Personen, die aus Drittstaaten einreisen, sei die Einreise zu verweigern. Mit dieser Aussage sorgt Hans-Jürgen Papier für Aufsehen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärte gegenüber der Bild-Zeitung: „Ich halte Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten.“ Deutschland sei ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben.
Paragraf 18 erlaubt die Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze, die über ein anderes EU-Land einreisen. Es gebe laut Papier keine europarechtlichen Regelungen, die ein solches Vorgehen außer Kraft setzten, weil sie übergeordnet seien. „Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig“, so Papier. Die Ausnahmeregelung aus humanitären Gründen sei zur Regel geworden, widerspreche aber dem Sinn des Asylrechts.
Papier beruft sich bei seiner Argumentation auf die staatliche Souveränität Deutschlands. Sie sei von dem Vorgang direkt betroffen. Ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“. Die Souveränität stehe über europäischem Recht. Deshalb greife die Dublin-II-Verordnung nicht. Papier sprach sich außerdem für die Abschaffung des subsidiären Schutzes aus, wie er heute angewendet werde.
Hans-Jürgen Papier (CSU) war von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sein Nachfolger wurde Andreas Voßkuhle. Zuvor war er von 1991 bis 1998 Vorsitzender der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Bereits 2016 kritisierte er die Bundesregierung wegen ihrer Migrationspolitik. Während der Corona-Krise stellte er die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in Frage, äußerte Verständnis für Demonstrationen und zeigte sich gegenüber einer Impfpflicht skeptisch.