Die Mittelstands-Union der CSU will von der Bundesregierung unter anderem wissen: Warum beteiligen sich andere Länder (USA, Australien, Ungarn, Dänemark) nicht an dem Pakt oder melden Bedenken an (Österreich, Polen, Schweiz)? Und: Warum wird eine Petition gegen diesen Pakt nicht auf den Seiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht, mit der Begründung, dass „eine Veröffentlichung den interkulturellen Dialog belasten könnte“?
An den
Parlamentarischen Staatssekretär im BMI Stephan Mayer, MdB
VIA MAIL
in Kopie an:
Alle Abgeordneten der CSU Landesgruppe Markus Ferber, MdEP
Manfred Weber, MdEP
Globaler Migrations-Pakt (GCM), hier Ihr Schreiben vom 18. Oktober 2018 Ihr Zeichen VG.-NR 0/18/Sch
Erlangen, 29. Oktober 2018
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, lieber Stephan Mayer,
auf Ihr Schreiben an die CDU/CSU Bundestagsfraktion nehmen wir höflich Bezug.
Aus unser Sicht und aus vielen Rückkopplungen unserer Basis, beantwortet das Schreiben leider nicht die sich aufdrängenden Fragen.
Wir freuen uns zu lesen, dass Sie, sehr geehrter Herr Staatssekretär, fraglicher Desinformation mit konstruktiver sachorientierter Diskussion begegnen wollen.
Und gerade deswegen ist es uns wichtig Ihnen weitere konkretisierende Fragen zu stellen.
Deren Beantwortung erbitten wir höflich, erstens in konkret-inhaltlicher Form, also unter Verzicht auf inhaltsleere Zusammenhaltsaufforderungen und zweitens in dieser Nummerierung:
1. Zur „rechtlich nicht bindenden politischen Grundlage“:
Was antworten wir Menschen, die uns fragen, ob hier versucht wird an Parlamenten vorbei eine Völkerrechtstradition zu erschaffen, die dann nach einigen Jahren von Richtern als bindend angesehen wird?
Beispiele hierfür gibt es ja viele, leider.
Leider werden internationale Gerichte – aber auch das Bundesverfassungsgericht – mittlerweile ja links dominiert.
2. Zu Ziel 15 des Pakts: „Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen“:
Birgt dieses Postulat nicht die Gefahr in sich, dass unsere – im internationalen Vergleich – als mit Leuchtturmcharakter zu klassifizierten Sozialleistungen weiterhin Fluchtanreize setzen und womöglich noch verstärkt werden?
- Monatsbruttonationaleinkommen p.c. Nigeria 204€ (Quelle: Destatis) verglichen mit
Leistungen nach dem AsylbewerberLeistungsG. - Diese – neben anderen Punkten – werden von einer Schleusermafia bereitwilligst
kommuniziert und genutzt.
„Ein Milliardenbusiness: Hilflos im Kampf gegen die Schleppermafia“: https://www.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/tv-kolumne-exclusiv-im-ersten- tv-kolumne_id_9789391.html
3. Warum wird eine Petition im Zusammenhang mit diesem Pakt nicht auf den Seiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht, mit der Begründung, dass „eine Veröffentlichung den interkulturellen Dialog belasten könnte“?
- Welches Verständnis von Demokratie ist das?
- Steht das im Einklang dazu, dass wir Desinformation mit konstruktiver sachorientierter Diskussion begegnen wollen?
- Könnte aus Sicht eines außenstehenden Dritten hier vielleicht der Verdacht entstehen, dass an Frage 1 doch was drin ist?
4. Warum beteiligen sich andere Länder (USA, Australien, Ungarn, Dänemark) nicht an dem Pakt oder melden Bedenken an (Österreich, Polen, Schweiz)?
Auszüge aus der Deutschen Fassung des GCM (Vereinte Nationen A/CONF.231/3 vom 30.07.2018):
„Wir müssen außerdem allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen.
Dieser Globale Pakt betrachtet internationale Migration aus einer 360-Grad-Perspektive und folgt der Erkenntnis, dass ein umfassender Ansatz erforderlich ist, um den Gesamtnutzen von Migration zu optimieren….“
5. Wer bestimmt, ob Migration stets von Vorteil ist? Sie ist doch nur dann – für beide Seiten (!) – von Vorteil, wenn bestimmte Parameter eingehhalten werden.
