Tichys Einblick
Elster.de überlastet wegen Grundsteuerreform

Der Ausfall des Online-Finanzamtes elster.de belegt das staatliche Digitalisierungsversagen

Der Staat belegt sein Versagen bei der Digitalisierung: Er verlangt von Steuerzahlern, Daten zusammenzutragen, die den Behörden selbst vorliegen. Und dann bricht sein „Online-Finanzamt“ Elster.de unter dem Andrang von Steuerzahlern zusammen, die dieser lästigen Pflicht nachkommen wollen.

IMAGO / Zoonar

Nach dem zeitweiligen Zusammenbruch der Online-Plattform Elster.de, des „Online-Finanzamtes“ der Steuerverwaltung, infolge der Reform bei der Grundsteuer am Sonntag, herrscht Empörung, aber auch Hohn und Spott in den sozialen Netzwerken. Auf der Website selbst steht am Montagmorgen (Stand 12:00) noch dieser Hinweis: „Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit.“

Screenshot / elster.de

Absurd ist der Vorgang in Zeiten der angeblichen Digitalisierung der Verwaltung deshalb, weil die Daten, die Grundeigentümer wegen der Neuregelung der Grundsteuer über die Online-Formulare von Elster.de eingeben müssen, selbst von staatlichen Behörden stammen. Der Staat verpflichtet also seine Steuerzahler, ihm Daten zusammenzutragen, die er selbst vorliegen hat, aber offenbar mangels digitaler Vernetzung der Behörden nicht zusammenbringt. Der Bürger muss also einspringen, weil die Verwaltung sich nicht digitalisiert. Und dann bricht auch noch das System zur Erfassung der von den Steuerzahlern zusammengetragenen Daten zusammen.

— Mathias Richel ?? (@mathiasrichel) July 11, 2022

Seit dem 1. Juli 2022 wird die Grundsteuer in Deutschland aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 neu berechnet. Alle Grundstück-, Haus- und Wohnungsbesitzer müssen daher bis spätestens Oktober 2022 eine Art zweite Steuererklärung einreichen. Diese fällt aber je nach Bundesland anders aus.

Die einzugebenden Daten wie Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Flurnummer sind, wie gesagt, in staatlichen Behörden bereits vorhanden. Wie viel die Eigentümer für die Grundsteuer bezahlen müssen, erfahren sie wohl erst 2025. Denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur ein Teil der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer und Gemeinden können ihre sogenannten Hebesätze eigenständig verändern.

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