Am 12. Februar 2023 wird die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wiederholt. Die Wahl vom September 2021 war durch zahlreiche Pannen geprägt, wie vor allem gemeinsame Recherchen von Tichys Einblick und Marcel Luthe aufdeckten. Ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs sorgte dafür, dass sie wiederholt werden muss. Doch fünfeinhalb Wochen vor dem Wahltermin gibt es bereits den ersten Fehler:
In dieser Woche sind die Wahlbenachrichtigungen an die Berliner verschickt worden, auf Deutsch und Englisch. Doch wer die englische Version des einseitigen Briefs liest, stellt fest: Es werden zwei Daten für die mögliche Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) genannt: zunächst richtig der 12. Februar und kurz darauf der 12. September 2023. Das berichtet die Berliner Zeitung.
Für Berliner ist das keine Neuigkeit. Die Autorin der Berliner Zeitung berichtet über einen Anruf beim Büro des Wahlleiters: „An der Hotline des Wahlleiters hört die sympathische Frauenstimme diese Frage nach dem richtigen Wahldatum nicht zum ersten Mal. „Ich sag mal, Sie sind nicht der Erste, der anruft“, sagt die Mitarbeiterin. Ja, es sei ein Fehler. Darüber hinaus möchte sie aber nichts sagen, schon gar nicht den Medien gegenüber. Zum Beispiel, ob der Fehler noch einmal mit einem zweiten Schreiben korrigiert wird.“
In eigener Sache: Tichys Einblick will die Verfassungsmäßigkeit auch der Bundestagswahlen in Berlin nun durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen; wir halten dafür, dass auch nach den Wahlprüfungsgrundsätzen im Bund eine komplette Wiederholung auch der Bundestagswahl im Bundesland Berlin erforderlich ist, da insofern keine anderen Maßstäbe gelten können als für die Wahl zum Abgeordnetenhaus. Denn beide Wahlen fanden gleichzeitig, in denselben Wahllokalen, in denselben Wahlkabinen statt – wenn sie denn überhaupt stattfanden und die Wähler nicht zum Beispiel wegen der langen Schlangen wieder nach Hause gegangen waren.
Deshalb hat Roland Tichy, Herausgeber von TE, entschieden, eine Initiative zu gründen, die die Wiederholung der Bundestagswahl in allen Berliner Bezirken einklagen wird. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von dem namhaften Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau in Karlsruhe im Namen von zwei Tichys-Einblick-Lesern geführt. Unsere Leser haben bereits mit einer Formulierungshilfe von TE Antrag auf Wahlwiederholung gestellt und sind damit klageberechtigt. Die Klagefrist läuft am 10. Januar 2023 ab. Die Finanzierung hat „Atlas – Initiative für Recht und Freiheit“ übernommen.
Unterstützen Sie bitte die Öffentlichkeitsarbeit dieses Vorhabens.
Für Spenden haben wir bei der Commerzbank Köln das Konto mit der IBAN DE14 3704 0044 0543 2000 02 eingerichtet (Empfänger: TE Sonderkonto Rechtsstreitigkeiten).