„Mit dem Globalen Pakt wird anerkannt, dass eine sichere, geordnete und reguläre Migration dann für alle funktioniert, wenn sie auf der Basis von guter Information, Planung und Konsens stattfindet. Migration sollte nie ein Akt der Verzweiflung sein. Ist sie es dennoch, müssen wir zusammenarbeiten, um den Bedürfnissen von Migranten in prekären Situationen Rechnung zu tragen, und die jeweiligen Herausforderungen angehen. In gemeinsamer Arbeit müssen wir die Bedingungen schaffen, die es den Gemeinschaften und den einzelnen Menschen ermöglichen, in ihren eigenen Ländern in Sicherheit und Würde zu leben. Wir müssen Menschenleben retten und Migranten vor Gefahren schützen. Wir müssen sie in die Lage versetzen, zu vollwertigen Mitgliedern unserer Gesellschaften zu werden, ihre positiven Beiträge herausstellen und Inklusion und sozialen Zusammenhalt fördern. Wir müssen für Staaten, Gemeinschaften und Migranten gleichermaßen mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit schaffen. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns, eine sichere, geordnete und reguläre Migration zum Wohle aller zu erleichtern und zu gewährleisten.“
6. Wieso müssen wir die Migration erleichtern? Ist jede Migration zum Wohle aller?
„Migration trägt, insbesondere wenn sie gut gesteuert wird, zu positiven Entwicklungsergebnissen und zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei. Ziel des Globalen Paktes ist es, das Potenzial der Migration für die Erreichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu nutzen sowie die Wirkung zu erhöhen, die die Erreichung der Ziele in Zukunft auf Migration haben wird;
f) Menschenrechte. Der Globale Pakt gründet auf den internationalen Menschenrechtsnormen und wahrt die Grundsätze der Nichtregression und Nichtdiskriminierung. Durch die Umsetzung des Globalen Paktes sorgen wir dafür, dass die Menschenrechte aller Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, während des gesamten Migrationszyklus wirksam geachtet, geschützt und gewährleistet werden. Wir bekräftigen außerdem die Verpflichtung, alle Formen der Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, gegenüber Migranten und ihren Familien zu beseitigen“
7. Wo liegt das grundsätzliche Potential der Migration an sich? Was ist mit Diskriminierung usw., die Migranten der Gastbevölkerung entgegenbringen? Auch dies müsste doch angesprochen werden, man sollte den Fokus nicht nur in eine Richtung lenken.
„Wir verpflichten uns, die gemeinsamen Anstrengungen zur Prävention und Bekämpfung der Schleusung von Migranten zu intensivieren, indem wir die Kapazitäten und die internationale Zusammenarbeit zur Prävention, Untersuchung, strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung der Schleusung von Migranten verstärken, mit dem Ziel, der Straflosigkeit der Schleusernetzwerke ein Ende zu bereiten. Wir verpflichten uns ferner, zu gewährleisten, dass Migranten nicht strafrechtlich dafür verfolgt werden können, dass sie Gegenstand der Schleusung waren, ungeachtet einer potenziellen strafrechtlichen Verfolgung wegen anderer Verstöße gegen nationales Recht.
8. Wieso sind den Migranten „Gegenstand“ der Schleusung? Sie sind in der Regel Auftraggeber und bezahlen das; man kann doch nicht so tun, als ob sie da ohne eigenen Willen zufällig dahinein geraten wären.
„die einschlägigen Gesetze und Vorschriften überprüfen und revidieren, um festzustellen, ob Sanktionen eine geeignete Antwort auf irreguläre Einreise oder irregulären Aufenthalt sind, und wenn ja, sicherzustellen, dass die Sanktionen verhältnismäßig, ausgewogen und nichtdiskriminierend sind und in vollem Umfang rechtsstaatlichen Verfahren und anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechen;“
9. Wollen wir wirklich unsere Vorschriften dahingehend revidieren? Wir halten unsere Vorschriften diesbezüglich für gut. Sie werden lediglich seit 09/2015 nicht mehr angewendet.
