Tichys Einblick
Lebensschützer wehren sich

Einseitiger Abtreibungs-Talk bei Anne Will: Programmbeschwerden

Am 3. Februar strahlte die ARD die Talkshow von Anne Will mit dem Titel „Recht auf Leben und Selbstbestimmung – die neue Debatte über Abtreibungen“. Das Leben von Kindern erschien dabei über weite Strecken als reine Verfügungsmasse. Dagegen regt sich nun Widerspruch.

Die Sendung vom 03.02.2019

Screenprint: ARD/Anne Will

Fünf Gäste waren in der Sendung vom 3. Februar 2019 bei Anne Will geladen, es ging um die neu entbrannte Debatte um die Abtreibung und die Werbung dafür. Im Studio auch ein Quotenmann: der junge und sogar etwas profilierte, und sehr bemühte Christdemokrat Philipp Amthor. Ein Mann des Formates, das bei Merkel in der CDU noch existieren darf, ohne gleich verdrängt zu werden. Das war zu wenig. Dem lieben, netten Philipp Amthor saßen vier Frauen mit dem Anspruch gegenüber, alleinbestimmend zu sein – nein, es waren derer fünf. Die Moderatorin darf getrost dazugezählt werden. Was sie über den Kopf von Amthor hinweg zu besprechen hatten, hat unsere Autorin Firuze B. eindrucksvoll dokumentiert.

Kaltschnäuzig und einseitig
Bei der Sendung von Anne Will fehlte die Liebe zum Leben
Aktuell laufen mindestens drei Programmbeschwerde gegen diese Sendung. Eine davon in Form einer Online-Petition an die NDR-Rundfunkratsvorsitzende Cornelia Nenz. Sie ist über die Plattform Citizen Go öffentlich zugänglich. Darin heißt es: „Bei der am 3. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung – die neue Debatte über Abtreibungen“ der Sendereihe Anne Will wurde in eklatanter Weise gegen den seitens des Bundesverfassungsgerichtes an die Rundfunkanstalten gerichteten Auftrag, ‚den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben’, verstoßen. […] Öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind bei Ausübung ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der Würde des Menschen verpflichtet […]; ihr Programm hat daher auch teil an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben.“

Die Initiatoren der Online-Petition fordern: „Zum Ausgleich für die in der am 3. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung ‚Recht auf Leben und Selbstbestimmung – die neue Debatte über Abtreibungen’ der Sendereihe Anne Will erfolgten Verstöße gegen den öffentlich-rechtlichen Sendeauftrag fordere ich die zeitnahe Ausstrahlung einer Sendung auf demselben Sendeplatz, in welcher der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ ausdrücklich nachgekommen wird.“ Möglich wäre auch eine Wiederholung der Sendung, diesmal mit einer ausgewogenen Talkrunde. Ein Vorbild für diese Lösung gibt es zumindest: im September 2015 musste Frank Plasberg eine Folge von „Hart aber Fair“, in der es um die Gleichberechtigung von Mann und Frau ging, wiederholen. Doch ob es zu einer solchen, dringend notwendigen Korrektur je kommen wird, erscheint angesichts des erkennbar noch weiter nach Links verschobenen politischen Kompasses innerhalb der ARD-Anstalten mehr als zweifelhaft.

Die politische Linke in Deutschland fordert vehement, die Werbung für die Tötung von Kindern zu erlauben. Diese soll bis unmittelbar vor der Geburt dieser Kinder erlaubt sein. Und das auch aus „sozialer Indikation“ heraus. Zu deutsch: falls die Mutter „keinen Bock“ auf ihr Kind hat. Oder einfach nur ein subjektives Recht ausüben will, über Leben und Tod zu entscheiden.

Das ist der politische Kontext, in dem sich im derzeitigen politischen Berlin die Akteure der sorgfältig „geframten“ ARD bewegen. Möglicherweise haben Anne Will und die Kolleginnen also tatsächlich gedacht, sie täten etwas für Frauen, die in einer moralischen – tatsächlichen oder scheinbaren – Notlage sind. Es war vielleicht kein böser Wille. Firuze B. erläutert dieses Phänomen: „Ist es für die religiösen Menschen Gott, der über Leben und Tod richtet, so sind es in diesem Kontext die Frauen selbst: Wir Frauen sind die Göttin, die Leben gewährt oder vernichtet. Wir sind nicht machtlos. Nur steht die Frage im Raum, wie wir mit dieser Macht umgehen. Das sollte verantwortungsbewusst und gewissenhaft geschehen. Nur weil dieses Gesetz aus einer angeblich patriarchalen Zeit stammt, sollte man sich nicht daran aufreiben – denn es geht nicht nur um uns Frauen – sondern auch um das Leben selbst: im übrigen  um männliches und weibliches. Und wir entscheiden über beides.“

In der Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung – die neue Debatte über Abtreibungen“ wurden subtil, aber wirksam Begriffe wie „Leben“ und „Schutz“ ungedeutet. Durchgehend wurden Abtreibungsgegner die „sogenannten Lebensschützer“ genannt. Der Begriff des Lebensschutzes wurde gewissermaßen „geframed“, ganz so, wie das im aktuellen „framing manual“ der ARD auch vorgesehen ist: „Unser demokratischer Rundfunk“, für den zu zahlen eine freudvolle Pflicht ist, wenn man nicht „demokratiefern“ sein möchte, teil uns mit, dass mit ungeborenem Leben so umgegangen werden darf. Wenn die neue Frau, die sich selbst zum alleinigen Maß erhoben hat, es denn möchte. Doch die Kulturgeschichte lehrt uns: mit derartiger Hybris ist es nie gutgegangen.

Eine der Programmbeschwerden können Sie hier einsehen.

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