Beleidigungen, so hatte Dorothee Bär noch vor kurzem behauptet, zeige sie nicht an. Die CSU-Politikerin erklärte bei „Hart aber fair“, dass dies nur bei „hochdramatischen“ Kommentaren und Morddrohungen geschehe, was auch für jeden nachvollziehbar ist.
Offenbar ist diese Definition aber ziemlich dehnbar. Denn Bär hat Strafanzeige gegen einen Mann gestellt, der auf X einen abfälligen Post einstellte. Der Inhalt, der gemäß Bärscher Definition zwischen „hochdramatisch“ und „Morddrohung“ pendelte, lautete: „Wie kann so ein hirnloser Krapfen nur stellvertretende Vorsitzende von irgendwas sein?“
Den Fall ans Licht gebracht hat der Strafrechtler Konstantin Grubwinkler aus dem bayerischen Freilassing, das Portal NIUS berichtete. Grubwinkler vertritt den X-User als Anwalt. Wie im berüchtigten Fall Stefan Niehoff („Schwachkopf-Affäre“) gab es auch hier eine Hausdurchsuchung.
Grubwinkler erklärte, die Hausdurchsuchung bei seinem Mandaten sei nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vereinbar. Das hatte von einem schweren Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gesprochen und daher hohe Hürden gesetzt.
Die Verhältnismäßigkeit sei nicht gegeben, so der Strafrechtler: „Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Wenn das verhältnismäßig sein soll, dann können wir uns die Sache mit der Verhältnismäßigkeit gleich sparen. Wenn das so abläuft, können wir uns den Richter-Vorbehalt auch sparen. Dass Richter so etwas unterschreiben, da fühle ich mich in Deutschland nicht zu 100 Prozent sicher.“
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