Die Martin-Luther-Universität Halle hat eine „vorläufige Dienstenthebung“ gegen den Virologen Alexander Kekulé ausgesprochen, der dort als Professor lehrt. Das meldet die Mitteldeutsche Zeitung (MZ). Hintergrund ist ein Disziplinarverfahren. Die Entscheidung des Rektors Christian Tietje wird vom Ärztlichen Direktor der Uniklinik, Thomas Moesta, und dem Dekan der Medizinischen Fakultät, Michael Gekle, „vollständig unterstützt“. Das geht aus einem Brief hervor, den die Mediziner an 50 Klinikdirektoren richteten. Die Hintergründe werden in dem Schreiben nicht genannt.
Laut MZ hatte der Rektor für das Disziplinarverfahren einen Ermittler gegen Kekulé eingesetzt. Offenbar geht es um dessen Versäumnisse bei Lehrverpflichtungen. Es bestehen Zweifel, ob die Lehrangebote „auch so stattfanden“, schriebt die MZ. Der Ermittler sei zum Schluss gekommen, dass die Vorwürfe gegen Kekulé so schwer seien, dass weitere Schritte eingeleitet werden müssten. Deswegen ordnete der Universitätsrektor die Dienstenthebung an. Bereits in der Vergangenheit hatten Kritiker Kekulé mangelnde Forschungstätigkeit vorgeworfen.
Kekulé: „Politisches Verfahren“
Dagegen bekräftigte Kekulé, dass es bei den versäumten Lehrverpflichtungen lediglich um ein Formular ginge, dass er möglicherweise nicht richtig ausgefüllt habe. Gegen ihn laufe ein „politisches Verfahren“. Er habe sich in der Vergangenheit über die schlechte Ausstattung des Lehrstuhls beklagt, die Hochschule habe ihre Zusagen nicht erfüllt. Gegenüber BILD wiederholte er den Vorwurf des „politischen Verfahrens“, es sei bekannt, dass er die Bundesregierung und das Robert-Koch-Institut immer wieder kritisiert habe. Es sei „unmöglich“, wie die Martin-Luther-Universität mit ihren Professoren umginge, die Vorwürfe seien „an den Haaren herbeigezogen“.
„Im Januar wurde mir das molekularbiologische Labor weggenommen. Das Labor, das unter anderem die Corona-Tests durchführt und erhebliche Einnahmen für das Klinikum generiert. Seitdem läuft dazu ein Gerichtsverfahren“, führte Kekulé aus. Er kündigte weitere rechtliche Schritte an. Laut dpa erklärte Kekulé, es ginge bei der versäumten Unterrichtspflicht um ein Praktikum im vergangenen Jahr, das er unter Verstoß der Corona-Auflagen hätte stattfinden lassen sollen. Die Universität kommentierte dagegen keine Personalentscheidungen, wie eine Sprecherin erklärte. Kekulé droht nach einem Disziplinarverfahren die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.