familiennachzug vorzulegen“, sagte Faeser am Freitag im Bundestag. An die Unionsfraktion gerichtet ergänzte die Ministerin: „Ich weiß, dass Sie Interesse daran haben, Dinge auch in der Presse zu steuern dieser Tage.“
Ausgeschlossen von Arbeitserlaubnissen bleiben demnach Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, Personen, die die Identitätsfeststellung „hartnäckig“ verhinderten sowie Personen, deren Asylantrag als „offensichtlich unzulässig oder unbegründet“ abgelehnt wurde. Und: Wenn es Behörden nicht gelingt, die Identitäten festzustellen, soll als „letztes Mittel“ künftig möglich sein, dass Ausländer Angaben zu ihrer Identität und Staatsangehörigkeit durch eine Versicherung an Eides statt abgeben können.
Heute berät der Bundestag über einen Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur Reduzierung der irregulären Migration nach Deutschland. Die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten soll um Georgien, Moldau, Indien und die Maghrebstaaten Tunesien, Marokko und Algerien erweitert werden. Damit Asylverfahren beschleunigt durchgeführt werden können.
Außerdem sollen alle Bundesaufnahmeprogramme wie das Afghanistan-Programm eingestellt werden.