Unter dem wolkigen Namen „Bundespartizipationsgesetz“ will Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine „verpflichtende Diversitätsstrategie“ für den öffentlichen Dienst durchziehen. Wir unterstellen mal, dass dieses jetzt in die Öffentlichkeit lancierte Gesetzesvorhaben dadurch motiviert ist, dass Faeser am 8. Oktober als SPD-Spitzenkandidatin noch ein paar hessische Migrantenstimmen einfangen möchte. Wenn das gelänge, könnte Faeser nach einer Niederlage in Hessen doch stolz ob ihres Einsatzes für Zugewanderte den Opfergang gehen, die Führung der Opposition im Wiesbadener Landtag übernehmen und Bundeskanzler Scholz sowie der SPD einen Mühlstein vom Hals schaffen.
Immerhin bahnt sich nun sogar innerhalb der „Ampel“ ein Streit darüber an. Das Innenministerium will eine Grundgesetzänderung genauso verhindern wie eine festgeschriebene Migrantenquote. Zudem sorgen sich Beamte des Innenministeriums, dass innerhalb der Ampel Debatten über den Begriff „Migrationshintergrund“ und seine Definition aufkommen könnten. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte denn auch: „Eine Migrationsquote ist nicht zielführend. Die Eignung und das Leistungsprinzip müssen im Mittelpunkt stehen.“
Auch in der Union gibt es Kritik an den Überlegungen. Ihr innenpolitischer Sprecher Alexander Throm sagt: „Vielfalt ist kein Selbstzweck. Bei der Auswahl der Beschäftigten in Behörden sind Eignung, Leistung und Motivation entscheidend.“ Völlig unmaßgeblich sei, ob jemand einen Migrationshintergrund habe. Bürokratische Vorgaben, die künstlich die Quote von Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen sollen, seien „ideologisch und verfassungsrechtlich zweifelhaft“. Eine „Migrantenquote“ im öffentlichen Dienst lehnt Throm strikt ab: „Denn diese würde nur Unfrieden bringen und Menschen ohne Migrationshintergrund grundlos benachteiligen.“
Realiter sind Personen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst unterrepräsentiert. Nach einer Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (Dezim) liegt der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Bundesministerien, Bundesbehörden und bei den Bundesgerichten nur bei zwölf Prozent. In der deutschen Bevölkerung haben dagegen mehr als 27 Prozent einen Migrationshintergrund. Wie auch immer man „Migrationshintergrund“ definiert!?
Es stellt sich von daher die Frage, ob eine „positive Diskriminierung“, also eine Bevorzugung von Personen mit Migrationshintergrund qua Quote, nicht mit dem Grundgesetz Artikel 33 (2) kollidiert. Dort heißt es wörtlich: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Von einer Quotierung nach ethnischer Herkunft ist hier nicht die Rede. Übrigens auch nicht von Frauenquote!
In den USA höchstrichterlich gescheiterte „Affirmative Action“
Die Idee einer Quotierung bzw. einer „positiven Diskriminierung“ von Personen mit migrantischem Hintergrund stammt – wie manch andere politisch korrekte, egalisierende Ideologie – aus den USA. Präsident John F. Kennedy hatte diese Art von Politik 1961 angeschoben, um Diskriminierung bei staatlichen Auftragnehmern abzubauen. In der Folge entstanden Regelungen, mit denen Minderheiten einen bevorzugten Zugang zu Hochschulen erhielten. Hochschulen konnten den ethnischen Hintergrund bei der Studienplatzvergabe quotierend berücksichtigen.
Nach einem Urteil des Supreme Court, des Obersten Gerichtshofs der USA, vom 29. Juni 2023 ist damit jetzt Schluss. Die „Affirmative Action“ ist ab sofort verboten. Unter anderem heißt es: Staatliche Einrichtungen und Betriebe müssen „farbenblind“ sein.
Was das mittlerweile stromlinienförmige Bundesverfassungsgericht oder ein ebensolcher Europäischer Gerichtshof aus Faesers geplantem „Partizipationsgesetz“, so es zustande kommt, macht, lassen wir mal ohne größere Hoffnung offen.
Quotierungen könnten unter dem Framing „Partizipation“ ausufern
Die Römer kannten die Sentenz: QUIDQUID AGIS PRUDENTER AGAS ET RESPICE FINEM. Was immer du tust, handle klug und denke an das Ende! In diesem Sinne spinnen wir den Faden der „positiven Diskriminierung“ weiter und fragen: Was ist, wenn eines Tages die Queer-Lobby ebenfalls Quoten fordert – in diesem Fall für die mehr als sechzig diversen geschlechtlichen Identitäten. Die Bundeszentrale für politische Bildung, die übrigens Innenministerin Faeser unterstellt ist, hat diese geschlechtlichen Identitäten aufgelistet. Was ist dann, wenn Asexuelle, Androgyne, Bisexuelle, Drag Queens, Interphobe, Polygender, Transe usw. usf. ebenfalls eine „positive Diskriminierung“ bei einer Einstellung im öffentlichen Dienst verlangen? Reichen dann die Stellen aus? Wetten, dass der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Sven Lehmann („Grüne“), schon Entsprechendes in der Schublade hat?
Und was ist, wenn jemand qua „Ahnenpass” nachweist, dass er einen Urahn aus dem Nahen Osten, aus der Maghreb-Region oder aus Zentral- oder Südafrika hat? Wie es ja auch heißt, dass der „Homo Europensis“ ohnehin afrikanische Wurzeln hat. Nicht auszudenken, welche Folgen das für Legislative, Exekutive und Judikative hätte!
Wahlwette Hessen
Ihre Wetten nehmen wir ab sofort entgegen. Unsere Buchmacher öffnen ihre Schalter. Wer über alle genannten Parteien hinweg am nächsten an den Ergebnissen landet, gewinnt.
Annahmeschluss ist der Wahlsonntag (08.10.2023) um 17:35 Uhr. Das Wettergebnis wird bis einschließlich Montag, den 09.10.2023, veröffentlicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auf die Gewinner wartet:
1. Platz: eine Flasche Champagner von Roland Tichys Tante Mizzi aus Verzy
2. Platz: zwei Bücher aus dem Shop nach Wahl
3. Platz: ein Buch aus dem Shop nach Wahl
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