„Wir verpflichten uns ferner, in Partnerschaft mit allen Teilen der Gesellschaft einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs zu fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt. Wir verpflichten uns außerdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt.“
10. Für uns ist das ein Widerspruch: denn wenn eine offene Debatte gefordert und gefördert werden soll, dann kann man nicht das Ergebnis vorweg bestimmen.
Und wie passt die Löschung einer Petition (siehe auch Frage 3) zu der Forderung nach einer offenen Debatte?
„Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwerere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Strafverfolgungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren sowie den Opfern medizinische, rechtliche und psychosoziale Hilfe zu leisten;
b) Migranten und Gemeinschaften befähigen, jede Aufstachelung zu Gewalt gegen Migranten anzuzeigen, indem sie über vorhandene Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, und sicherstellen, dass diejenigen, die sich aktiv an der Begehung einer Hassstraftat gegen Migranten beteiligen, im Einklang mit
den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Rechenschaft gezogen werden, wobei die internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung, zu wahren sind;
c) unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;“
11. Warum erfolgt eine einseitige Fokussierung auf Straftaten zu Lasten von Migranten, während andererseits ein Postulat an die Migranten, dies in gleicher Weise gegenüber der Gastbevölkerung zu tun, fehlt?
„38. Wir verpflichten uns, Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus dabei zu helfen, in den Zielländern Zugang zu Sozialschutz zu erhalten und von der Übertragbarkeit geltender Sozialversicherungs- und erworbener Leistungsansprüche in ihren Herkunftsländern oder beim Entschluss zur Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Land zu profitieren.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden a) im Einklang mit der Empfehlung Nr. 202 der IAO betreffend den sozialen Basisschutz (2012) nichtdiskriminierende innerstaatliche Sozialschutzsysteme, einschließlich sozialer Basisschutzniveaus für Staatsangehörige und Migranten, einrichten oder aufrechterhalten;“
12. Was ist mit Basisschutz gemeint? Auf welchem Niveau?
„19. Herstellung von Bedingungen, unter denen Migranten und Diasporas in vollem Umfang zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können“
13. Was ist unter dem Begriff „Diasporas“ in diesem Kontext zu verstehen?
Beinhaltet das nicht die Duldung und Förderung von Parallelgesellschaften?
14. Die Hauptursachen der Migration werden in diesem Papier nicht angesprochen, nämlich:
- die Bevölkerungsexplosion in Afrika und Teilen Asiens (so soll sich nach UN-Berichten die Bevölkerung Afrikas bis 2050 um 1,2 Milliarden erhöhen, also verdoppeln);
- die Regime-Change-Kriege u.a. in Irak, Libyen, Syrien usw.;
- die Miß- & Cliquenwirtschaft in vielen v.a. afrikanischen Ländern, die dazu führt, dass
- Entwicklungshilfe bei den Menschen selbst oft nicht ankommt und, dass die soziale und wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder massiv beeinträchtigt wird.
Wird steht die Bundesregierung zu diesen Punkten und was wird sie insoweit unternehmen?
Wenn wir in der Union nicht sachliche, gute Aufklärung leisten, die Interessen unseres Landes nicht rational artikulieren, überlassen wir das Feld anderen. Die moderne Rechte täte – unserer Analyse nach – sich also leicht, Abkommen wie das GSC Abkommen zur Mobilisierung zu benutzen, um einen politischen Wandel herbeizuführen.“
Auf TE sind dazu bisher diese Beiträge erschienen, die Serie wird fortgesetzt:
Wie man im Deutschen Bundestag eine unerwünschte Petition behindert
UN-Migrationspakt: Bedingungslose Kapitulation
Globaler Pakt für Migration – Der Entwurfstext in voller Länge
Mit Soft Law die Grundlagen des Rechts aushebeln
Die UN legt die Lunte an sich selbst
Der Globale Pakt für Migration – eine weitere Betrachtung
UN-Flüchtlingspakt, Assam und Berlin
Was das Weltwirtschaftsforum mit dem UN-Migrationsabkommen zu tun hat