Die von der Ampel geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts steht womöglich kurz bevor. „Eine Einigung ist zum Greifen nah“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der Rheinischen Post. „Wichtige Detailfragen sind so gut wie geklärt.“
Dass die Zahl der Einbürgerungen steigen soll, ist erklärtes Ziel der Ampel-Koalition. Vor allem soll das dadurch erreicht werden, dass diese in der Regel schon nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in der Bundesrepublik statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein soll. Außerdem will die Koalition den Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatlichkeit aufgeben. „Eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit(en) ist dann nicht mehr notwendig“, heißt es in einem der RP vorliegenden Papier aus Regierungskreisen.
Interessant ist vor allem Wieses Auflistung der Hinderungsgründe für eine Einbürgerung – beziehungsweise was darin nicht vorkommt.
„Nur wer unsere Werteordnung achtet, kann die Staatsangehörigkeit bekommen“, sagt Wiese. Also nicht Personen, denen antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder menschenverachtende Delikte nachgewiesen worden seien. Der Katalog an Abfragen für eine Einbürgerung solle um die beschriebenen Straftaten erweitertet werden. Offenbar gilt Islamismus nicht als Hinderungsgrund.
Die Ausschlussgründe Mehr-Ehe und Ablehnung der Gleichberechtigung von Mann und Frau sollen neu geschaffen werden. Allerdings erwähnt Wiese offenbar nicht die Kinder-Ehe als Hinderungsgrund. Hier hatte sich auch das Bundesverfassungsgericht bei einem Urteil kürzlich sehr nachgiebig gegenüber männlichen Einwanderern gezeigt, die minderjährige Mädchen nach dem Recht ihrer Herkunftsländer geheiratet hatten.
Am Grundsatz, dass keiner eingebürgert werde, der auf Transferleistungen angewiesen sei, wolle man zwar festhalten, so Wiese. Aber nicht wirklich konsequent. Denn es werde Regelungen für Härtefälle geben. „Ich denke da an eine alleinerziehende Mutter“, sagte Wiese. Wie schnell aus Ausnahmen in der deutschen Migrationswirklichkeit Standards werden, ist allgemein bekannt.
Ebenso aufgeweicht wird die Bedingung, dass neue deutsche Bürger auch deutsch sprechen können müssen. Das nachzuweisende Sprachniveau soll abgesenkt werden. Angeblich, um Angehörigen der der sogenannten Gastarbeitergeneration, also alten Menschen, die schon sehr lange in Deutschland leben, die Einbürgerung zu ermöglichen. Aber auch diese Aufweichung wird eben schon bald längst nicht mehr nur auf frühere Gastarbeiter angewendet werden, deren Zahl schon aus biologischen Gründen bald kaum noch ins Gewicht fallen wird.
Der innere Widerspruch zwischen dieser Absenkung des Sprachniveaus und dem als Bestandteil von „gut integriert“ vorgesehenen „Bekenntnis zum Grundgesetz“ scheint Wiese und die Ampelregierung nicht zu stören.