Tichys Einblick
UPLOAD-FILTER UND LEISTUNGSSCHUTZRECHT

Etappensieg

Das Urheberrecht unterliegt in Zeiten des Internets einem Wandel, der viele Wirtschaftsbereiche verändert und der nicht in Deutschland oder in der EU aufgehalten werden kann.

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Es geschehen noch Zeichen und Wunder – selbst in Brüssel. Heute hat das Parlament der Europäischen Union mit 318 zu 278 Stimmen gegen die Reform des Urheberrechts gestimmt und sich damit gegen das Votum des eigenen Rechtsausschusses gestellt. Dieser hatte zuvor knapp für die Reform gestimmt. Bereits in Deutschland ist das so genannte Leistungsschutzrecht gescheitert. Es sollte Zeitungsverlagen für Textschnipsel, die beispielsweise über Google verbreitet wurden, eine Vergütung sichern. Jetzt hat man diese Frage auf die EU-Ebene gehoben. Die Befürworter der EU-Reform, wie der Initiator des Vorschlags Axel Voss (CDU), möchten mithilfe der Reform die Verhandlungsposition von Zeitungsverlagen gegenüber Internet-Konzernen verbessern. Doch ist das die Aufgabe des Staates? Muss der Staat einen schrumpfenden Zeitungsmarkt durch eine solche Gesetzgebung subventionieren? Wohl kaum. Handlungsbedarf gibt es hier nicht. Im Gegenteil, Portale, auch diejenigen der Zeitungsverlage, profitieren nicht unerheblich von der Suchfunktion durch Google. Sie müssen sich selbst weiterentwickeln und auf den Wandel reagieren, sonst verschwinden sie vom Markt.

Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
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Auch die geplanten Upload-Filter gehören zu diesem Angriff auf das Internet. Denn die vorgeschlagene Reform des Urheberrechts zieht notwendigerweise einen „Upload-Filter“ nach sich, der hochgeladene Daten vor der Freigabe auf Rechtmäßigkeit prüfen soll. Aufgrund der unklaren Rechtslage werden die Betreiber der Websites immer den strengsten „Upload-Filter“ verwenden, um Klagen vorzubeugen. Dadurch werden jedoch auch im großen Umfang legale Inhalte aus dem Verkehr gezogen.

Das Urheberrecht unterliegt in Zeiten des Internets einem Wandel, der viele Wirtschaftsbereiche verändert und der nicht in Deutschland oder in der EU aufgehalten werden kann. Das EU-Parlament hat die Frage erstmal auf September verschoben. Das ist eine gute Nachricht aus Brüssel.

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